OLG Köln: Verfahrenskostenhilfe: Erst zum Jugendamt dann zum Gericht
17.12.2012 OLG Köln 4 WF 156/12 Umgang: Erst zum Jugendamt, dann zum Gericht Schluss mit dem Missbrauch der Verfahrenskostenhilfe. Wer Geld vom Staat haben will, um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, muss erst zum Jugendamt, bevor er einen kostenpflichtigen Antrag bei Gericht einreicht. Erst zum Jugendamt, dann zum Gericht. Immer wieder beschweren sich einige Eltern über die … OLG Köln: Verfahrenskostenhilfe: Erst zum Jugendamt dann zum Gericht weiterlesen
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