10 UF 1899/11 | OLG Nürnberg: Alleiniges Sorgerecht beim Umzug ins Ausland

14.03.2012 | 10 UF 1899/11 | OLG Nürnberg

Sorgerecht vor Umgangsrecht: Mutter geht ins Ausland und bekommt alleiniges Sorgerecht

wenn Mütter den Umgang boykottieren
Umgang mit dem Vater? Unwichtig.

Nach der Trennung der Eltern hatten zunächst beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge über die zweijährige Tochter. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Wohnort des Kindes waren bei der Kindesmutter. Weil die Mutter mit dem Kind nun ins Ausland gehen wollte, beantragte die Mutter die alleinige elterliche Sorge.

Der Vater befürchtete den Kontakt zu seiner Tochter zu verlieren und beantragte das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Wege der einstweiligen Anordnung auf ihn zu übertragen.  Ziel des Vaters war es die Ausreise des Kindes und damit den Umgangsabbruch zwischen seiner Tochter und ihm zu verhindern.

Für das Kind ist es wichtiger bei der Mutter zu bleiben, als Umgang mit dem Vater zu haben.

Das Gericht gab dem Antrag des Vaters jedoch nicht statt und begünstigte somit die Entfremdung zwischen Vater und Tochter. Die Mutter erhielt das alleinige Sorgerecht. Zur Begründung gab das Gericht an:

Der Vater könne nicht argumentieren, dass nach der Übersiedlung ein kontinuierlicher Umgang mit seiner Tochter kaum noch möglich sei und das Kind sich früher oder später von ihm völlig entfremden werde. Gewichtiger sei nämlich das Interesse des Kindes, bei der Mutter zu bleiben. Zwar habe die Tochter ein natürliches Interesse, die Beziehung zu ihrem Vater aufrechtzuerhalten, die Mutter-Tochter-Beziehung sei hier aber eindeutig die stärkere Verbindung. Das Sorgerecht gewähre dem Berechtigten eine deutlich stärkere Rechtsposition als das Umgangsrecht, das gegebenenfalls dem Vater einzuräumen wäre. Der Nachteil, dass die Umgangskontakte zwischen Vater und Kind in Zukunft deutlich erschwert würden, müsse im Interesse des Kindes hingenommen werden.

Das Umgangsrecht ist im Verhältnis zum Sorgerecht das schwächere Recht (Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1990,392). Der Umstand, dass ab jetzt die Umgangskontakte zwischen Vater und Kind erschwert werden, muss hinter dem Interesse des Kindes, bei der Mutter bleiben zu dürfen, zurückstehen.

(10 UF 1899/11 OLG Nürnberg)

2 thoughts on “10 UF 1899/11 | OLG Nürnberg: Alleiniges Sorgerecht beim Umzug ins Ausland

  1. Sunny 27/10/2023 at 16:05

    Ekelhaft !

  2. Freiheit für papayoyo 03/08/2013 at 17:15

    Kampf um das Sorgerecht

    in Europa organisiert sich der Widerstand der Väter gegen den Entzug der elterlichen Sorge.
    In Österreich hat sich bereits eine Männerpartei gegründet.
    In Frankreich besetzen einige Väter Baukräne oder Schloßtürme
    die Väterbewegung in Frankreich wächst von Tag zu Tag. Es ist nur noch eine Frage der Zeit!
    Jetzt sind auch die deutschen Väter gefragt.

    Liebe Väter wollt Ihr immer noch zuschauen wie Euch die Kinder weggenommen werden?
    Wollt Ihr es noch länger ertragen das Eure Kinder ohne Vater aufwachsen müssen und auf die schiefe Bahn geraten?
    Wollt Ihr es immer noch akzeptieren das Euch Eure Existenzen weggenommen werden?

    Wann steht Ihr Endlich auf liebe Väter in Deutschland?
    Warum besetzt Ihr keine Straßenkreuzungen?
    Tretet in Hungerstreik und geht den Verantwortlichen auf die Nerven.
    Geht zum Gericht und haltet vor den Gericht Mahnwachen ab.

    Habt Ihr Angst?
    Wovor? Glaubt Ihr wirklich das dieses Land über die Resourcen verfügt um 3 Millionen entsorgte Väter einzusperren?
    Glaubt Ihr das die Wirtschaft es sich erlauben kann 3 Millionen Facharbeiten einfach in den Knast zu sperren?

    Leute geht auf die Strasse.

    Tut Euch mit anderen Vätern zusammen und wehrt Euch.

    Bereits in kleinen Gruppen könnt Ihr viel erreichen.

    Und wenn Ihr am Anfang keine Mitstreiter findet, dann startet alleine durch.
    Macht in den Fussgängerzonen auf Euch aufmerksam und ermuntert andere Väter Euch anzuschliessen.

    Die Revolution startet jetzt.

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