Väter und Mütter für Kinder

wieviel Umgang braucht ein Kind

Wie viel Umgang brauchen Kinder mit ihrem Vater?

Warum treffen so viele deutsche Gerichte im Familienrecht so viele katastrophale Fehlentscheidungen, die nicht dem Wohl des Kindes entsprechen? Wie viel Umgang braucht ein Kind überhaupt? Nach welchen Regelungen wird der Umgang festgelegt?

Über den Umgang wird bei Gericht viel gestritten

Nach der Trennung wird der Umgang häufig vor Gericht vereinbart

Neben dem Thema Unterhalt ist die Frage nach dem Umgang zwischen Kind und Trennungsvater der häufigste Streitpunkt zwischen Trennungseltern.
Von keinem Umgang bis hin zu ganz viel (50 %) Umgang findet man bei Scheidungskindern alle möglichen Umgangsregelungen.
Dabei gibt es kaum das Patentrezept.

Umgang mit dem Kind: Keine Standardregelung

Die wohl bekannteste Umgangsregelung ist die „alle 14 Tage“ Regelung. Das Kind hat dann nen Wochenendvater.
In den letzten Jahren setzt sich bei einigen Trennungseltern aber auch das sogenannte Wechselmodell immer mehr durch.
Beim Wechselmodell verbringt das Kind gleichviel Zeit bei Vater und bei Mutter.

Wechselmodell erfreut sich immer größerer Beliebtheit

Das Kind hat dann nicht ein, sondern zwei 2 Zuhause.
Das Wechselmodell bietet den Vorteil, dass das Kind zu beiden Elternteilen gleichviel Kontakt und mit beiden Elternteilen gleichviel Umgang hat.
Dieses hat beispielsweise auch den Vorteil das kein Elternteil entsorgt wird und dementsprechend auch alles zeitnah erfährt.
Beim herkömmlichen „alle 14 Tage“ Modell erfährt der entsorgte Vater beispielsweise von Vorkommnissen die 1 Tag nach seinem Besuchswochenende passieren erst am darauffolgenden Wochenende.
Oft wünschen Kinder aber auch, mit dem Vater über bestimmte Sachen zu reden.

Wechselmodell bietet Vorteile für Kinder

Befürworter der paritätischen Doppelresidenz (wie das Wechselmodell auch genannt wird) geben an das ein Umgang alle 14 Tage dafür schlicht nicht ausreichend ist.
Gegner der Doppelresidenz geben an das für ein Wechselmodell ein Mindestmaß an elterlicher Kooperation und gegenseitigem Vertrauen vorhanden sein muss.
Das sind übrigens auch dieselben Eigenschaften für eine Beziehung.
Würden diese Eigenschaften bei beiden Elternteilen vorhanden sein, wäre es höchstwahrscheinlich also gar nicht zur Trennung gekommen.
Geht man aber davon aus das beide Eltern dennoch diese Eigenschaften besitzen und die Beziehung an anderen Eigenschaften gescheitert ist, braucht man dann aber überhaupt noch ein Gericht, welches einen Umgang regelt?
Denn wären diese Eigenschaften vorhanden, dann würde beispielsweise die Mutter auch in besonderen Situationen den Kontakt zum Vater herstellen und diesen in die Beziehung mit einbeziehen, würde dem Vater vielleicht zwischendurch auch Umgang gewähren, wenn dieser „frei“ hat und so könnte sich der Vater auf sein Einkommen konzentrieren und könnte flexibel arbeiten und dann den Umgang mit dem Kind an seine Bedürfnisse anpassen.
Dann würde auch eine Regelung alle 14 Tage vollkommen ausreichend sein. Der Vater könnte dann ja jederzeit sein Kind sehen und die Mutter würde davon ja auch profitieren.

Umgang mit dem Kind: Nach der Trennung wird neu bestimmt, wer sich wie viel ums Kind kümmert.

Kinder brauchen Vater und Mutter

Erstaunlich ist, das viele (nicht alle!) Väter sich vor der Trennung auch nur am Wochenende um die Kinder gekümmert haben.
Müsste man also bei einer Gerichtsverhandlung nicht einfach nur schauen, wer sich vor der Trennung um die Kinder gekümmert hat?
Hat sich der Vater intensiv um die Kinder gekümmert, dann bekommt er auch einen großzügigeren Umgang.
Hat sich der Vater überwiegend um das Kind gekümmert, so bekommt er dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Hat der Vater sich zuvor aber auch nur hin und wieder am Wochenende um sein Kind gekümmert, so dürfte auch ein Umgang hin und wieder am Wochenende (alle 2 Wochen?) ausreichend sein.

Die bisherige Praxis nach einer Trennung sieht aber vollkommen anders aus.
Väter, die sich vor der Trennung überwiegend um die Kinder gekümmert haben, werden plötzlich vollkommen aus der Elternrolle rausgedrängt und die Väter, die sich bislang überhaupt nicht um die Kinder gekümmert haben, dürfen auf einmal viel Zeit mit ihren Kindern verbringen und müssen sich auf einmal regelmäßig um ihre Kinder kümmern.

Umgang wäre einfach zu regeln

Wie kann man das mit gesundem Menschenverstand erklären oder verstehen?
Eine Ursache liegt wohl darin, das

  1. nirgendwo soviel gelogen wird wie vor Gericht und
  2. häufig nicht die Eltern miteinander reden, sondern studierte Anwälte den Fall „abarbeiten“ und dabei auf die zuvor genannten Faktoren auch nur beiläufig Rücksicht nehmen.

Das Gericht kennt in der Regel nicht die familiäre Situation vor der Trennung und entscheidet nach einem subjektiven Rechtsempfinden.
Das Gericht greift dabei auf die Erfahrung aus bisherigen Prozessen zurück.

Bei Umgangsregelung berücksichtigen: Wie war vor der Trennung der Alltag rund um das Kind organisiert?

Die einzige Erfahrung, auf die das Gericht aber zurückgreifen müsste, wäre „wie war vor der Trennung der Alltag rund um das Kind organisiert“
Das Gericht kann aber auf diese Informationen kaum zurückgreifen, da es in einem beschleunigtem Verfahren schnell ein Urteil sprechen soll. Darüber hinaus setzen sich selbst die eingesetzten Anwälte nicht intensiv mit dieser Frage auseinander, sondern vertrauen einzig und allein der Mandantenaussage „ich habe mich immer um mein Kind gekümmert!“.

Vor der Trennung haben die Eltern gemeinsam entschieden, wer sich wann um das Kind kümmert. Nach der Trennung tragen die Anwälte vor Gericht vor, warum ihr Mandant sich um das Kind kümmern soll und das Gericht entscheidet dann aufgrund der Aussage der Anwälte. Fehler sind dabei unvermeidlich.