Das Wechselmodell und seine Vorurteile
Der Deutsche Familiengerichtstag hat sich mehrheitlich für das Wechselmodell ausgesprochen. Dennoch gibt es weiterhin einige Bedenken und viele Vorurteile gegen das Wechselmodell bei Deutschen Gerichten, Anwälten und insbesondere Frauenverbänden.
Wie wir bereits berichteten geht der deutsche Familiengerichtstag bereits ab einem Betreuungsanteil von mehr als 30 % von einer paritätischen Doppelresidenz aus und empfiehlt dieses Modell sogar bei Eltern mit Auseinandersetzungen.
Nachteile beim Wechselmodell
Beim Wechselmodell gibt es nach unserer Auffassung 2 Nachteile:
Nachteile für die Mutter beim Wechselmodell
Der einzige uns bekannte Nachteil für die Mutter beim Wechselmodell ist der Wegfall der Barunterhaltspflicht des Vaters gegenüber der Kindesmutter. Durch den Barunterhalt verdient die Kindesmutter am Kind, da in vielen Fällen der Barunterhalt eben nicht für das Kind ausgegeben wird, sondern in die Kasse der Kindesmutter wandert und ihr verfügbares Einkommen erhöht. Fällt der Barunterhalt weg, muss die Kindesmutter mit zum Lebensunterhalt des Kindes beitragen. Auch wenn dieser Grund von Frauenverbänden immer wieder angeführt wird, gehen wir Väter und Mütter von „Vater Los“ davon aus das die Mehrzahl der Frauen durchaus bereit ist anteilig zum Lebensunterhalt des Kindes mit beizutragen und sich nicht auf Kosten des Kindes bereichern will.
Nachteile für den Vater beim Wechselmodell
Väter, die sich für das Wechselmodell entscheiden, müssen auf einmal mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen. Anstatt den Spassvati am Wochenende zu spielen, müssen diese Väter nun mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und müssen dabei auch finanzielle Einbusen hinnehmen. Da tröstet es nur wenig das gegebenenfalls die Barunterhaltspflicht gegenüber der Kindesmutter wegfällt und der Vater darüber hinaus hälftigen Anspruch auf das Kindergeld hat.
Wechselmodell Vorurteile statt Nachteile
Dennoch gibt es eine Reihe von Vorurteilen gegen das Wechselmodell. Auch die oben angeführten Nachteile erscheinen bei näherer Betrachtung nicht als echte Nachteil. Die Mutter bekommt etwas weniger Geld, hat dafür aber mehr Zeit um sich selbst zu verwirklichen. Der Vater hat zwar weniger Zeit für sich und muss vielleicht beruflich auch ein bisschen zurückstecken, aber dafür darf er mehr Zeit mit seinem Kind verbringen und kann dadurch auch profitieren.
Die einzigen echten Verlieren in diesem System sind die Anwälte. Wie wir schon beschrieben haben, sind die Anwälte am wenigsten am Wohl des Kindes interessiert.
Welche Vorurteile gegen das Wechselmodell stimmen?
In diesem Zusammenhang hat Frau Professorin Doktorin Hildegund Sünderhauf sich ausführlich mit den gängigsten Vorurteilen beschäftigt und die Vorurteile gegenüber dem Wechselmodell einmal näher beleuchtet.
Frau Professorin Doktorin Hildegund Sünderhauf ist die wohl bekannteste Familienrechtsberaterin in Deutschland. In nahezu jedem Gerichtsurteil wird auf die entsprechenden Äußerungen und die Fachliteratur von Frau Professorin Doktorin Hildegund Sünderhauf verwiesen.
