wieviel Umgang braucht ein Kind

Wie viel Umgang brauchen Kinder mit ihrem Vater?

Warum treffen so viele deutsche Gerichte im Familienrecht so viele katastrophale Fehlentscheidungen, die nicht dem Wohl des Kindes entsprechen? Wie viel Umgang braucht ein Kind überhaupt? Nach welchen Regelungen wird der Umgang festgelegt?

Über den Umgang wird bei Gericht viel gestritten

Hammer Gericht
Nach der Trennung wird der Umgang häufig vor Gericht vereinbart

Neben dem Thema Unterhalt ist die Frage nach dem Umgang zwischen Kind und Trennungsvater der häufigste Streitpunkt zwischen Trennungseltern.
Von keinem Umgang bis hin zu ganz viel (50 %) Umgang findet man bei Scheidungskindern alle möglichen Umgangsregelungen.
Dabei gibt es kaum das Patentrezept.

Umgang mit dem Kind: Keine Standardregelung

Die wohl bekannteste Umgangsregelung ist die „alle 14 Tage“ Regelung. Das Kind hat dann nen Wochenendvater.
In den letzten Jahren setzt sich bei einigen Trennungseltern aber auch das sogenannte Wechselmodell immer mehr durch.
Beim Wechselmodell verbringt das Kind gleichviel Zeit bei Vater und bei Mutter.

Wechselmodell erfreut sich immer größerer Beliebtheit

Das Kind hat dann nicht ein, sondern zwei 2 Zuhause.
Das Wechselmodell bietet den Vorteil, dass das Kind zu beiden Elternteilen gleichviel Kontakt und mit beiden Elternteilen gleichviel Umgang hat.
Dieses hat beispielsweise auch den Vorteil das kein Elternteil entsorgt wird und dementsprechend auch alles zeitnah erfährt.
Beim herkömmlichen „alle 14 Tage“ Modell erfährt der entsorgte Vater beispielsweise von Vorkommnissen die 1 Tag nach seinem Besuchswochenende passieren erst am darauffolgenden Wochenende.
Oft wünschen Kinder aber auch, mit dem Vater über bestimmte Sachen zu reden.

Wechselmodell bietet Vorteile für Kinder

Befürworter der paritätischen Doppelresidenz (wie das Wechselmodell auch genannt wird) geben an das ein Umgang alle 14 Tage dafür schlicht nicht ausreichend ist.
Gegner der Doppelresidenz geben an das für ein Wechselmodell ein Mindestmaß an elterlicher Kooperation und gegenseitigem Vertrauen vorhanden sein muss.
Das sind übrigens auch dieselben Eigenschaften für eine Beziehung.
Würden diese Eigenschaften bei beiden Elternteilen vorhanden sein, wäre es höchstwahrscheinlich also gar nicht zur Trennung gekommen.
Geht man aber davon aus das beide Eltern dennoch diese Eigenschaften besitzen und die Beziehung an anderen Eigenschaften gescheitert ist, braucht man dann aber überhaupt noch ein Gericht, welches einen Umgang regelt?
Denn wären diese Eigenschaften vorhanden, dann würde beispielsweise die Mutter auch in besonderen Situationen den Kontakt zum Vater herstellen und diesen in die Beziehung mit einbeziehen, würde dem Vater vielleicht zwischendurch auch Umgang gewähren, wenn dieser „frei“ hat und so könnte sich der Vater auf sein Einkommen konzentrieren und könnte flexibel arbeiten und dann den Umgang mit dem Kind an seine Bedürfnisse anpassen.
Dann würde auch eine Regelung alle 14 Tage vollkommen ausreichend sein. Der Vater könnte dann ja jederzeit sein Kind sehen und die Mutter würde davon ja auch profitieren.

