Dr. med. Holger Koppe Gutachter im Familienrecht in Oldenburg und Umzu
Dr. med. Holger Koppe ist Gutachter im Familienrecht in Oldenburg und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
In diesem Zusammenhang wird von Herrn Dr. med. Holger Koppe unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.
Adresse & Kontaktdaten Dr. med. Holger Koppe
Dr. med. Holger KoppeFacharzt für Kinder- und Jugendpsychatrie und -psychotherapie
Ammergaustraße 81
26123 Oldenburg
Telefon: 0441 – 9991100
Fax: 0441 – 99911029
E-Mail: praxis-koppe@ewetel.net oder h.koppe@praxis-koppe.de
Internet: www.praxis-koppe.de
Fachgebiet Dr. med. Holger Koppe
Das Fachgebiet von Dr. med. Holger Koppe ist laut seiner Internetseite die Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation sämtlicher psychiatrischer, psychosomatischer und psychischer Störungen sowie sozialer Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter.
Erziehungsfähigkeitsgutachten Dr. med. Holger Koppe
Obgleich niemand seine Erziehungsfähigkeit nachweisen muss, ist der Hauptschwerpunkt bei der Erstellung von Gutachten über Kinder/Jugendliche und Erwachsene die familienrechtliche Fragestellung zur „Erziehungsfähigkeit“ von Eltern.
Die Erziehungsfähigkeit der Eltern wird also durch den Gutachter in Frage gestellt und von Herrn Dr. med. Holger Koppe wird ein Gutachten darüber erstellt ob Eltern erziehungsfähig oder erziehungsunfähig sind.
Quelle: http://www.praxis-koppe.de/index.php?site_id=37
Lehrtätigkeit Dr. med. Holger Koppe Uni Oldenburg
Dr. med. Holger Koppe lehrt als Dozent an der Fakultät 1 der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
z.b. im Wintersemester 2014/2015:
- 1.01.782 Einführung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie
- 1.02.082 Kinder- und Jugendpsychiatrie/Resilienz- und Risikofaktoren (auch für Gasthörende geöffnet)
Quelle:
http://www.uni-oldenburg.de/index/personen/?username=HKoppe
Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. med. Holger Koppe
Das Familiengericht hat Herrn Dr. med. Holger Koppe als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. med. Holger Koppe soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. med. Holger Koppe Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. med. Holger Koppe hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. med. Holger Koppe vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. med. Holger Koppe negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. med. Holger Koppe vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. med. Holger Koppe hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Antwort zu Bremer28:
Aus dem Gutachten kam raus, dass eigentlich eine Mutter Kind Einrichtung für Kindesmutter und Sohn geeignet wäre, da ich nur leider damals direkt nach dem Kindesentzug erstmal zu mir kommen musste, da man mich im Krankenhaus bereits sehr schlimm behandelt hat mit meinem Sohn und da schon die Pflege vor mir stand und ohne Gutachten meinen Sohn haben wollte, hat er dann gesagt, es wäre nicht ratsam, mich mit meinem Sohn zusammen unter zu bringen. Ich war kurz nach der Entbindung auch in einer Mutter Kind Einrichtung mit meinem Sohn vor der Begutachtung gewesen, nur leider hat man mich darin total fest gehalten, Handy weg genommen, Geld weg, 7 Kleider mit meinem Sohn und Familie wurde von mir fern gehalten, obwohl ich mit meinem Vater soweit gut zurecht komme und er auch mit in der Begutachtung war. Mir wurde jegliche Hilfe unterlassen, da ich nicht stillen konnte weil keine Milchpumpe vor Ort war und man auch keine besorgen wollte für mich, denn ich durfte die Einrichtung unter meinen Umständen verlassen, sprich niemand hat solange aufgepasst und man hielt mich dort fest. Man unterlies mir auch ärztliche Hilfe dort, so musste ich neben meinem kleinen Babysohn liegen und habe ihn so gut es ging versorgt mit Pulvernahrung. Leider ging es zuletzt körperlich nicht mehr, da mein Oberkörper bereits steif war, wegen der Entzündung der Muttermilch in meinem Körper ohne Milchpumpe und aus dem Grund wurde ich dort von meinem Sohn getrennt und konnte mir dann außerhalb der Einrichtung wieder alles besorgen, mich versorgen, nach Haus fahren, aber ich habe mein Baby seitdem nur noch im Umgang gesehen und es wurde behauptet und gelogen. Niemals habe ich meinen Sohn verlassen! Schade, dass man uns so derart behandelt hat.
Das kann ich auch nur bestätigen, was hier steht aus einem Fall aus 2018. Zusätzlich begutachtet er realitätsfern und das, wie schon beschrieben, ungeachtet des Rufs des Menschen. Seine Praxis war nicht einladend, eher beängstigend. Hoffentlich erlebt er selbst noch, was er eigentlich begutachtet und hört und reflektiert es,damit es zielführend und transparent angegangen werden kann und nicht einfach abgehakt wird und Familien zerstört sind
Was ist bei euch am ende des Gutachtens rausgekommen, bzw. beim Urteil des Gerichts ?
Das würde mich sehr interessieren.
Mfg
Dr. Koppe (Oldenb.) ist nicht einer von den besten,er arbeitet mehr für Jugendamt und Beteiligten,statt an alleinstehende Elternteil und an betroffene Kind/er,im Endeffekt ist ihm das Geld wichtiger,er kann mehr schaden anrichten,statt ausgleichen,damit jeder was hat.
Antwort an Bremer28:
Unter keinen Umständen durfte ich die Mutter Kind Einrichtung verlassen, auch nicht um ärztliche Hilfe zu bekommen und man rief auch keinen Arzt
Hält nicht das was er sagt
Hauptsache Money Money nur leider kann man sich damit kein glück kaufen
Ich hasse Menschen die dem jugendamt
Mehr vertrauen als den elten
Sorry wenn ich hier nicht auf rechtsschreibung achte aber bei solchen menschen gebe ich mir keine mühe!!
ich sag nur Karma!!!
Hat jemand Erfahrungen mit dem Dr Koppe ?
Ja nur schlechte,sehr oberflächliche Arbeit. Gutachten scheinen wie bestellt…
wenn man liest, wo der überall seine Finger im Spiel hat, dann würde es mich nicht wundern, wenn Herr Holger Koppe zunächst immer einen Grund findet um die Erziehungsunfähigkeit der Eltern festzustellen. Die Kinder können dann in der Wohngruppe untergebracht werden und dann von Herrn Koppe weiter behandelt werden.
Für Herrn Koppe erschliesst sich auf diese Weise eine nie versiegende Einnahmequelle auf Kosten der Kinder.
Was ist bei euch am ende des Gutachtens rausgekommen, bzw. beim Urteil des Gerichts ?
Das würde mich sehr interessieren.
Mfg
Dr.Koppe hört mehr,auf die Gegenseite,statt den oder die Personen,die er Gutachten macht,er ist nur behilflich,wie die Gegenseite möchtet,nicht bei der Person,wo er Gutachten macht.Ich glaube,er steht als Gutachter,um noch mehr Probleme,zu den betroffenen zu erstellen,weil er ein Doktor ist.