Die diesbezügliche Literatur richtet sich vornehmlich an Anwaltskanzleien, Gerichte und andere institutionelle Einrichtungen (z.b. Jugendamt) und ist für die meisten Väter unerschwinglich und häufig auch schwer verständlich. Diese Fachliteratur erscheint beispielsweise unter dem Namen „Der Familien-Rechts-Berater“ monatlich im Verlag Dr. Otto Schmid in Köln
Zitat:
Der Familien-Rechts-Berater (FamRB) ist ein aktueller Informationsdienst für alle im Familienrecht tätigen Praktikerinnen und Praktiker. Die Zeitschrift bietet monatlich aus einer Hand fachspezifische Informationen zum gesamten Familienrecht (einschließlich seiner „Schnittstellen“ mit dem Erb-, Steuer- und Sozialrecht) und rund um das familienrechtlliche Mandat mit Auslandsbezug in praxisgerecht aufbereiteter Form:Die relevante aktuelle Rechtsprechung („Entscheidungen, die Sie kennen müssen“)
Prägnante Kurzdarstellungen zu Themen der täglichen Beratungspraxis
Tipps für erfolgreiche Verfahrens- und Verhandlungsstrategienjeweils knapp, kompakt und kompetent aufbereitet.
Der FamRB ist eine Zeitschrift von Praktikern für Praktiker: Namhafte Kenner des Familienrechts stehen als ständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für seine Qualität. Mit dem FamRB sind Sie auf der sicheren Seite!
Quelle: Internetseite Der Familienrechtsberater, Stand 15.01.2014 http://www.famrb.de/wechselmodell.htm
Auf der Seite des FamRb ist nun eine kostenlose Leseprobe mit dem Titel „Vorurteile des Wechselmodells: Was stimmt, was nicht?“ abrufbar.
Wir empfehlen allen interessierten Vätern und Eltern die sich mit dem Wechselmodell beschäftigen diese Leseprobe von Frau Prof. Dr. Sünderhauf kostenlos runterzuladen, da der Download wahrscheinlich nicht dauerhaft kostenlos zur Verfügung gestellt werden wird.
Ich gebe Günter recht.
Ich habe es genau so mit Paarterapie versucht ohne Ergebniss, der Vater meines Kindes wollte eben nicht nur ein Wochenendpapi sein sondern am Alltag teilhaben, natürlich stimmte ich zum Wohle des Kindes dem Wechselmodell zu.
Heute würde ich es nie mehr so machen, nach nun 5 Jahren (ich lebe seit 3 Jahren mit meinem neuen Partner in einer neuen Wohnung in einem Dorf ca. 20 km entfernung), hatte er 4 neue Partnerinnen von denen 3 bereits Kinder im selben alter hatten, diese Kinder hatten für kurze Zeit einen Ersatzvater und meine Tochter durfte sich jedesmal Tottraurig von ihren neuen „Geschwistern“ trennen. Mit der letzen Partnerin bekam er nun ein weiteres Kind, nach nur 1 1/2 Jahren ist es aus zwischen ihnen.
Dazu kommt dass es für mich sehr schwierig ist ein soziales Umfeld für meine Tochter auf zu bauen, sie hat in der Schule ihre 2 besten Freundinen jedoch sucht ihr Vater keinen Kontakt zu diesen Kindern da er die Eltern nicht mag. Ich muss Monate im Vorraus Planen damit mein Kind neben Schule, Turnkurs und Flötenuntericht 2 mal im Monat Kontakt zu ihre Freunde hat.
Dies bringt uns zum nächsten Problem in einem Halben Jahr ist ihr Vater nicht fähig sie mer als 2 mal zu ihrem Turnkurs zu bringen. Die Folge sie ist wütend auf mich weil ich ihren Vater nicht jedes mal morgens Anrufe um ihn daran zu errinern.
Hausaufgaben werden vernachlässigt, und es ist mir als Arbeitende, Abendschule besuchende Mutter bei allen bemühungen leider nicht möglich diese Defizite aufzuholen.
Nun leben wir in Italien wo das Gericht gern die letzen Jahre des Kindes beobachtet wo es gelebt hat und wenn möglich so weiter führt, für mich heisst dass das ich dieses Modell nicht mehr rückgangig machen kann. Er beharrt darauf, für mich heist das jede Woche vom neuen alles ausbügeln.