Umgang mit dem Kind: Nach der Trennung wird neu bestimmt, wer sich wie viel ums Kind kümmert.

entsorgter Vater
Kinder brauchen Vater und Mutter

Erstaunlich ist, das viele (nicht alle!) Väter sich vor der Trennung auch nur am Wochenende um die Kinder gekümmert haben.
Müsste man also bei einer Gerichtsverhandlung nicht einfach nur schauen, wer sich vor der Trennung um die Kinder gekümmert hat?
Hat sich der Vater intensiv um die Kinder gekümmert, dann bekommt er auch einen großzügigeren Umgang.
Hat sich der Vater überwiegend um das Kind gekümmert, so bekommt er dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Hat der Vater sich zuvor aber auch nur hin und wieder am Wochenende um sein Kind gekümmert, so dürfte auch ein Umgang hin und wieder am Wochenende (alle 2 Wochen?) ausreichend sein.

Die bisherige Praxis nach einer Trennung sieht aber vollkommen anders aus.
Väter, die sich vor der Trennung überwiegend um die Kinder gekümmert haben, werden plötzlich vollkommen aus der Elternrolle rausgedrängt und die Väter, die sich bislang überhaupt nicht um die Kinder gekümmert haben, dürfen auf einmal viel Zeit mit ihren Kindern verbringen und müssen sich auf einmal regelmäßig um ihre Kinder kümmern.

Umgang wäre einfach zu regeln

Wie kann man das mit gesundem Menschenverstand erklären oder verstehen?
Eine Ursache liegt wohl darin, das

  1. nirgendwo soviel gelogen wird wie vor Gericht und
  2. häufig nicht die Eltern miteinander reden, sondern studierte Anwälte den Fall „abarbeiten“ und dabei auf die zuvor genannten Faktoren auch nur beiläufig Rücksicht nehmen.

Das Gericht kennt in der Regel nicht die familiäre Situation vor der Trennung und entscheidet nach einem subjektiven Rechtsempfinden.
Das Gericht greift dabei auf die Erfahrung aus bisherigen Prozessen zurück.

Bei Umgangsregelung berücksichtigen: Wie war vor der Trennung der Alltag rund um das Kind organisiert?

Die einzige Erfahrung, auf die das Gericht aber zurückgreifen müsste, wäre „wie war vor der Trennung der Alltag rund um das Kind organisiert“
Das Gericht kann aber auf diese Informationen kaum zurückgreifen, da es in einem beschleunigtem Verfahren schnell ein Urteil sprechen soll. Darüber hinaus setzen sich selbst die eingesetzten Anwälte nicht intensiv mit dieser Frage auseinander, sondern vertrauen einzig und allein der Mandantenaussage „ich habe mich immer um mein Kind gekümmert!“.

Vor der Trennung haben die Eltern gemeinsam entschieden, wer sich wann um das Kind kümmert. Nach der Trennung tragen die Anwälte vor Gericht vor, warum ihr Mandant sich um das Kind kümmern soll und das Gericht entscheidet dann aufgrund der Aussage der Anwälte. Fehler sind dabei unvermeidlich.

15 thoughts on “wieviel Umgang braucht ein Kind

  1. Proslayer 07/11/2017 at 15:25

    Hi ich breucht da mal einen Rat vieleicht hat hier jemand erfahrung mit verfahrensbeistand.
    Das olg Schleswig hat den verfahrensbeistand im Umgangsrecht beauftragt nun weigert der verfahrensbeistand sich offenzulegen für welche Aufgaben sie beauftragt ist, und mann will nur mich beobachten keine Gespräche mit den beitliegten.

  2. Patently Absurd 11/10/2017 at 11:34

    Nach der durch meine Frau eingeleiteten Trennung haben wir vom Familiengericht das Wechselmodell dahingehend vorgeschlagen bekommen, dass meine Kinder (4 und 7 Jahre) an 6 von 14 Tagen bei mir wohnen, und an 8 von 14 Tagen bei meiner Noch-Frau.

