Wie funktioniert eine familienrechtliche Auseinandersetzung?
Es ist schwer, den Ablauf einer familienrechtlichen Auseinandersetzung zu verstehen. Leider schätzen manche Betroffene den Ablauf einer familienrechtlichen Auseinandersetzung völlig falsch ein und wundern sich dann hinterher, über eine Hochstrittigkeit, hohe Kosten und viel Leid.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen nun anhand eines Beispieles die Sichtweisen, Aufgaben und Handlungsweisen der jeweiligen Institutionen / Fachkräfte einmal näher erläutern, damit Sie verstehen, wie eine familienrechtliche Auseinandersetzung vor dem Familiengericht funktioniert.
Die Ausgangssituation
Folgende Ausgangssituation: Die Familie (Mama, Papa, 3 Kinder) machen einen Ausflug in eine fremde Stadt und wollen dort den Zoo besuchen.
Als Sie am Bahnhof angekommen sind, sind sie sich unsicher wie sie nun am besten zum Zoo gelangen. Die Eltern wissen, dass der Zoo nicht weit entfernt ist und das sie den Zoo innerhalb von 20-25 Minuten zu Fuß erreichen könnten. Sie haben sich nämlich vorher im Internet ausgiebig über den Zoo informiert und haben dort auch die Karten für den Zoo schon online gekauft. Nur welchen Weg sie jetzt gehen sollen, wissen sie nicht. Am Bahnhof finden sie einen Taxistand an dem aber nur 1 Taxi steht, welches aber nur Platz für 4 Personen hat.
Die Familie hat ein (kleines) Problem und braucht Hilfe
Die Familie braucht nun also Hilfe. Der Taxifahrer will Geld verdienen und will den Eltern nur dann den Weg zum Zoo erklären, wenn er sie fahren darf. Er schlägt vor, dass er 2 mal fahren würde, damit die Familie komplett am Zoo ankommt. Allerdings müsste dann mindestens 1 Person am Bahnhof warten, bis der Taxifahrer wieder zurück ist.
Die Eltern überlegen und kommen zu der Erkenntnis, dass ihnen der Vorschlag des Taxifahrers nicht gefällt. Zufällig kommt genau in diesem Moment eine Mitarbeiterin vom Jugendamt vorbei, die erkennt, dass es sich hierbei um einen familiären Konflikt handelt und sie erklärt den Eltern dass das Jugendamt ja dafür da sein, Familien bei der Lösung von Probleme behilflich zu sein.
Die Jugendamtsmitarbeiterin: Hilfe, die ankommt
Also schildern die Eltern der Dame vom Jugendamt ihr Problem und fragen, was sie nun am besten machen sollten. Die Jugendamtsmitarbeiterin stellt fest, das die Eltern überfordert sind, den richtigen Weg zum Zoo zu finden. Für die Jugendamtsmitarbeiterin ist das unvorstellbar. Der Weg zum Zoo ist doch ganz einfach. Sie geht mit ihren Kindern auch immer in den Zoo. Sie denkt darüber nach, die Kinder in Obhut zu nehmen, weil die Eltern scheinbar überfordert sind, dieses Problem alleine zu lösen. Zum Glück kennt die Jugendamtsmitarbeiterin ein paar Pflegeeltern, die den Weg zum Zoo kennen. Sie sagt zu den Eltern „Also wenn Sie dieses Problem nicht lösen können, müssen wir die Kinder in Obhut nehmen. Am besten fragen Sie mal einen Anwalt oder wenden Sie sich gleich ans Familiengericht, damit der Konflikt schnellstens im Interesse der Kinder gelöst werden kann, denn die Kinder wollen ja in den Zoo und das ist auch wichtig, das die Kinder hier nicht den ganzen Tag am Bahnhof herumstehen, sondern das sie in den Zoo kommen.“
Wie es der Zufall so will, kommen genau in diesem Moment erst eine Anwältin für Familienrecht und dann noch ein weiterer Anwalt für Familienrecht um die Ecke.