Ich kann deshalb Maria Maria nicht zustimmen mit > probiert es einfach mal aus< ich wäre für dieses Modell aber nur wenn man einen Ex-Partnern hat auf den man sich verlassen kann, für mich alls Mutter ist es die schlechteste Entscheidung die ich jemals in meinem Leben getroffen haben und leiden muss darunter das Kind. Es kann nichts dafür dass der Vater sich selbst wichtiger ist als das Kind aber für mich ist es zu spät um mich schützend davor zu stellen.
Hallo. Ich bin jetzt erst auf diese seite gestossen..zu spät ? Ich lebe im wechselmodell,habe die vorteile für Km und Kv gelesen. Meine ex hat mich aber dahingehend erpresst, dass sie nur dem Modell zustimmt, wenn sie geld von mir bekommt.DervRichtervfand das ok, und so musste ich,wenn ich ein erneutes gutachten verhindern wollte (Olg Hamm) meiner ex Geld zahlen .Ausserdem darfvichbjetzt auch noch den Gutachter bezahlen ( Hälfte ..6300Euro).Wenn mir jemand sagen kann, wie ich aus dieser Abzocke rauskomme, wäre ich dankbar..
Das Wechselmodell mit seiner Zwittercharaktisierung einerseits als Ausprägung der elterlichen Sorger, andererseits aber auch als besondere Form des elterlichen Umgangs bietet nicht zu vernachlässigenden Chancen und Vorteile, die vom Gericht bei Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sein sollten. DAs KG hat in einer vielbeachtenden Entscheidung vom 28.02.2012 deutlich gemacht, das es Konstellationen gibt, die die Anordnung des Wechselmodell im Interesse des Kindes notwendig machen. Sünderhauf hat dargelegt, das es Denkbarrieren zum Wechselmodell gibt, die (so könnte man behaupten) unberechtigt sind. Die Familiengerichte in Deutschland berauben sich damit effektiver Lösungsoptionen. Festzustellen ist: Es bleibt spannend im deutschen Familienrecht (Quelle: Fazit aus dem Familienrechtsberater, dem Informationsdienst für die familienrechtliche Praxis Ausgabe März 2014. Das dürften also die Richter und Anwälte auch schon so gelesen haben)
Wir machen das mit dem Wechselmodell schon von Anfang an so. Ich kann wieder arbeiten und habe auch unter der Woche mal Zeit für mich. Ich finde es toll, sein Papa ist nicht nur Wochenendpapa und unser Kind hat zwei Zuhause und ist nicht nur Gast.
Ich kann das Wechselmodell allen Eltern ruhigen Gewissens empfehlen. Die angeblichen Nachteile stehen hinter den vielen Vorteilen des Wechselmodells zurück! Also liebe Mamis und Papis, probiert das Wechselmodell doch einfach mal aus!
Beim Flensburger FG kann das Wechselmodell NICHT GEGEN den Willen eines Elternteils beschlossen werden, (Stand November 2014).
Jaaaa wir sind hier ganz oben im Norden in vielerlei Hinsicht hinterher. Aber man kann die Prozesse gut hinauszögern weil die Uhr hier sooooo schön langsam läuft 🙂
Vorteile für die Väter, Vorteile für die Mütter
Auch Frau Sünderhauf sagt es kann für Kinder geeignet sein die mit beiden Elternteilen bisher in einem Haushalt gelebt haben.
Auch wenn es einige immer noch nicht glauben wollen: Das Wechselmodell bietet nicht nur für die Kinder sehr viele Vorteile sondern eben auch für Mütter um sich aus Ihrer Armut zu befreien.
Betreut der Vater das Kind zu 50% hat die Mutter den halben Monat Zeit um z.b. Vollzeit arbeiten zu gehen. In der anderen Hälfte des Monats kann sie dann ja getrost kürzer treten. Desweiteren bleibt der Kindesmutter beim Wechselmodel auch noch Zeit für Fortbildungen, Freizeitveranstaltungen, Reisen, Vergnügen usw.