    Der Wechsel findet bei uns zweimal pro Woche nach Schulschluss statt. Da die Übergänge keinen Kontakt zwischen den Eltern erfordern, sind diese sehr harmonisch. Die Kinder fühlen sich inzwischen in beiden ihren Elternwohnungen glücklich und werden liebevoll jeweils vom betreuenden Elternteil umsorgt. Auch haben die Kinder inzwischen an beiden Wohnorten (4 km Entfernung) ihren Freundeskreis aufgebaut. Mit zwei Wohnorten kommen die Kinder zumindest in unserem Fall sehr gut zurecht. Gesundheitsfragen und schulische Dinge regeln wir gut nach Absprache.

    Soweit sollte alles (unter den gegenbenen Umständen) bestmöglichst geregelt sein. Einen Catch hat die Sache zumindest für mich als Vater dennoch. Die Mutter forderte und erhält von mir den vollen Kindesunterhalt (Gruppe 10 DDT, derzeit über 1200 EUR monatlich), obwohl ich für die Wohnung, Essen, komplette Kleidung, Spielzeug auch eigene Kosten habe und aufgrund der hohen Betreuungszeit nicht Vollzeit arbeiten kann. Meine Betreuung der Kinder wird vom Gesetzgeber schlichtweg als kostenloses Babysitting angesehen.

    Die Kindesmutter hat sehr hohes eigenes Einkommen, da Sie als Managerin in einem DAX-Unternehmen außertariflich bezahlt wird. Den Kindesunterhalt nutzt sie nach eigenen Angaben zur Abfinanzierung einer Gewerbeimmobilie. Aus ihrer Sicht wird das Geld auch irgendwann im Erfall wieder den Kinder zugute kommen wird.

    Mein Anwalt sagte mir, dass dies wohl derzeit dem Willen des Gesetzgebers entspricht und zumindest in Bayern in dieser Weise häufig praktiziert wird. „Zahlen Sie, notfalls unter Aufnahme von Krediten, damit sie ihre Kinder weiter in dem Umfang sehen können“, war seine Aussage. Es sei eine Art finanzieller Ausgleich für die während der Geburt erlittenen Schmerzen der Kindesmutter. Wer heiratet und selbst Kinder will, müsse dies im Vorfeld wissen.

    Die Skurilitäten im deutschen Familienrecht muss man mit Humor sehen. Hauptsache den Kindern geht es gut.

  3. Geli 08/10/2017 at 08:12

    Hallo Zusammen, wer hat Erfahrung mit Ferienumgang bei einem Kindergartenkind.
    Der Kindergarten hat 4 Wochen im Jahr Ferien, also geschlossen. 2 Wochen an Weihnachten und 2 Wochen im August. Der KV möchte aber eine Ferienregelung wie bei den Schulferien.
    Das Kind (3 Jahre) ist erst 1 Monat im Kindergarten und hat keine Geschwister! Alle anderen in der Gruppe sind auch recht klein (als 3-4 Jahre alt) und kommen alle in den Schulferien. Auch der Kindergarten befürwortet nicht, dass das Kind dann 8 Wochen nicht im Kindergarten ist.
    Wer hat da Erfahrung oder auf was kann ich mich berufen!

    • Peter 11/10/2017 at 18:58

      Nachdem der BGH das WM gestärkt hat, gab es dieser Tage eine veröffentlichte Studie im Ärzteblatt, bei der nachgewiesen wurde, das gerade im Vorschulalter das WM sich besser auf die Entwicklung der Kinder auswirke. Die Vergleichsgruppe, bei der Kinder wegen zwei Lebensmittelpunkten in zwei Kindergärten gingen, schnitt signifikant besser ab.

      Kleinkinder profitieren also überproportional mehr von möglichst hälftigen Betreuungszeiten mit beiden Elternteilen.

      Die Hälfte der Schulferien (maximal eine Woche abwesend vom Kiga) beim nicht überwiegend betreuenden Elternteil werden also i.d.R. für das Wohl des Kindes besser sein.

