Väter und Mütter für Kinder

Wenn die Eltern nicht streiten, dient das dem Wohl des Kindes

24.03.2015 Familiengericht Delmenhorst (Az 81/13 SO)

Überraschende Wende nach jahrelanger Streitigkeit vor dem Familiengericht

Zwischen den Fronten. Kinder im Scheidungskrieg. Wenn das Kind zur Waffe wird.

Väter und Mütter, die unserer Strategie beharrlich folgen, können letztlich nur erfolgreich sein und werden ihr Ziel letztlich auch erreichen.

Familiengericht Delmenhorst hebt Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter auf.

Da staunte der Familienrichter des Delmenhorster Familiengerichts nicht schlecht: Nach mehr als 4-jähriger Streitigkeit vor dem Familiengericht erklärten die Eltern zu Beginn der Anhörung, das sie sich mittlerweile geeinigt haben und nun in Zukunft die gemeinsame elterliche Sorge bzgl. ihres gemeinsamen Kindes ausüben wollen.

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindesmutter wird rückgängig gemacht. Vater und Mutter teilen sich zukünftig das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Die Eltern erklärten, das hierzu der Beschluss des Amtsgerichts Hannover, durch den die Kindesmutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten hatte, aufgehoben wird. Außerdem sollte die Vereinbarung über das Umgangsrecht vom 15.10.2013 aus dem Verfahren 22F 69/13 UG aufgehoben werden.




In 4 Jahren mehr als 3 Dutzend Verfahren vor 2 Familiengerichten und 2 Oberlandesgerichten

Die Einigung der Eltern kam für den Richter deswegen so überraschend, weil er in seiner Amtszeit zuvor noch nie ein so hochstrittiges Verfahren erlebt hatte und auch seinen Berufskollegen noch nie solch ein hochstrittiges Verfahren bekannt war. In den zurückliegenden Jahren stritten sich die Eltern in mehr als 3 Dutzend Verfahren vor 2 Familiengerichten (Familiengericht Hannover und Familiengericht Delmenhorst) und vor 2 Oberlandesgerichten (OLG Celle und OLG Oldenburg). Während des laufenden Verfahrens gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, mehrere Verzögerungsrügen, Anhörungsrügen und eine beinahe unüberschaubare Anzahl von Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträgen. Begleitet wurde das Verfahren von einer 2 stelligen Anzahl an Strafverfahren und insgesamt wirkten 4 (!!!) Gutachter an dem Verfahren mit.

Laut Gutachter keine gemeinsame elterliche Sorge möglich – Gutachter empfiehlt alleiniges Sorgerecht auf die Kindesmutter zu übertragen

Der letzte vom Gericht beauftragte Gutachter sprach sich im aktuellen Verfahren dafür aus, das dem Vater das Sorgerecht entzogen werden sollte, weil dieser angeblich aggressiv wäre und eine Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter keinen Umständen durchführbar wäre! Gegen dieses Gutachten ging der Vater mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. In der vorherigen Anhörung im Dezember 2014 endete die Befragung des Gutachters mit einem Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, den dieser auch erwartet hatte. Der Richter und die weiteren Verfahrensbeteiligten (Jugendamt, Gutachter, Verfahrensbeistand) äußerten sich im Dezember 2014 noch dahingehend, das man erwarten würde, das (egal wie die Sache ausgehen werde) die Sache noch ein paar Jahre weitergehen würde, weil (Originalaussage des Richters) keine Verfahrensseite sich mit einem Urteil zugunsten des einen oder des anderen Elternteils zufriedengeben würde und eine Wechselmodell (wie vom Vater vorgeschlagen) keineswegs praktizierbar sei.




Wie man einen Richter aus der Fassung bringt

Aufgrund dieser Vorgeschichte war der Wunsch der Kindeseltern für den Richter völlig unerwartet und hat den Richter völlig aus der Fassung gebracht. Der Richter war sich nicht sicher, ob er einen derartigen Beschluss überhaupt fassen könnte und suchte in seinen Gesetzesbüchern nach entsprechenden Formulierungen und Hinweisen. Auf solche eine Situation war der Richter (der kurz vor seiner Pensionierung stand) nicht vorbereitet gewesen. Der Kindesvater erklärte dem Richter dann noch einmal die Lage und wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Regelung für alle Beteiligten (mit Ausnahme der Anwältin, die nun weniger verdient) dienlich sei und dadurch der Streit zwischen den Kindeseltern beendet wird und das letztlich auch dem Wohl des Kindes dient.