Kompetente Hilfe für die Mutter durch eine Anwältin für Familienrecht
Durch die Jugendamtsmitarbeiterin völlig verunsichert wendet die Mama sich an die Fachanwältin für Familienrecht und bittet um Hilfe, wie sie gemeinsam mit den Kindern in den Zoo gelangen kann.
Die Anwältin der Mutter berichtet, dass sie mit den Kindern auch immer gerne in den Zoo geht und stellt fest, das das Taxi immer noch dort steht. Sie stellt fest, das die Mutter mit den Kindern in das Taxi passt und wenn die Mutter alleine mit den Kindern in den Zoo fährt, ist das Problem gelöst. Dann hätte nur noch der Vater ein Problem, das ist aber nicht das Problem der Mutter.
Die Anwältin fragt die Mutter, wie lange sie sich dieses Verhalten vom Vater noch gefallen lassen will. Und überhaupt, sie ist doch eh immer diejenige, die immer alles machen muss und immer auf den Vater Rücksicht nehmen muss. Es wäre besser für sie, wenn sie das alleinige Sorgerecht beantragen würde und die Kinder mit dem Vater keinen Umgang mehr haben sollten. Schließlich ist der Vater zu geizig für ein Großraumtaxi und er ist auch erziehungsunfähig, da er nicht mal den Weg zum Zoo kennt. Damit gefährdet der Vater das Wohl der Kinder.
Wenn die Frau sich von dem Mann trennt, dann steht ihr auch Unterhalt für die 3 Kinder zu. Ihr Mann würde ja sicher gut verdienen. 500 € pro Kind pro Monat wäre da sicher mindestens drin. Und dann kommt ja auch noch das Kindergeld und Betreuungsunterhalt obendrauf. Dann könne sie für sich und die Kinder eine Jahreskarte für den Zoo kaufen und sie hätte dann auch genug Geld um sich mit den 3 Kindern in ein Taxi zu setzen, um in den Zoo zu fahren. Sie müsste dann auch nicht mehr so viel arbeiten und könnte mit den Kindern viel häufiger in den Zoo fahren. Und das würde sie jetzt auch sofort beim Familienrichter beantragen, damit die Mutter sich mit den 3 Kindern in das Taxi setzen kann und schnell in den Zoo kommt.
Da sich der Bahnhof direkt neben dem Amtsgericht befindet, lässt die Anwältin von dort einen Richter holen, der das Problem nun lösen soll, damit die Mutter mit den Kindern endlich in den Zoo kann.
Der Anwalt des Vaters: Stets mit guten Ratschlägen für seinen Mandanten da
Der Mann, der seinerseits ja selber zufällig einen Anwalt gefunden hat, hat dieses Gespräch mitbekommen und fragt nun seinen Anwalt, was er machen soll. Schließlich wolle er ja nur mit den Kindern in den Zoo und wenn man noch weiter am Bahnhof herumstehen würde, würde das den Kindern auch nicht helfen. Der Anwalt stellt fest, dass der Mann ein toller Vater ist, der sich immer toll um seine Kinder gekümmert hat. Die Mutter müsse psychisch gestört sein, wenn sie jetzt ernsthaft mit dem Gedanken spiele, mit den Kindern alleine in den Zoo zu gehen. Er selbst geht übrigens auch gerne in den Zoo und kennt auch den Weg dorthin. Er findet die Idee mit dem Zoo deswegen sehr toll. Der Zoobesuch sei doch sicherlich eine Idee des Vaters gewesen, daran könne man schon sehen, was für ein toller Vater er sei, der sich so toll um seine Kinder kümmere. Nun plane die Mutter, ihm die Kinder wegzunehmen. Er sieht in der Haltung der Mutter einen Umgangsboykott, eine negative Kindesbeeinflussung und eine Kindesmisshandlung und rät dem Vater dringend dazu, seinerseits das alleinige Sorgerecht zu beantragen und heute mit den Kindern in den Zoo zu gehen.