  4. Karl 02/07/2017 at 19:12

    @kairos, danke für die Antwort. Mir als Opa tuts halt in der Seele weh, wenn ich sehe, wie meine Enkelin leidet. Bei unserer Tochter läuft gerade ein Gutachten mit der Fragestellung, wieviel Umgang braucht bzw. tut dem Kind gut!
    Gerade eben ist sie wieder von einem 3tägigen Umgang zurück gekommen. Sie wurde 3 Tage nicht gewaschen, stinkt und hat wie immer Probleme mit der Verdauung! Hatte sozusagen mal wieder 3 Tage keinen Stuhlgang! Meist geht es dann gleich, wenn sie wieder daheim ist! Unser Tochter hat den Umgang immer gefördert, obwohl sie nie mit dem Kindsvater zusammen war. Der ist leider ein Narzisst und in seinem Freundeskreis erzählt er sogar. Das Kind ist ihm egal, der Mutter will er es heim zahlen und das geht am Besten über das kleine Mädchen! Tja, manchmal denke ich, irgendwann gibt es eine Gerechtigkeit!

  5. Karl 02/07/2017 at 08:37

    @kairos…sie schreiben am 14.05.2017
    „Wenn ein Elternteil nicht mehr Umgang möchte, kann man ihn – auch durch das Familiengericht – nicht dazu zwingen“
    Was ist wenn das Kind den Umgang nicht will? Meine Enkelin (3) sagt nach jedem Umgang mit ihrem Vater (mit dem sie nie zusammen gewohnt hat) !! Mama, bitte ich will nicht mehr zum Papa.
    Welche Rechte hat denn dann das Kind!
    VG

    • Kairos 02/07/2017 at 17:48

      Nach der Rechtsprechung ist der Wille eines Kindes erst ab einem Alter von ca. sieben Jahren beachtlich.
      Bei dreijährigen Kindern nehmen die Gerichte i.d.R. an, dass der entgegenstehende Wille des Kindes zum Umgang – in Ihrem Fall mit dem Vater – auf Beeinflussungen der Mutter oder deren Familie beruht, dass also fehlende Bindungstoleranz bei der Mutter gegeben ist.
      Weiter wird ein Gericht wohl annehmen, dass ein dreijähriges Kind mit einfachen pädagogischen Mitteln zum Umgang mit dem Vater zu bewegen sein wird.
      Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
      Da ist es unerheblich, ob das Kind je mit dem Vater zusammen gewohnt hat.
      Verrennen Sie sich nicht!
      Auch wenn Leidners&Co Gutachten möglicherweise als unverwertbar deklarieren, garantiert das gar nichts.
      Letzten Endes entscheidet allein das jeweils befasste Gericht – dabei spielt oftmals nur die Einschätzung des Jugendamtes die entscheidende Rolle.
      Und diese findet sich zumeist auch in den Gutachten wieder.

  6. Katja 13/05/2017 at 07:49

    Dieser Bericht erschien mir vielversprechend da es in der Überschrift heißt „Wieviel Umgang braucht das KIND“.
    Leider ist diese Frage hier für mich überhaupt nicht beantwortet worden.
    Zwar scheint es ja die Regel zu sein, dass Mütter sich dem Umgang entgegen stellen, doch es gibt wie mich auch die, die sich mehr Umgang für ihr Kind mit dem Kindsvater wünschen.
    In unserem Fall ist der Vater in der Theorie willig, doch am Ende heißt es immer wieder er habe einfach nicht mehr Zeit. Ich denke, dass der Umgang mit ihrem Vater wichtig für meine Tochter ist und möchte ihm gern klar machen, dass er sich die Zeit nehmen sollte. Die Umstände sind zwar kompliziert, jedoch kann das Kind nichts dafür und sollte meiner Meinung nach keine Abstriche machen müssen nur, weil sie es ja nicht anders kennt. Über hilfreiche Tipps dazu wäre ich sehr dankbar! Deswegen hier nochmal meine Frage: Wieviel Umgang BRAUCHT das KIND und wieviel steht dem Kind zu???