Wegen Einigung der Eltern dauert die Verhandlung länger als je zuvor

Obgleich die Eltern vor dem Familiengericht übereinstimmend erklärt hatten, in Zukunft gemeinsam die elterliche Sorge ausüben zu wollen, zog sich die Verhandlung in die Länge. Wie schon gesagt, so etwas hatte der vorsitzende Richter seither noch nie erlebt gehabt.

Einigkeit der Eltern führt zu Bedenken beim Richter

Der Richter gab insbesondere zu Bedenken, das nach soviel Jahren Streit die Einigung der Eltern für ihn nicht nachvollziehbar sei und er befürchten würde, das die Eltern beim Abschließen dieser Einigung sich in ein paar Jahren erneut vor dem Familiengericht treffen würde.

Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachter haben versagt an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.

Auch für die anderen Verfahrensbeteiligten war dieser Vorschlag der Kindeseltern natürlich überraschend. Immerhin hatten die Eltern die anderen Verfahrensbeteiligten nicht in die Friedensverhandlungen mit einbezogen und weder Jugendamt, noch der Verfahrensbeistand und auch nicht der Gutachter haben an der Einigung der Elten mitgewirkt. Obgleich das Jugendamt, der Verfahrensbeistand und auch der Gutachter es nicht geschafft (oder nicht gewollt) hatten mit den Eltern Gespräche zu führen und am Zustandekommen einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken, haben die Eltern es trotzdem geschafft, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.




Wären das Jugendamt Delmenhorst und der Verfahrensbeistand ihrer Aufgabe gewissenhaft und engagiert nachgekommen, hätte eine einvernehmliche Lösung sicherlich schon ein paar Jahre früher erzielt werden können. Dem Kind wäre viel Leid erspart geblieben. Ein Gutachten wäre ebenfalls nicht notwendig gewesen.

Was Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachter zur Einigung der Eltern sagen:

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Obgleich Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachter völlig versagt hatten und eine Schädigung des Kindeswohls billigend in Kauf genommen hatten, äußerten sie sich zum Vorschlag der Eltern grundlegend positiv. Der Jugendamtsmitarbeiter erklärte, das es für das Kind sicherlich das Beste wäre, wenn in Zukunft kein Streit mehr zwischen den Eltern herrschen würde. Er sagte, dass eine Einigung auf Elternebene zuverlässiger sei, als ein Beschluss durch das Familiengericht. Zwar bestünde immer noch ein Restrisiko, das die Eltern sich in ein paar Jahren erneut streiten würden und wieder vor dem Familiengericht landen würden, er verwiese jedoch darauf, dass diese Entscheidung der Eltern akzeptiert werden müsse und jedwede andere Entscheidung zu einer Fortführung des Konfliktes führen würde und es erneut zu zahlreichen Verfahren kommen würde. Der Verfahrensbeistand schloss sich den Ausführungen des Jugendamtes an. Der Sachverständige erhebt letztlich auch keine Bedenken. (Was seinen Gutachten völlig widerspricht) Da der Richter von dieser Einigung auf Elternebene nach wie vor völlig überrascht war, bestand der Richter auf eine 3-monatige Probezeit (die es im Übrigen zuvor bei allen anderen Entscheidungen NICHT gegeben hat) Im Beschluss heißt es:

Das Gericht erklärt, das es zunächst für 3 Monate abwartenmöchte, bis Ende Juni 2015 ob ein gemeinsames Sorgerecht der Kindeseltern praktikabel ist und ob die Eltern auch das Umgangsrecht in Zukunft selbst regeln können. Das Gericht gibt den Eltern auf, Anfang Juli 2015 dem Gericht mitzuteilen, ob aus ihrer Sicht die Probezeit erfolgreich war und ob beide Eltern nun die gemeinsame elterliche Sorge bzgl. Cedrich-Enricus haben möchten und deshalb der Beschluss des Amtsgerichts Hannover abgeändert werden soll.

Fazit:

Im vorstehenden Verfahren haben weder das Jugendamt Delmenhorst, noch der Verfahrensbeistand und auch nicht der Gutachter auf eine einvernehmliche Regelung hingewirkt, obgleich dieses möglich gewesen wäre. Nur dank der konsequenten Anwendung unserer eigens entwickelten Strategie durch den Kindesvater, war es in diesem Verfahren möglich, die Mutter von einer einvernehmlichen Regelung zu überzeugen, so das der Streit zwischen den Kindeseltern beendet werden konnte.