Wie kann der Interessenkonflikt des Verfahrensbeistandes gelöst werden?
Wie muss die Arbeit des Verfahrensbeistands reformiert werden?
Gestern hatten wir über den Interessenkonflikt des Verfahrensbeistandes berichtet. Wir haben also ein Problem erkannt und nun wollen wir dieses Problem (den Interessenkonflikt) lösen. Das Ziel muss also sein, dem Verfahrensbeistand Anreize zu geben, den elterlichen Konflikt zu lösen, anstatt ihn eskalieren zu lassen.
Folgende Lösungsvorschläge habe ich mir daher überlegt:
- a) Der Verfahrensbeistand wird nach Stunden bezahlt
- b) Der Verfahrensbeistand wird beim Jugendamt angesiedelt
- c) Der Verfahrensbeistand wird abgeschafft
- d) Der Verfahrensbeistand wird als verbeamteter Mitarbeiter beim Gericht angestellt
Diese 4 Lösungsvorschläge verursachen aber neue Probleme, weil sie neue Interessenkonflikte beim Verfahrensbeistand auslösen und sind daher ebenfalls ungeeignet.
Wenn der Verfahrensbeistand nach Stunden bezahlt wird, dann könnte sein Interesse natürlich darin bestehen, möglichst viele Stunden mit den Eltern Gespräche zu führen und eine Lösung des elterlichen Konfliktes hinauszuzögern. Der Verfahrensbeistand würde sich also sein Einkommen dadurch bestimmen, wie lange / wie oft er mit den Eltern Gespräche führt, unabhängig, ob er mit den Eltern eine einvernehmliche Lösung im Interesse des Kindes findet oder nicht. Diese Lösung für den Verfahrensbeistand ist also nicht gut.
Wenn der Verfahrensbeistand beim Jugendamt angesiedelt wird, dann entsteht hier ein neuer Konflikt des Verfahrensbeistandes, weil er ja unter Umständen die Interessen des Kindes dahingehend zu vertreten hat, eine Maßnahme des Jugendamtes (z.b. Inobhutnahme) kritisch zu hinterfragen. Diese Lösung für den Verfahrensbeistand ist also auch nicht gut. Aus gutem Grund sind Jugendamt und Verfahrensbeistand 2 getrennte „Beteiligte“. Würde man den Verfahrensbeistand in das Jugendamt integrieren, dann könnte man den Verfahrensbeistand gleich abschaffen, weil das Jugendamt ja auch die Interessen des Kindes vertreten soll. Den Verfahrensbeistand abzuschaffen ist daher auch nicht die optimale Lösung. Aber wir kommen einer besseren Lösung immer näher.
Anstatt den Verfahrensbeistand beim Jugendamt anzusiedeln, könnte man den Verfahrensbeistand auch beim Gericht ansiedeln. Der Verfahrensbeistand könnte dann also verbeamtet werden und würde aus der Staatskasse mit einem festen Gehalt bezahlt werden. Der Verfahrensbeistand müsste also eh im Gericht sitzen und müsste in dieser Zeit dann die Gespräche mit den Eltern führen. Er hätte eine Aufsicht (Richter, Gerichtspräsidenten usw…) über sich, die dafür sorgen würde, das der Verfahrensbeistand auch seiner Aufgabe nachkommt. Des Weiteren könnten z.b. urlaubs- oder krankheitsbedingte Vertretungen durch andere Gericht angesiedelte Verfahrensbeiständen erfolgen und die Verfahrensbeistände eines Gerichtes könnten sich gegenseitig helfen und ergänzen. Dieser Vorschlag sieht auf den ersten Blick nach einer sehr guten Lösung aus. Auf den zweiten Blick erkennt man hier aber ebenfalls Schwächen: Was ist, wenn der Verfahrensbeistand mit einem Beschluss des Richters nicht einverstanden ist? Dann entsteht ein Konflikt beim Familiengericht. Der Verfahrensbeistand hat ja immerhin ein eigenes Beschwerderecht. Hier wäre also auch zu viel „Klüngel“ zwischen Richter und Verfahrensbeistand möglich. Diese charmante Lösung ist also auch nicht geeignet, einen Interessenkonflikt beim Verfahrensbeistand auszuschließen.
Wir brauchen also einen Verfahrensbeistand, der interessiert ist, die Rechte des Kindes anständig zu vertreten und sich auch Zeit für die Kinder zu nehmen. Hierzu müssen wir den Anreiz für den Verfahrensbeistand erhöhen, an einer einvernehmlichen Regelung aktiv mitzuwirken. Der größte Anreiz in unserer heutigen Zeit dürfte für den Verfahrensbeistand der Anreiz sein, Geld zu verdienen und weiterhin Aufträge vom Familiengericht zu erhalten, um weiterhin Geld zu verdienen.
Hieraus leitet sich folgender Lösungsvorschlag für eine Reform des Verfahrensbeistands ab:
Der gute Verfahrensbeistand sollte einen Bonus bekommen
Wenn der Verfahrensbeistand seinen Auftrag erfolgreich erledigt, so sollte er hierfür einen Bonus bekommen. Ich könnte mir vorstellen, das er hier zusätzlich zu seiner bisherigen Vergütung einen Bonus in doppelter Höhe erhält, wenn er es geschafft hat, mit den Eltern Einvernehmen zu erzielen. Insgesamt würde der Verfahrensbeistand dann also den 3 fachen Satz abrechnen dürfen.
In meinem gestrigen Beispiel würde der Verfahrensbeistand dann also 3.300 € bekommen.
Die Kosten sind dann zwar für die Eltern in diesem Fall etwas höher, aber es lohnt sich für die Eltern trotzdem, da diese sich bestenfalls ein Gutachten (4000 € bis 21.000 €) und weitere Gerichtsverfahren mit hohen Anwaltskosten und Gerichtskosten ersparen können.
Dass die Eltern sich hierbei eine Menge Stress ersparen und wieder zurück in die gemeinsame elterliche Verantwortung gelangen, dürfte neben den hohen Ersparnissen aber der deutlich größere Gewinn sein. Hiervon profitieren selbstverständlich auch die Kinder am allermeisten.
Auch das Gericht profitiert davon, weil es die Akte dann durch einen rechtssicheren Vergleich schließen kann.
Die einzigen Verlierer dürften dann wohl die Sachverständigen und die Anwälte sein, die durch die Reduzierung der elterlichen Konflikte weniger Umsatz machen können.
Die Eignung des Verfahrensbeistandes
Mit dieser Vorgehensweise ließe sich für das Familiengericht auch die Frage besser klären, welche Verfahrensbeistände geeignet sind, die Interessen der Kinder wahrzunehmen. Verfahrensbeistände die es häufiger schaffen, auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, dürften auch weitaus geeigneter als Verfahrensbeistand sein. Der Verfahrensbeistand würde somit nicht nur durch das Hinwirken auf Einvernehmen sein Einkommen für den aktuellen Fall erhöhen, sondern würde sich auf für zukünftige Bestellungen als Verfahrensbeistand qualifizieren. Verfahrensbeistände die nicht erfolgreich auf Einvernehmen hinwirken, müssten dann zukünftig seltener vom Familiengericht bestellt werden.
Wahrscheinlich würden wir die Zahl der familienrechtlichen Auseinandersetzungen damit um mindestens 30 % reduzieren…
Über weitere Anmerkungen, Vorschläge, Kritiken, Denkfehler etc… freue ich mich bei den Kommentaren…