    • Der Elterncoach 14/05/2017 at 13:48

      es gibt keine „Standardregelung“
      Als allgemeine Auffassung gilt, das z.b. die Umgangsfrequenz dem Alter angepasst werden sollte. Also ein 1 jähriges Kind sollte maximal 1 Tag ohne den anderen Elternteil sein. Ein 6 jähriges Kind 6 Tage usw. Ein 14 jähriges Kind 14 Tage.
      Daraus ergeben sich unterschiedliche altersabhängige Umgangsregelungen. Dann spielt aber auch noch die Entfernung zum anderen Elternteil bzw. dessen berufliche Verpflichtungen eine sehr grosse Rolle.
      Darüberhinaus ist auch die Qualität des Umgangs sehr wichtig. Beispielsweise gemeinsame Aktivitäten auf die das Kind sich mit dem anderen Elternteil freuen kann. Insbesondere die Vorfreude ist wichtig und dann ist es wichtig, das die Umgänge auch zuverlässiger eingehalten werden.
      Es gibt für ein Kind kaum schlimmere Sachen, als wenn sich ein Kind auf eine Zusage seines anderen Elternteils freut und dann von diesem versetzt wird. Das Kind wird sich dann auch in Zukunft irgendwann nicht mehr auf den anderen Elternteil (z.b. den Vater) freuen, weil es Angst hat, wieder enttäuscht zu werden.
      Neben der quantitativen Umgangsregelung ist auch die qualitative Umgangsregelung wichtig. Was nutzt einem Kind der Umgang mit seinem Vater, wenn es dann dort feststellt das der Vater keine Zeit hat und das Kind „abgeschoben“ oder „vor den Fernseher“ geparkt wird.
      Die Qualität des Umgangs leidet dann natürlich noch viel mehr darunter, wenn das Kind dafür andere Freuden (z.b. vereinssport, Kindergeburtstage etc…) absagen muss und dann einen enttäuschenden Umgang beim Vater etc… erlebt.
      Mit zunehmenden Alter des Kindes gewinnt die Gruppe der Gleichaltrigen Bezugspersonen (die sogenannte Peergroup) für das Kind an erheblicher Bedeutung, so das dann nicht mehr der Umgang mit dem anderen Elternteil in den Vordergrund steht sondern andere Interessen des Kindes.
      In einigen Fällen ist es für ein Kind dann vielleicht sogar ausreichend mit dem Vater nur zu „telefonieren“, so das es merkt, der Vater ist da, auch wenn er „nicht da“ ist.
      Solche Sachen gibt es ja auch in verheirateten Familien, beispielsweise wenn der Vater Soldat im Auslandseinsatz ist oder ständig auf Montage ist usw…
      Ich bedaure sehr, das ich Ihnen keine pauschale Antwort auf diese Frage geben kann.
      Ich lege Ihnen nahe, in einer psychologischen Beratung für dieses Problem eine -für alle Beteiligten- zufriedenstellende Lösung zu finden. Gegebenenfalls könnte Ihnen das Jugendamt solch eine Beratung ebenfalls anbieten.

      • Kairos 14/05/2017 at 21:07

        Also, das Jugendamt macht sicher keine psychologischen Beratung
        und approbierte Psychologen machen keine Umgangsberatung.
        Das nur, damit die Fragestellerin nicht durcheinander kommt…

        • Der Elterncoach 15/05/2017 at 08:49

          JEIN. Es gibt auch über das Jugendamt entsprechende (psychologische) Beratungen. Ob diese immer erfolgreich sind, kann man natürlich gerne anzweifeln. Letztlich hat das Jugendamt den Nachteil das es ja in mehreren Funktionen tätig ist und dementsprechend tätig ist (Vormund, Begleiter in familiengerichtlichen Verfahren etc…) und sich Betroffene dort unwohl fühlen. Aber -gut vorbereitete- Jugendamtsgespräche habe durchaus ihre Berechtigung.