Wichtig wäre erst mal, das der Vater sich mit den Kindern ins Taxi setzt und mit den Kindern in den Zoo fährt. Die Mutter könne dann entweder zu Fuß hinterherkommen oder könne später mit einem anderen Taxi hinterherfahren und könnte die Kinder dann heute Nachmittag im Zoo sehen. Der Richter sei ja gleich da und mit dieser großzügigen Haltung würde der Vater auch seine Bindungstoleranz gegenüber der Mutter beweisen und dann würde der Richter dem Vater also das Sorgerecht übertragen und dann könne er in wenigen Minuten mit dem Taxi zusammen mit den Kindern in den Zoo fahren.
Der Ablauf beim Familiengericht
Die Bestellung des Verfahrensbeistands
Die Ankunft des Richters verzögert sich um ein paar Minuten, weil der Richter wohl noch was zu erledigen hat. Der Richter schickt aber schon mal den Verfahrensbeistand vorbei, und beauftragt diesen, das Interesse der Kinder festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand soll die Kinder über den Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens informieren. Zusätzlich überträgt der Richter dem Verfahrensbeistand die Aufgabe „Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken… Der Verfahrensbeistand stellt fest:
- Die Kinder möchten heute zusammen mit ihren Eltern in den Zoo. Sie freuen sich schon seit langem auf den Zoobesuch.
- Es gibt nur ein Taxi, mit dem man fahren könnte. In das Taxi passen aber nicht alle Eltern rein.
- Sie hält den Zoobesuch grundsätzlich vereinbar mit dem Wohl der Kinder. Der Zoo ist sehr schön, schließlich gehe sie dort auch regelmäßig mit ihren Kindern hin.
- Eine einvernehmliche Regelung mit den Eltern dahingehend, wer mit den Kindern in den Zoo fährt, kann nicht erzielt werden.
Der Richter erörtert zunächst den Sachverhalt
In diesem Moment trifft der Richter ein und soll eine Entscheidung treffen. Er hört sich die Stellungnahme des Verfahrensbeistands, die Stellungnahme des Jugendamtes sowie die Anträge der Anwälte an. Die Eltern sind in diesem Moment völlig fertig und wünschen sich nichts sehnlicher als mit den Kindern in den Zoo zu gehen. Sie fragen sich, ob es eine gute Idee war mit den Kindern hierherzukommen.
Die Entscheidung des Richters
Dem Richter fällt es nicht leicht, diesen schwierigen Konflikt zu lösen. Er kennt den Zoo sehr gut und findet es schön, wenn die Eltern diesen Zoo besuchen und wünscht sich das die Eltern auch in Zukunft den Zoo besuchen, allerdings kann er diesen hochstrittigen Elternkonflikt nicht auflösen. Wenn er einem Elternteil nun das Sorgerecht gibt, dann fährt dieser mit den 3 Kindern in den Zoo und der andere Elternteil muss dann am Bahnhof stehen bleiben und hinterherfahren. Irgendwie keine bequeme Entscheidung denkt sich der Richter.
Und wenn Du denkst, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Sachverständiger her…
Da schlägt der Verfahrensbeistand einen Sachverständigen vor. Dieser soll nun den Konflikt lösen. Die Eltern würden ja erst abends zurückfahren, dann könne man die Zeit ja sinnvoll nutzen um die Begutachtung heute Nachmittag durchzuführen. Der Richter telefoniert kurz und findet auch einen Sachverständigen, der in wenigen Minuten da sein kann.
Der Auftrag an den Sachverständigen
An den Sachverständigen ergeht der Auftrag, ein Sachverständigengutachten zu erstellen und folgende Beweisfragen zu beantworten:
- Dient ein Zoobesuch dem Kindeswohl?
- Wie ist das Interesse der Kinder dahingehend zu bewerten mit welchem Elternteil sie lieber in den Zoo fahren?
- Welche Bedürfnisse haben die Kinder bei einem Zoobesuch?
- Wie werden die Zoobesuche von den Eltern durchgeführt?
