Joerg Paschke

Joerg Paschke Gutachter im Familienrecht in Berlin und Umgebung

Joerg Paschke ist Gutachter im Familienrecht in Berlin und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.




Adresse & Kontaktdaten Joerg Paschke

Joerg Paschke
Diplom-Psychologe
Praxis für Forensische Psychologie Berlin
Hildegard-Jadamowitz-Str. 26
10243 Berlin

Telefon: 030 – 2929434
Telefax: 030 – 29360823

E-Mail: pffp_berlin@yahoo.de
Internet: www.pffpberlin.de

Praxis für Forensische Psychologie Berlin

Dipl. Psych. Joerg Paschke  ist Gutachter an der Praxis für Forensische Psychologie Berlin. Klicken Sie <<hier>> um mehr über die Praxis für Forensische Psychologie Berlin zu erfahren und zu sehen, welche weiteren Gutachter in der Praxis für Forensische Psychologie Berlin tätig sind.

Fragen zu Sachverständigengutachten Joerg Paschke

Das Familiengericht hat Herrn Joerg Paschke als Sachverständigen bestellt. Herr Joerg Paschke soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?

Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Joerg Paschke Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Joerg Paschke hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Joerg Paschke vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Joerg Paschke negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Joerg Paschke vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Joerg Paschke hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




6 thoughts on “Joerg Paschke

  1. Beata 18/12/2020 at 14:55

    Hallo
    Ich muss auch sagen, erst sehr nett und dann kommt die Katastrophe, der ißt selbst der Teufel, er glaubt nur denn Väter und der Mütter nicht’s AUCH wenn die mutter ganze Zeit die Warheit sagt. Und mach einwr halbe Stunde weiß er alles,. Der Dr.J.Paschke muss ein Genies sein…..macht Familien kaputt
    BITTE nie zu ohm gehen weil dann fängt erst DIE Hölle ann……und beschreibt gerne die Frau, die Mutter als psychisch krank

  2. Lisa 20/05/2020 at 15:28

    Bloß nicht vertrauen. So wenig wie möglich sagen, immer positiv bleiben. Sich alle Aufzeichnungen geben lassen und unbedingt einen Zeugen mitnehmen. Voreingenommen, unterstellt gerne beeinträchtigte Erziehungsfähigkeit, negativ „symbiotische Beziehung“ zum Kind. Voreingenommen.

  3. Biene 31/01/2019 at 17:47

    Leider kann ich Carola auch nur zustimmen, die Diskrepanz ist extrem! Das Gutachten hat KEINERLEI Begründungen für meine vermeintliche Erziehungsunfähigkeit geliefert, seitenweise nur leere Hülsen, Trankriptionen der Gespräche und keinen Bezug darauf, Ungeheuerliche Aussagen nach einer EINZIGEN Sitzung, danach eine Sitzung in der er eine halbe Stunde redete und ich dann einen Fragebogen ausfüllte. Er gab mir zu verstehen, dass mehr nicht notwendig sei, da doch der Fall klar sei, bei einer mittlerweile fast 16-Jährigen, die ganz klare Aussagen macht. Sie möchte aus sehr guten Gründen, dass das Sorgerecht bei mir ist. Ich dachte es ist alles klar, dann kam das Gutachten: Sorgerecht bei einem Dritten, wenn, dann sei eher der Vater erziehungsfähig (ist ja auch Prof.Dr.Dr. …. und ich nur angehende kleine Grundschullehrerin) Die klare Positionierung der Tochter hier nicht relevant, da sich sich selbst schaden würde, alles so unfassbar!!! Bloß nicht auf seine nette Art reinfallen!! Das dient einfach nur dazu, den Klienten zu knacken.

  4. Kathy 11/10/2018 at 12:58

    Stimmt zu 100%Carola.
    Arbeitet sehr gerne auch mit Claudia Neidig 🙁 Verfahrensbeistand
    zusamen auch beim FG.

  5. Kathy 09/06/2017 at 15:21

    Ich war sehr unzufrieden

    • Carola Wilcke 26/01/2018 at 03:36

      Erst sehr nett, aber die Katastrophe kam umgehend. Überschreitet seine Kompetenzen deutlich und diagnostiziert gern mal eine psychische Störung, wo nachweislich keine ist.

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