Prof. Dr. Uwe Jopt Gutachter im Familienrecht in Bielefeld und Umgebung
Prof. Dr. Uwe Jopt ist Gutachter im Familienrecht in Bielefeld und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
In diesem Zusammenhang wird von Herrn Prof. Dr. Uwe Jopt unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.
Adresse & Kontaktdaten Prof. Dr. Uwe Jopt
Prof. Dr. Uwe JoptDiplom-Psychologe
Echternstraße 51
32657 Lemgo
Telefon: 05 261 – 920359
Telefax: 05 261 – 934259
Prof. Dr. Uwe Jopt Universität Bielefeld
Prof. Dr. Uwe Jopt
Universität Bielefeld
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft
33615 Bielefeld, Universitätsstr.
Tel.: 0521 – 1063098
Fax: 0521 – 1068014
E-mail: ujopt@t-online.de
Prof. Dr. Uwe Jopt Institut für lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht
Prof. Dr. Uwe Jopt betreibt zusammen mit einer Kollegin das Institut für lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht in Lemgo.
Fragen zu Sachverständigengutachten Prof. Dr. Uwe Jopt
Das Familiengericht hat Herrn Prof. Dr. Uwe Jopt als Sachverständigen bestellt. Herr Prof. Dr. Uwe Jopt soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Prof. Dr. Uwe Jopt Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Uwe Jopt hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Prof. Dr. Uwe Jopt vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Uwe Jopt negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Uwe Jopt vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Uwe Jopt hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Ich kann „Nick“ nur beipflichten. In unserem Fall behauptete er bereits vor der „Begutachtung“, dass das Gericht einen schlechten Eindruck von mir (dem Vater) hatte. Auch die Familienberaterin hätte „Angst“ vor mir, was diese auf Nachfrage vehement verneinte und ihrerseits erklärte, sie möchte keinen Kontakt mehr zu diesem Mann haben. Zahlreiche Anschuldigungen wurden in arrogantester Art und Weise gegen mich erhoben, „Feststellungen“ getroffen, die seine Kompetenz überschritten und der Richterin oblegen hätten und die allesamt einzig auf Aussagen der Mutter beruhen. Eine private E-Mail der Mutter an Jopt zum Ende der „Begutachtung“, in der sie behauptete das Kind wäre schreiend und weinend zurück gekommen und hätte geäußert, ich bzw. die Großmutter hätten dem Kind aufgetragen überall zu erzählen, dass es zum Vater gehöre, wurde kritiklos angenommen und über 4 Seiten in dem Gutachten erläutert mit dem „Ergebnis“, der Vater würde das Kind manipulieren, was kein Bagatelldelikt mehr sei und dem Vater dadurch eine Kindeswohlgefährdung bescheinigte, wurde als Tatsache dargestellt. In der letzten gemeinsamen Sitzung, die eher einem „Tribunal“ glich, wurden zahlreiche Vorwürfe gegen den Vater erhoben. Hierbei vergaß er aber mal eben den „Aufnahmeknopf“ seines Handys zu betätigen, sodass hierüber gar keine Aufzeichnung vorhanden ist. Eine vernichtende privatgutachterliche Stellungnahme zu diesem „Gutachten“ wurde nicht weiter beachtet. Ich kann also aus eigener Erfahrung nur zur absoluter Vorsicht vor diesem Mann raten, der offenbar den Weg der Sachlichkeit und Objektivität schnell verlässt und stattdessen auf unergründlichen, subjektiven Pfaden wandert. Mit dem Kind wurde hingegen überhaupt nicht gesprochen, also schlichtweg so gut wie gar nicht beachtet und vergessen, sondern vielmehr die Mutter in den Mittelpunkt gestellt…
Jopt ist ein Gutachter der nur Profitabel denkt macht ca 6 Gutachten im Monat der Typ vernichtet alles was ihm entgegen stellt. Hat die Frechheit einem ins Gesicht zu sagen das man gegen ihn keine Change hat er denkt er währe Gott und entfremdet Kindern die Eltern zumindestens dennen die nicht für sein Gutachten zahlen. Mein Profi Tipp. Immer Zeugen bei der Begutachtung dabei haben und auch Aufnahmen davon machen. Sich vorab seine Einverständnis aber dafür holen sonst wird es sehr schmutzig. Der Typ und seine frau sind das letzte und sie haben unseren Sohn die Kindheit zerstört….
Dass Herr Jopt die „Erziehungsfähigkeit“ von Eltern überprüft ist nicht ganz korrekt. Er wendet sich in seinen Buchveröffentlichungen und Fachartikel stets gegen diesen unbestimmten Rechtsbegriff. Ich bin mir sicher, er würde, wenn das Gericht die „Erziehungsfähigkeit“ geprüft wissen wollte, das Gericht bitten, die Beweisfrage zu ändern oder den Auftrag ablehnen. Ich habe als Verfahrensbeistand übrigens sehr gute Erfahrungen mit Herrn Jopt gemacht.