- Können die Eltern bei einem Zoobesuch angemessen auf die Bedürfnisse der Kinder reagieren?
- Sind beide Eltern erziehungsfähig?
- Sofern das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen wird, sollte dann ein Umgang mit dem anderen Elternteil stattfinden? Wenn ja, um wie viel Uhr soll der umgangsberechtigte Elternteil den sorgeberechtigten Elternteil im Zoo bei der Betreuung der Kinder ablösen?
- Ist für die Übergabe der Kinder im Zoo an den anderen Elternteil ein Umgangspfleger erforderlich?
- Sind die Eltern überhaupt in der Lage mit den Kindern in den Zoo zu gehen oder sollte das Sorgerecht auf das Jugendamt oder auf Pflegeeltern übertragen werden, damit diese mit den Kindern in den Zoo gehen?
Weitere Beweisfragen wären natürlich denkbar. Was dann bei dem Sachverständigengutachten rauskommt ist natürlich „Glückssache“ und vom einzelnen Sachverständigen abhängig. Ob dieser ganze Ablauf dem Wohl des Kindes dient, darf kritisch hinterfragt werden. Der Vater oder Mutter könnten natürlich jeweils ein eigenes Gutachten in Auftrag geben um zu beweisen, das sie der Elternteil ist, der besser dazu geeignet ist mit dem Kind in den Zoo zu gehen usw… Dieser Konflikt könnte also noch jahrelang fortgeführt werden. Solange bis mindestens ein Elternteil völlig fertig ist oder bis die Kinder volljährig sind.
Elterncoach bringt Eltern wieder zueinander und erarbeitet mit den Eltern eine Lösung
Bevor der Sachverständige erscheint, um das Gutachten zu starten kommt aber glücklicherweise ein Elterncoach vorbei und bekommt das Geschehen mit. Die Eltern erzählen ihm ihr Problem. Er hört sich das Problem an und da die Eltern ihn um eine Lösung bitten, regt er Folgendes an:
Sie haben verschiedene Möglichkeiten um zum Zoo zu gelangen.
Sie können natürlich mit dem Taxi fahren. Dann gehen Sie einfach auf die andere Seite vom Bahnhof. Dort stehen mehrere Großraumtaxen, so das Sie alle zusammen mit dem Taxi in den Zoo fahren könnten.
Ihre Eintrittskarten für den Zoo beinhalten aber auch ein Ticket für die U-Bahn. Gehen Sie dort die Treppe runter und dann zur U-Bahn. Dort steigen Sie in die Linie 11. Die Linie 11 fährt im 5 Minutentakt. Die Fahrt zum Zoo dauert etwa 15 Minuten und die U-Bahn hält direkt am Zooeingang.
Alternativ könnten Sie auch zu Fuß gehen. Dafür müssen Sie einfach durch den Bahnhof durch und dann halten Sie sich rechts und gehen Richtung Stadtpark. Ab da ist der Zoo auch ausgeschildert. Das sind dann etwa 20 – 25 Minuten zu Fuß.
Und nun wissen die Eltern 3 (!!!) Wege um zum Zoo zu gelangen. Die Eltern können sich jetzt den für sie richtigen Weg aussuchen. Vielleicht wollen sie jetzt einfach ins Taxi um so schnell wie möglich zum Zoo zu gelangen. Vielleicht nutzen sie auch die U-Bahn oder sie machen einen Spaziergang. Welchen Weg die Eltern gehen, entscheiden die Eltern selber!
Der Berater hat nur die Wege aufgezeigt, die sie gehen könnten. Die Hochstrittigkeit vor dem Familiengericht ist nun beendet und die Eltern und die Kinder können einen Tag voller Freude im Zoo verbringen.
Der Verfahrensbeistand, die Anwälte, der Richter und der Sachverständige machen jetzt erst mal eine Kaffeepause und gehen dann zurück zum Bahnhof, denn gerade hat die Jugendamtsmitarbeiterin angerufen, sie hat eine weitere Familie gefunden, die in den Zoo möchte und den Weg dahin nicht findet …