Schaut man sich einmal an, wer das Wechselmodell verhindert, so stellt man fest, das das Wechselmodell nur von denen boykottiert wird, die an der misslichen Lage der Frauen interessiert sind, weil sie an der misslichen Lage der Frauen Geld verdienen können.
ES LEBE DIE WAHRHEIT
Es ist hinreichend bekannt, das das Wechselmodell dem bisherigen alle 14 Tage Modell deutlich überlegen ist.
Bei dem Wochenendmodell profitieren nur die faulen Väter, weil sie sich alle 14 Tage damit begnügen können der „Spassdaddy“ zu sein.
Dieses Modell muss endlich abgeschafft werden.
Eltern müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind bekennen.
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/88472/das-wechselmodell-erweist-sich-als-das-ueberlegene-betreungsmodell/
den allermeisten geht es um das Geld verdienen-wenn ich mir das so anschaue aus eigener Erfahrung-wie bereits beschrieben-nicht um das wohl ergehen der
kinder geht es -sondern dass sehr viele um den „scheidungskrieg“ verdienen
Anwälte gibt es viele die an einer Regelung unter den Elternteilen -sehr argwöhnisch sehen-denn an einer „friedfertigkeit“ ist nicht viel Geld zu verdienen-aber vielen Kindern würde es viel bringen-auch den Elternteilen
würde viel Schmach erspart-und vor allen Dingen auch „Armut“ ersparen.
Werte! Zuständige! schreibt Gesetze die kein Wortkonstrukt sind-sondern
einvernehmliche Lösungen fördern würden- und läßt beide Teile leben-
denn wenn Vorschreibungen sind -die nicht der Realität entsprechen-
sind wieder Konflikte unausweichlich-Wenn manche Scheuklappen
mit Sichtklappen ausgetauscht würden-wäre man einen großen Schritt weiter-
Mit solchen Sichten würde die öffentliche Hand sehr profitieren-und den
die Individualität der Lösungen würde zufriedenere Kinderaugen und weniger
Tränen für alle bringen Bernhard
Lösungsansatz 014
Guten Morgen Admin,
du bist mir nicht zu Nahe getreten ;o) und danke dir für deine Zeilen.Sie treffen den nagel auf den Kopf und ist das, was ich ausdrücken wollte.
Genau darum sollten sich Helfende, Richter, Gutachter etc. Gedanken machen wie es gelingen kann Eltern eine andere Sichtweise näher zu bringen, die letztlich den kindern zu Gute kommen.
Leider stellt unsere Regierung nicht ausreichend Mittel für die Jugendhilfe zur Verfügung, damit Hilfen früh, gezielt und ausreichend angewendet werden können! Das ist in unseren Nachbarländern ganz anders. ( deshalb funktioniert das dort auch)Hierzu wird Deutschland immer wieder von der OECD angemahnt.
Eltern und Kinder sind eben keine Lobby ;o( und es werden leider viele Fehlentscheidungen getroffen.
Hallo Admin,
menno, mich stört das Pauschale….
Zu mir:
ich habe versucht unsere Ehe auf Paarebene zu verbessern und meinen Mann eingeladen ein Paarthearpie zu besuchen, um zu schauen was jeder für sich tun kann. Leider ohne Erfolg, denn die Ursachen lagen ja schließlich bei der Frau. Wieso sollte er also seine Haltung ändern und hat aufgegeben.
Ich habe versucht, im Interesse unserer Kinder durch Resourcen von aussen, wenigstens eine Entlastung für unsere Kinder zu entwickeln.Sowie ein Haltungsänderung der Eltern (insbesondere des Vaters) für ein gute Entwicklung der Kinder zu erreich Ergebnis: wieso ich bin der Vater und bestimme.
Ich habe selbst nach der Tennung Jahre Ressourchen von aussen in Anspruch genommen, um die Kinder dann wenigtens Zuhause aus Loyalitätskonflikten heraus zu halten. Der Vater hat Raum bei uns.
