Karsten Emrich

Karsten Emrich Gutachter im Familienrecht in Dortmund und Umgebung

Karsten Emrich ist Gutachter im Familienrecht in Dortmund und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Karsten Emrich unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.

Adresse & Kontaktdaten Karsten Emrich

Karsten Emrich
Rechtspsychologische Praxis Dortmund
Alter Mühlenweg 19-21
44139 Dortmund

Tel: 0231-22 20 16 01
Fax: 0231-22 20 16 02
E-Mail: info@rechtspsychologische-praxis-dortmund.de
Internet: www.rechtspsychologische-praxis-dortmund.de

Karsten Emrich Rechtspsychologische Praxis Dortmund

Der Sachverständige Karsten Emrich ist Gutachter in der Rechtspsychologischen Praxis in Dortmund. Klicken Sie <<hier>> um zu sehen, welche anderen Gutachter/Gutachterinnen in der Rechtspsychologischen Praxis Dortmund tätig sind.

Fragen zu Sachverständigengutachten Karsten Emrich

Das Familiengericht hat Herrn Karsten Emrich als Sachverständigen bestellt. Herr Karsten Emrich soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Karsten Emrich Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Karsten Emrich hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Karsten Emrich vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Karsten Emrich negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Karsten Emrich vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Karsten Emrich hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




2 thoughts on “Karsten Emrich

  1. MamaOhneKind 30/05/2022 at 15:19

    Herr Emrich ist Supervisor BDP aber hält sich (noch bevor überhaupt mit dem Gutachten begonnen wurde) nicht an die Regeln:
    -Gespräch mit Kindern trotz fehlendem Einverständnis der Eltern (oder des Gerichts),
    -Aufzeichnung nur gestattet, wenn diese ausschließlich durch ihn erfolgt,
    -Mitbringen vertraute Person (hier: Rechtsanwalt) nicht erlaubt,
    – Zeitvorgaben
    Der 1.!!! Termin mit den Eltern wurde nach 5 Monaten terminiert und einen Tag vorher von ihm abgesagt (Frist durch Gericht 5 Monate (auf seine Bitte hin)).
    Für einen gemeinsamen Termin mit Eltern und Kindern muss er erst die Genehmigung des Gerichts einholen, dafür lautet sein Terminvorschlag NACH 9! MONATEN.
    – antwortet nicht auf mails,
    – antwortet nicht auf Rückrufbitten auf dem AB,
    – ist telefonisch nur über AB zu erreichen.
    – Schorf und zurechtweisend am Telefon (Telefonkontakt zur TerminINFORMATION (nicht Absprache) 1! Woche vorher durch ihn persönlich)

  2. The Moralist 10/04/2021 at 21:43

    Richter Rienhöfer vom Amtsgericht Soest – 17 F 166/16 – trifft am 05.09.2016 folgenden Beweisbeschluss:

    Betreffend die Minderjährigen … soll ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt werden zu folgenden Fragen.

    Besteht die Erwartung, dass die Aufhebung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden Kinder dem Kindeswohl am besten entspricht?

    Wenn ja, besteht die Erwartung, dass die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur alleinigen Ausübung auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht oder besteht die Erwartung, dass die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur alleinigen Ausübung auf die Antragsgegnerin dem Kindeswohl am besten entspricht?

    Zur Sachverständigen wird bestimmt:

    Dr. Judith Flender, Alter Mühlenweg 19-21, 44139 Dortmund

    Der Sachverständigen wird aufgegeben, das Gutachten innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erstellen.

    Frau Flender teilt dem Gericht am 19.09.2016 mit

    kann ich selbst das Gutachten aus organisatorischen Gründen absehbar nicht erstellen. Mein Kollege Herr Dipl. Psych. Karsten Emrich würde Ende Oktober mit der Begutachtung beginnen und entsprechend unserer Arbeitsweise Frau Dipl.Psych. Elke Schmittendorf an einzelnen Untersuchungsschritten beteiligten.

    Richter Rienhöfer trifft am 21.09.2016 einen neuen Beschluss:

    Die Sachverständige Frau Dipl.-Psych. Dr. Flender wird entpflichtet.

    Zum Sachverständigen wird bestellt:

    Herr Dipl.-Psych. Karsten Emrich, Alter Mühlenweg 19-21, 44139 Dortmund

    Dem Sachverständigen wird gestattet, Frau Dipl.-Psych. Elke Schmittendorf an einzelnen Untersuchungsabschnitten zu beteiligen.

    Während im ersten Beschluss wohl noch davon ausgegangen wird, dass Dr. Judith Flender die Arbeit allein schafft, scheint es so, dass der Diplom-Psychologe Karsten Emrich damit überfordert ist, warum sollte das Gericht ihm sonst gestatten, Frau Schmittendorf für nicht näher benannte Tätigkeiten hinzuzuziehen?

    Mit Datum vom 02.08.2017 – also nach über 10 Monaten (wir erinnern uns, dass Richter Rienhöfer eine Frist von drei Monaten für die Fertigstellung des Gutachtens bestimmt hat) – liefert der als Sachverständiger ernannte Herr Emrich dem Gericht ein 68-seitiges Gutachten vor, das auch von Frau Schmittendorf unterzeichnet ist.

    In dem Gutachten ernennt sich Frau Schmittendorf mal eben so zur Gutachterin.

    Der Untersuchungstermin fand am … im Haushalt … statt und wurde duch die Gutachterin, Frau Dipl-Psych. Elke Schmittendorf durchgeführt.

    Früher nannte man so etwas Hochstapelei, heute dagegen sprechen wir von Flexibilisierung, jeder wechselt jederzeit in das Amt, das ihm grad zu passen scheint. Der Richter wird Laternenanzünder, die Diplom-Psychologin Schmittendorf Gutachterin, Herr Emrich demächst noch Dompteur oder Vewandlungskünstler. Ein Narr, wer da nicht an ein Irrenhaus denkt, wo die Insassen meinen, sie wären Polizeibeamte oder Könige.

    Was – so wie hier – lange währt, wird oftmals schal: Herr Emrich und die mitunterzeichnende Frau Schmittendorf empfehlen dem Gericht, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, grad so als ob Herr Emrich Hilfsrichter oder doch wenigstens Hilfssheriff wäre.

    Hätte Herr Emmrich den Beweisbeschluss aufmerksam gelesen, so hätte er feststellen können, dass in diesem eine juristische Frage formuliert war, die zu beantworten nicht in sein Fachgebiete fällt. Fatalerweise band ihn aber offenbar eine Art Nibelungentreue, statt den Richter um Korrektur zu bitten, eine Empfehlung zur elterlichen Teil-Entsorgung.

    Quelle:http://www.system-familie.de/gutachten5.htm

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