Väter und Mütter für Kinder

Wie gehe ich gegen ein mangelhaftes Gutachten vor?

Wie kann man sich gegen eine Falschbegutachtung durch einen Gutachter wehren?

Falschbegutachtung im Familienrecht. Wie kann man sich wehren?

Wenn das Familiengericht ein Gutachten beschließt, dann entscheiden Gutachter über das Schicksal der Kinder. Nicht immer sind die Entscheidungen der Gutachter für die Betroffenen nachvollziehbar. Erfahren Sie hier, wie Sie sich gegen ein Falschgutachten wehren können.

Beauftragung des Gutachters durch das Familiengericht

Das Gutachten soll dem Familiengericht dazu dienen, sich Arbeit zu ersparen. Der Richter braucht mit einem Gutachten nämlich nicht mehr weiter zu ermitteln, sondern kann seine Entscheidung auf das Gutachten stützen. Auch der Verfahrensbeistand spart sich durch einen Gutachter jede Menge Arbeit. Insoweit hat auch der Verfahrensbeistand gegen eine Begutachtung nichts einzuwenden.

Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig

Justizia ist blind

Die erste Reaktionsmöglichkeit der Betroffenen Eltern ist, sich der Begutachtung zu entziehen, weil die Begutachtung nämlich freiwillig ist und Eltern nicht dazu gezwungen werden können, zu einer Begutachtung zu erscheinen um sich dort begutachten zu lassen.

Obgleich die Begutachtung freiwillig ist und bekannt ist, das mehr als 75 % aller Gutachten mangelhaft / nicht verwertbar sind, nehmen viele Eltern trotzdem an der Begutachtung teil und wundern sich dann hinterher über ein Gutachten, das für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist.



Die meisten Eltern verzichten auch auf ihr Recht, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen, obgleich ihnen dieses Recht zusteht, um gegebenenfalls Falschaussagen / falsche Behauptungen des Sachverständigen im Streitfall widerlegen zu können.

Naivität bei Begutachtung wird bestraft

Die Naivität der Eltern bei der Begutachtung (der Gutachter wird ja seinen Job schon richtig machen, wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat) wird dann meist bestraft und Eltern erhalten dann häufig ein Gutachten, das für die meisten Menschen mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist.

In einigen Fällen lagen uns z.b. Gutachten vor, in denen eine Gutachterin sich dafür ausgesprochen hat, das Kind bei dem Elternteil zu belassen, der keine Zeit und kein Geld hat, sich um das Kind zu kümmern. Weil der Elternteil keine Zeit und kein Geld hat, könne von diesem Elternteil ja nicht verlangt werden, das das Kind beim anderen Elternteil lebe und er dann das Kind dort besuchen solle, weil schließlich hat der Elternteil keine Zeit und kein Geld. Im Übrigen hat die Richterin am Familiengericht Hannover dieses auch als Begründung so übernommen. Sie sehen also, bei einer Begutachtung ist alles möglich … Hauptsache die Sache ist für das Gericht dann schnell vom Tisch…

Wenn das Gutachten vorliegt, ist Handeln angesagt

Urteil Hammer

Sobald Eltern das Gutachten vorliegen haben und mit dem was der Gutachter / die Gutachterin geschrieben hat nicht einverstanden sind, müssen die Eltern handeln, damit der Richter trotz des fragwürdigen Gutachtens sein Urteil nicht auf dieses Gutachten stützt.

Anhörung des Sachverständigen zwingend erforderlich

Es ist zunächst wichtig, den Sachverständigen vor Gericht zu seinen Gutachten anzuhören und diesbezüglich die Anhörung des Sachverständigen zu beantragen. Verzichten Eltern auf dieses Recht, so hilft sämtliche Kritik an dem Gutachten wenig, weil die Eltern ihr Recht nicht wahrgenommen haben, den Sachverständigen zu seinem Gutachten anzuhören. Im übrigen weisen Anwälte ihre Mandanten hierauf meist nicht hin, weil die Anhörung des Sachverständigen mit viel Arbeit verbunden ist und Anwälte sich häufig diesen Stress ersparen wollen.

Wer das also richtig macht, der kann den Gutachter dazu zwingen, vor Gericht zu erscheinen und der kann dann dem Richter so richtig viel Arbeit machen, die dieser sich ja eigentlich ersparen wollte. Im Übrigen brauchen Eltern ihre Fragen an den Sachverständigen nicht vorab dem Gericht vorlegen, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Das Gericht ist also gezwungen den Gutachter anzuhören

Die Anhörung des Sachverständigen sollte gut vorbereitet sein, um das Gutachten in seiner Glaubwürdigkeit zu erschüttern und Zweifel gegen das Gutachten zu erheben und das Gutachten bemängeln… Ein mangelhaftes Gutachten rechtfertigt aber keinen Sorgerechtsenzug, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Das Gericht kann dann zwar immer noch gegen den Elternteil entscheiden, der sich gegen das Gutachten gewehrt hat, muss dann jedoch begründen, warum es das Sachverständigengutachten gleichwohl für verwertbar hält. (Das dürfte in der Praxis aber schwierig sein, weil der Richter ja keinen Sachverstand hat und ihm somit erst Recht auch der Sachverstand fehlen dürfte, über einen Sachverständigen „urteilen“ zu dürfen)

Gegengutachten helfen bei der Argumentation

Wer das Gutachten des Gerichts bemängelt, kann eigene Sachverständigengutachten / gutachterliche Stellungnahmen vor Gericht einreichen, um seine Rechtsposition zu verbessern. Das OLG Hamm hat hier sogar entschieden, das PKH-Anwälte hierfür sogar einen Kostenvorschuss aus der Gerichtskasse erhalten müssen.

Legt ein Elternteil dann ein (oder mehrere) Gutachten vor, so bringt es damit das Gericht in Erklärungsnöte, denn nun will der andere Elternteil sich ja dann nicht auf die Privatgutachten einlassen und will lieber das Gerichtsgutachten verwerten. Das Gericht muss aber das Privatgutachten ebenfalls berücksichtigen und kann sich nicht aussuchen, welches Gutachten es berücksichtigt und welches nicht.

"Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären."

Die Situation ist dann so schwierig, dass an dieser Stelle häufig ein Kompromiss auf der Elternebene erreicht werden kann, sofern die Eltern sich im Vorfeld hierauf verständigen… denn am Ende geht es doch darum, das die Eltern sich vertragen und den Kindern beide Eltern erhalten bleiben.

Mit diesem Ratgeber dürfte es Eltern leichter fallen, sich gegen eine Falschbegutachtung zur Wehr zu setzen, dennoch ist hierbei eine Menge Fingerspitzengefühl und Sensibilität erforderlich. Wir haben in den vergangenen Jahren erfolgreich mit unserer Beratung Väter und Mütter bei obigem Vorgehen begleitet und stehen auch anderen interessierten Eltern gerne beratend zur Seite.