    • Kairos 14/05/2017 at 21:14

      Wenn ein Elternteil nicht mehr Umgang möchte, kann man ihn – auch durch das Familiengericht – nicht dazu zwingen.
      Wenn also das Kind selbst mehr Umgang möchte, kann dennoch niemand den Vater dazu zwingen.
      Man könnte höchstens versuchen, dem Vater zu vermitteln, dass er sich mehr Zeit für das Kind nehmen sollte.

  7. Rudolf 12/03/2017 at 15:17

    Wenn ich den Artikel über das Wechselmodell lese, dann frage ich mich, was man den Kindern noch alles zumutet. Haben sich diese Leute schon mal überlegt, ob sie selbst jede Woche umziehen möchten. Dann kommt es ja auch immer darauf an, wie alt die Kinder sind. Es ist ein Unterschied, ob es sich um ein Kleinkind handelt oder um einen Jugendlichen. Wenn dann die Enfernung zwischen den Eltern noch mehrere Kilometer ist, kann das meiner Meinung nach nicht gut gehen. Diese Kinder sind doch dann nirgendwo richtig daheim und das soziale Umfeld leidet auch ganz gewaltig. Also Wechselmodell kann wirklich nur funktionieren, wenn sich die Eltern verstehen und in der selben Stadt leben, alles andere ist meiner Meinung nach eine Zumutung für die Kinder.

  8. Jan 18/03/2014 at 12:12

    Seit über einem Jahr habe ich nur noch alle 2 Wochen(3 Tage) und einmal die Woche 3 1/2 Std meinen 4 Jährigen Sohn. Ich habe mich ab dem 1Jahr nach seiner Geburt fast ausschließlich alleine um meinen Sohn gekümmert. Dann kam es zur Trennung, die Mutter ist Hals über Kopf 220Km weggezogen und ich habe ihn knapp 6 Monate keinerlei Kontakt gehabt. In der Zeit wurde er bei den Großeltern „abgeschoben“ da die KM keine möglichkeit hatte ihn in ihre Obhut zu nehmen, sie wohnte in einer WG. Als sie Gerichtlich dazu aufgefordert wurde das der Sohn bei seinen Eltern bzw Mutter zu leben hat hatte sie innerhalb kürzester Zeit eine Wohnung gefunden, einer neuer Partner war auch schnell gefunden. Und sie sind nach 3 Monaten schnell zusammengezogen. Nun ist es so das mein Sohn kurz vor ende der Umgänge Weint , weil er nicht von mir weg möchte weint, wird agressiv usw. Alles was davor war interessiert niemanden, jetzt wohnt er bei der Mutter ich habe meinen Umgang und der neue Partner kümmert sich vorwiegend um den Jungen, so wie ich vorher. Dadurch habe ich auch natürlich jetzt nicht nur Probleme mit der Mutter sondern auch mit dem neuen Partner der die Rolle als Vater übernimmt und es mir immer schwerer macht. Ich leihe mir nur ein Kind aus, werde aus allem rausgehalten. …..

    • Michael Braune 13/01/2015 at 13:44

      Jan,
      an dieser Stelle würde ich mal vorschlagen, dass Du Dich um das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht kümmerst. In dem Alter, indem sich Dein Kind befindet, wird es bei Gericht ebenfalls gehört und vorher von einem Psychologen befragt. Das kann auch unterstüzend vom Gericht herangezogen werden.

      Du mußt Dich bemühen sachlich zu argumentieren und nicht emotional zu reagieren ! Der neue Freund Deiner Ex ist nicht der Kindsvater. Das bist Du !

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