Ergebnis: Probleme in der Schule, Die Mama wird schlecht gemacht, Ehethemen bleiben beim Vater nicht aussen vor und die Kinder belastet, obwohl sie darum bitten das zu lassen, es wird keine Gelegenheit ausgelassen die Kinder auf seine Seite zu ziehen – dafür sind nicht mal Therapeuten zu schade.
Alle die mit den Kindern zu tun haben, sind bemüht Ausgleiche zu schaffen, immer wieder Gesellschaftliche Werte neu klar zu stellen (gibt eben Gesetze die etwas verbieten und der Vater erlaubt sie) usw usw usw.
Wechselnde Haltungen der Kinder in der Schule gefährden sogar den Hauptschulabschluß, obwohl sie als überdurchschnittlich intelligend eingestuft sind. Wie das wohl im Wechselmodell ausschaut?
Es gab eine Umgangsregelung mit vielen Tagen, damit der Vater am Alltag teilnehmen kann. Diese Tage wurden Stück für Stück zurück gegeben. Es blieb das WE alle 14 Tage von Freitag bis Montag Morgen.Kann schon mal passieren das es verkürzt wird auf Sonntagabend. Geteilte Ferien, die auch nicht zuverlässig wahrgenommen werden.
Und nun? Das geht jetzt genau ins 9te Jahr nach der Trennung und dürfte nach den Grundsätzen eigentlich überhaupt kein Thema mehr sein.
Hallo Meg,
ich wollte Dir/Ihnen nicht zu nahe treten.
Ich stimme mit Dir/Ihnen überein das diese Pauschalisierung nichts bringt.
In meinen Augen ist dieses auch das größte Problem der meisten Väter/Mütterbewegungen.
Es ist doch mal so das die Mütter es sind, die ihren Kindern den Umgang verweigern und mal sind es die Väter die den Kontakt behindern.
Und genau hier müsste man (meiner Meinung nach) ansetzen.
Es sollte hier auch keine Schuldzuweisungen geben. Weder sind die Mütter schuld noch die Väter.
Ich würde mir ehrlich wünschen das sowohl Väter Verständnis für die Mütter aufbringen als auch Mütter Verständnis für die Väter aufbringen und dann gemeinsam schauen was sie wollen und was das beste für das Kind ist.
Dieses stellt Väter und Mütter vor eine große Herausforderung.
Leider gibt es viel zu wenige Beratungsangebote die den Eltern helfen zueinander zu finden.
Die meisten Beratungsstellen positionieren sich einseitig und fördern den Konflikt anstatt das Miteinander.
Und das ganze Jammern über die Ex oder über den Ex hilft wenig. Jeder muss selbst schauen was er tun kann.
Wenn der andere sich den Gesprächen verweigert dann ist das ärgerlich, sollte aber nicht dazu führen das man sich selbst nicht mehr um ein friedliches miteinander bemüht.
Ich weis wie schwierig das ist und bewundere alle Väter und Mütter die sich ernsthaft um das Wohl ihres Kindes bemühen und sich dabei um ein friedliches Miteinander bemühen.
Hallo Sven,
zur Antwort 1
100% deiner Meinung!
zur Antwort 2
schau mal hier Quelle http://www.dfgt.de/
Hinweise des Vorstands zum Wechselmodell
10. Januar 2014
Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlende Aussagen in den Empfehlungen des Vorstands zum Arbeitskreis Nummer 7 angesprochen.
Dies veranlasst den Vorstand zu folgenden Hinweisen:
1. Mit seinen Empfehlungen an Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung fasst der Vorstand die zentralen Arbeitsergebnisse des jeweiligen Familiengerichtstags (FamRZ 2013, 1948) zusammen und übernimmt sie insoweit als seine eigenen Empfehlungen. Dabei achtet er insbesondere auf die Gesetzeskonformität und Praktikabilität der Arbeitskreisergebnisse. Zusätzlich werden die Thesen der Arbeitskreise selbst im Internet und im Tagungsband, d.h. den Brühler Schriften, veröffentlicht. Sie stehen daher – auch soweit sie nicht in die Empfehlungen eingeflossen sind – unverändert als Grundlage für weitere Diskussionen zur Verfügung.
