15-jährige gibt zu: Vergewaltigung nur erfunden
Vorwurf der Vergewaltigung stellt sich erneut als Falschbeschuldigung raus. Quelle: Hamburger Abendblatt
Immer mehr Vergewaltigungen werden angezeigt
Immer wieder erschüttern uns Nachrichten, in denen wir hören, das ein Mädchen oder eine junge Frau vergewaltigt worden ist. Eine Vergewaltigung ist durch nichts zu rechtfertigen und Vergewaltigungsopfer bedürfen daher die Unterstützung durch unseren Rechtsstaat.
Einerseits gilt es, genau hinzuschauen und somit potenzielle Vergewaltiger abzuschrecken, andererseits ist es aber auch wichtig, das unser Rechtsstaat die Vergewaltiger mit dem ihn zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt und die Gesellschaft anschließend vor dem Vergewaltiger schützt.
Eine Vergewaltigung ist ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Eingriff in die psychische und physische Unversehrtheit eines Menschen.
Immer mehr Falschbeschuldigungen
Leider erleben wir immer wieder, das Vergewaltigungsvorwürfe erhoben werden und die Tat dabei entweder nicht aufgeklärt werden kann, weil Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers bestehen oder aber weil sich sogar herausstellt, das das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer die Vergewaltigung frei erfunden hat.
Opfer von Falschbeschuldigungen werden nicht rehabilitiert
Auch Opfer einer Falschbeschuldigung sollten hier den Schutz der Gesellschaft genießen. Wie soll man mit Falschbeschuldigerinnen umgehen? Müssten diese nicht auch mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln davon abgehalten werden, um in Zukunft erneut andere Männer (oder Frauen) einer Vergewaltigung zu bezichtigen?
Vergewaltigungsopfer sind die wahren Opfer
Durch die immer größer werdende Zahl von Falschbeschuldigungen, werden die wahren Vergewaltigungsopfer kaum noch ernst genommen und sind (zusammen mit den Falschbeschuldigungsopfern) die wahren Verliererinnen. Es ist daher zwingend erforderlich, das bei dem Vorwurf einer Vergewaltigung in alle Richtungen ermittelt wird. Wenn eine Vergewaltigung festgestellt wird, dann muss unser Rechtsstaat gegen den Vergewaltiger vorgehen. Wenn sich herausstellt, das die Vergewaltigung frei erfunden wurde, dann muss unser Rechtsstaat auch gegen die Falschbeschuldigerin vorgehen.
Falschbeschuldigung ist kein Kavaliersdelikt
Nur durch die konsequente Strafverfolgung lassen sich sowohl Vergewaltiger als auch Falschbeschuldigerinnen von ihrem Handeln in Zukunft abhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Würden die für dieses Thema eingesetzten Verantwortlichen gewissenhafter und unvoreingenommen an ihre Aufgaben gehen, könnte man manchen Elternteil wie Kind viel ersparen. Aber wie äußerte sich kürzlich einer der behandelnden Ärzte unserer Enkelkinder, das JA vor allem sind ungeschulte unsensible Menschen was dieses brisante Thema an geht. Gutachter bilden sich eine vorgefasste Meinung suchen Betroffene für eine halbe bis eine Stunde auf und geben dann ihren Senf dazu, was es für die Betroffenen noch schwerer macht.
Meine Tochter ist von ihrem Mann mehrfach geschlagen worden, hat von der Notaufnahme Dokumente, Anzeigen bei der Polizei und Bilder von den Verletzungen. Ihr Ex hat sie vor den Augen der jetzt fast 4 jährigem gewürgt, geschlagen und getreten ( anhand von Bildern nachweisbar) . Natürlich hat sie sich dagegen gewehrt, was dann von seiner neuen Freundin gefilmt wurde, erst als er sie würgte und kaum noch Luft bekam, schritt die Freundin ein. Ihr Ex hatte bei den versuchen sich zu wehren nicht mal einen blauen Fleck abbekommen und die Polizei wusste nicht ob sie lachen sollte bei seiner Gegenanzeige, da das Größenverhältnis zwischen beiden Er fast 2 m und unsere Tochter etwa 1,65 m doch sehr erheblich ist. Unsere Tochter lebte mehrere Wochen im Frauenhaus und wurde da auch ungenügend aufgeklärt. Sie wollte den Vater nie anzeigen und auch keine Kinder weg nehmen, jetzt sieht es so aus, das der Vater mit Hilfe von falschen Aussagen des JA sogar die Kinder bekommt. Die Große (4) hat schon mehrfach erzählt das der Vater die Kleine (2) jetzt auch schlägt und oft mit beiden Händen schubst bis sie hinfällt und weint. Vor Gutachterin hat er angegeben die Kleine würde ständig weinen abends weil die Mutter ihm vor über einem Jahr den Kinderwagen wegnehmen wollte. Jetzt weint die Kleine und zum Zeitpunkt des Vorfalls war sie nicht mal ein Jahr. Bei unserer Tochter steht dabei von allen Seiten die Kinder hätten sie freundlich empfangen mit der Mutter und beim Vater würden sie sich hinter ihm verstecken, weil die Mutter sie aufgehetzt hätte, wäre dies wirklich so, dann würden die Kinder sich auch bei ihr zurückziehen. Die Kinder werden hier von Gutachtern, JA , Vater und Gericht einfach als Spielball benutzt. Der Vater ist ehemaliger Geschäftsmann und möchte mit den Kindern nur sein Gesicht in der Öffentlichkeit wahren, leiden müssen es die Kinder. Die Kleine hat gestern Abend wie jede Woche bitterlich geweint und gefleht sie möchte nicht zum Papa. Eigentlich sollten Kinder in diesem Alter noch Liebe erfahren aber hier werden sie einfach mit Hilfe von Verantwortlichen kaputt gemacht.
Eine Mutter Kind Kur wurde abgelehnt da dem Vater Nachteile entstehen könnten. 4 Ärzte gaben eine notwendige Einschätzung und auch die Verantwortliche vom JA stimmten von Anfang an zu, bei Gericht kam dann vom JA, sie würden den Vater benachteiligen. Muss man so viel krankes handeln verstehen.
Die Kinder sind schon über Wochen krank, bekommen kaum Husten und Schnupfen weg, zwischendurch noch Fieber und Durchfall, beide am Rande zum Untergewicht. Wiso bitte unterstützen JÄ solche Dinge?
Wir haben einen guten Anwalt, welcher auch alles vernünftig rüber gebracht hat, aber hier verstehet auch er die Welt nicht mehr. Er meinte nur, soetwas ist ihm in den vielen Jahren noch nie passiert.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Rößler