2. Zum Wechselmodell vertritt der Vorstand – im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH – die Ansicht, dass derzeit in rechtlicher Hinsicht kein Anlass besteht, ein nur erweitertes Umgangsrecht begrifflich gleichfalls als Wechselmodell einzuordnen. Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine Klärung wesentlicher rechtlicher und tatsächlicher Grundlagen noch aussteht: Zwar erlaubt das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG aus Kindeswohlgründen die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Zuweisung an nur einen Elternteil. In die Ausübung der elterlichen Sorge darf hingegen ohne besondere Rechtsgrundlage nicht eingegriffen werden. Deshalb bestehen aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützte Elternautonomie schwerwiegende rechtliche Bedenken bei einem gerichtlich ohne Konsens der Eltern angeordneten Wechselmodell. Eine Rechtsgrundlage hierfür findet sich weder in § 1687 BGB noch in § 1684 BGB und eine Analogie wäre an sehr enge Voraussetzungen geknüpft, deren Vorliegen insoweit gleichfalls äußerst fraglich erscheinen. Ein Elternkonsens hingegen kann gerichtlich akzeptiert und verstärkt werden (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 – 1 BvR 1868/08 – FF 2009, 416, 418 f), zumal es ohnehin in der Gestaltungsmacht der Eltern liegt, die Betreuung in einer den Belangen ihrer Kinder gerecht werdenden Weise autonom zu regeln. Daher besteht noch ein ganz erheblicher Klärungsbedarf für etwaige rechtliche Regelungen ohne Elternkonsens oder erst recht bei Hochstrittigkeit, zumal belastbare psychosoziale Untersuchungen zum Kindeswohl bei einem nicht konsentierten Wechselmodell für den deutschen Bereich fehlen. Ausländische Studien können angesichts der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strukturen nicht unbesehen übernommen werden.
3. Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags wird sich 2014 unter anderem mit dem Wechselmodell befassen. Arbeitsergebnisse des Familiengerichtstags zu diesem Thema werden zeitnah auf dieser Homepage veröffentlicht.
Zur Antwort 3
Sicher trifft das für viel zu viele Fälle zu ABER eben nicht für alle!
Zur Antwort 4
Die Dame ist nicht alles an Meinung. Das Netz ist voll mit Studien die alle wie sie da sind andere Meinungen vertreten.
Wie denn nun?
Sven, bei allen Respekt. Mir geht dieses hin und her, so und so, immer wieder anders der willkürlichen Rechtsprechung auf die Nerven und bringen unseren Kindern rein gar nichts.
Weißt du was? Die Eltern sind das Problem und da helfen auch keine Gesetze! Wo bitte sind die Maßnahmen, wenn sich Gerichte schon einmischen, das sich etwas verändert? UND sorry, genau hier setzen unsere Nachbarländer an. Hie darf Familienhilfe nämlich nix kosten!
Egal, ob es für die Väter sind -die wirklich wollen, gegen die Mütter die sich verweigern, gegen die Väter die die Mütter nicht respektieren, für Mütter die ihre Kinder nicht sehen dürfen ( ja ja auch sowas gibts) gegen Mütter und Väter die ihre Verantwortung nicht tragen wollen, von Gewalt will ich gar nicht erst anfangen!!!!! Hier müssen Maßnahmen her für alle Probleme um den Kinderrechten auch gerecht zu werden!
Glaub mir ich habe alle 3 im Auge, die Eltern und die Kinder und ja, das Wechselmodell hilft nicht wirklich immer.
Das bedeutet über den Tellerrrand schauen und seins nicht als alleinge Wahrheit sehen.
ja das größte Problem sind hier die Eltern. Der Konflikt auf Elterneben wird aber verschärft, weil es in der Justiz unsinnige Regelungen gibt und die Förderung nicht auf die Erhaltung der Familien ausgerichtet ist sondern auf eine milliardenschwere Scheidungsberatung. Kostenlose Beratung für Frauen (meist für Frauen) die sich trennen wollen, Unterstützungen für die armen alleinerziehenden und so weiter! Und genau hierdurch wird die normale Familie zum Verlierer. Wenn eine Frau heutzutage Probleme in der Beziehung feststellt, wird ihr geraten sich zu trennen, weil es ihr dann (angeblich) besser geht. Die Ursachen hinterfragt keiner. Hilfe bietet auch keiner an und so werden jedes Jahr hundertausend Familien zerstört.
jede Lobby von Eltern trägt nicht die Allgemeingültige Wahrheit über existierende Sachstände in den Familien? Schon unsere Gesetze lassen ein gerichtlich angeordnetes Wechselmodell nicht zu.
Geld ist nun rein gar kein Argument.
Die Situationen und Schwierigkeiten in den Familien sind einfach nicht pauschal und brauchen individuelle Lösungen.
Wer bitte will sich hinstellen und sagen „nur so kann es gehen“ zumal vieles noch nicht einmal ausreichend belegt ist. Studie und Gegenstudie…..mir persönlich ist das zu wenig für eine gute Entwicklung der Kinder dieser Erde.
Hallo Meg,
ich möchte gern etwas zu dem was Du da von Dir gegeben hast erwidern:
1. Keiner, der für seine (unsere) Kinder kämpft, will eine allgemeingültige Wahrheit für sich beanspruchen. Es geht in erster Linie um unsere Kinder und das was sie wollen: nämlich beide Elternteile gleichermaßen, auch nach einer Trennung!
2.Wer sagt das eigentlich, dass unsere Gesetze ein WM nicht zulassen würden. Es gibt genügend Urteile die dies auch gegen den Willen der Mutter durchsetzten. Rein rechtlich wäre das überhaupt kein Problem, denn im § 1684 Abs. 3 BGB steht: „Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.“ Nur gewisse Kreise wolle eben einfach nicht. Ich gebe aber zu, dass unsere Gesetze präzisiert werden müssen, damit auch der letzte Schwarzkittel begreift, dass er es mit Menschen, mit Kindern zu tun hat!!
3.Natürlich ist Geld ein Argument, nämlich für die die es empfangen – meist sog. alleinerziehende Mütter, denn in den allermeisten Fällen scheitert ein WM an deren Veto. Und zwar deshalb, weil man von dem Geld, was eigentlich für die Kinder sein sollte, selber oft trefflich leben kann. Und wenn man einem WM zustimmen würde, würde diese „Einnahmequelle“ sofort austrocknen. Indem diese Mütter ein WM verhindern geht es ihnen doch nicht um die Kinder, es geht ihnen nur ums Geld!!!
4. „Nicht ausreichend belegt…“???? Wie viele Belege werden denn noch gewünscht? Reichen denn über 900 Seiten von Frau Prof. Dr. Sünderhauf nicht, die eindeutig belegen, dass das WM die zu förderst zu empfehlende Betreuungsform unserer Kinder nach Trennung der Eltern ist?
5. In anderen modernen Ländern dieser Erde wird das WM schon seit Jahren erfolgreich praktiziert, auch hier kann man bei Frau Prof. Dr. Sünderhauf nachlesen.
VG,
Sven
Das Wechselmodell funktioniert nur wenn die Eltern im Umkreis von ca. 25 km wohnen… Wenn die Entfernung weiter ist, müssen die Eltern pendeln.. Denn ein Kind sollte im Umkreis seiner Freunde wohnen bleiben… Macht Euch mal Gedanken um Eure Kinder, und seht es nicht immer aus Eure Sicht…
mfg Günter Mühlbauer REGENSBURG 15.01.2014