Vaterschaftsfeststellung: Ist meinKind von mir?

aus der Kategorie „Tipps für Trennungsväter“

Mother = Baby
Father = Mayby?
(Mutter bekommt ein Baby, und der Vater ist vielleicht der Vater)

Vater und Söhne
stolzer Vater mit seinen beiden Söhnen… Aber sind auch beide Kinder von ihm?

In der Vergangenheit hatten wir öfters mal von sogenannten Kuckucksvätern, Kuckuckskindern und auch über Kuckucksmütter berichtet.
In dem Roman „Papa ich hätte Dich geliebt-Tagebuch eines Kuckuckskinds“ hat das Kuckuckskind Liane R. Anderson ihre Erlebnisse als Kuckuckskind verarbeitet. Liane erfuhr nach mehr als 40 Jahren, das sie ein sogenanntes Kuckuckskind ist und hat ihre Gefühle in ihrem Roman verarbeitet. Diesen Roman hatten wir bereits vor einigen Wochen unseren Lesern empfohlen. (Für weitere Infos bitte hier klicken). In Kürze werden wir dazu noch einen weiteren Artikel veröffentlichen. Unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.

Vaterschaftsfeststellung nötig: Jeder 10. Vater wird getäuscht

Zahlreiche Studien gehen davon aus, das schätzungsweise jedes 10. Kind ein sogenanntes Kuckuckskind ist.
Das bedeutet, das die Vaterschaft bei diesem Kind nicht geklärt ist, bzw. das Kind einen Vater hat, der gar nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Verpflichtende Vaterschaftsfeststellung gefordert

Viele Verbände und Organisationen fordern daher, das automatisch bei der Geburt die Vaterschaft überprüft werden soll. Das hätte den Vorteil, das bei jedem Kind die Vaterschaft 100%ig geklärt wäre und kein Vater die Vaterschaft mehr anzweifeln müsste. Wäre solch ein Test verpflichtend, wäre hier auch keine Basis für ein Misstrauen gegeben.
Sollte derjenige, der sich für den Vater des Kindes hält dann doch nicht der Vater des Kindes sein, dann ist es für alle Beteiligten nur fair, das diese Unwahrheit so schnell wie möglich aufgeklärt wird und nicht wie im Fall Liane R. Anderson das Kind erst nach mehr als 40 Jahren erfährt, das ihr Vater eigentlich gar nicht ihr Vater gewesen ist.

Vaterschaftsfeststellung aus Sicht der Mütter

Da es bisher keine verpflichtende Regelung zur Vaterschaftsfeststellung in Deutschland gibt, trauen sich die meisten Männer verständlicherweise auch nicht, von ihrer Frau die Vaterschaft feststellen zu lassen. Immerhin geht man davon aus, das ca. 90 % der Kinder tatsächlich von dem Vater abstammen, den die Mutter auch als Vater angegeben hat.
Wünscht der Vater also eine Vaterschaftsfeststellung, so wird dieses von der Mutter möglicherweise als unberechtigte Kritik an ihrer Person empfunden. Insbesondere, wenn die Mutter dem „Vater“ keinen Anlass dazu gegeben hat, misstrauisch zu sein, weil sie keinen „Verkehr“ mit anderen Männern gehabt hatte, kann die Anzweiflung der Vaterschaft einiges zerstören.
Nun wird aber auch jede Mutter, die Verkehr mit anderen Männern gehabt hat, abstreiten das sie Verkehr mit anderen Männern gehabt hat und würde dem falschen Vater dann natürlich auch vorwerfen, er würde sich nicht lieben und sie würde ihm das Misstrauen vorwerfen.

Vaterschaftsfeststellung aus Sicht des Vater

Der Vater steckt also in einem Dilemma. Wenn Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen, dann wollen sie aber nicht mit einer 90%igen Wahrscheinlichkeit für „ihr“ Kind da sein, sondern sie wollen 100%ig sicher sein, das sie auch für ihr Kind die Verantwortung übernehmen und nicht für „irgendein“ Kuckuckskind. Ist die Vaterschaft 100%ig geklärt, gibt es keinen Grund für Misstrauen gegenüber der Kindesmutter. Ist die Vaterschaft hingegen nicht geklärt, so gibt es bei den Vätern immer einen Restzweifel, ob das Kind wirklich von ihnen ist.

Vaterschaftsfeststellung heimlich im Ausland?

Was sollen Väter also machen? Viele Väter neigen dazu, im Ausland heimlich einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Das ist einfach und Vaterschaftstest sind im Ausland bereits für wenige hundert Euro zu haben. Ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest im Ausland hat auf den ersten Blick Vorteile. Ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest gibt dem Vater Sicherheit und es gibt keinen Grund für einen Streit zwischen dem Vater und der Mutter über dieses Thema.
Stellt der Vater fest, das das Kind tatsächlich sein Kind ist, braucht er nicht mehr anzweifeln, ob das Kind wirklich von ihm wäre, sondern er weiß, das es sein Kind ist und seine Frau ihm kein anderes Kind untergejubelt hat. Der Vater würde dann nichts von dem Vaterschaftstest erzählen.
Stellt der Vater fest, das das Kind nicht von ihm ist, so ist dieser im Ausland durchgeführte Test jedoch nicht vor Gericht verwertbar und der Vater kann sein Misstrauen nicht auf diesen im Ausland heimlich durchgeführten Test begründen. (Weil das ja nicht erlaubt ist). Der „falsche Vater“ würden dann also auch nichts vom dem heimlichen Vaterschaftstest erzählen dürfen, wüsste aber das seine Zweifel berechtigt sind und er nun einen „legalen Vaterschaftstest“ braucht um beweisen zu können, das er nicht der Vater ist.

Vaterschaftsfeststellung ist erlaubt

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unmissverständlich geklärt, das Väter bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft das Recht haben durch ein sogenanntest Abstammungsgutachten die Vaterschaft klären zu lassen. (Siehe auch unter http://www.familienrecht-heute.de/vaterschaft/abstammungsgutachten-vaterschaftstest.html )

Vaterschaftsfeststellung durch Abstammungsgutachten

Der falsche Vater kann also die Vaterschaft durch ein sogenanntes Abstammungsgutachten klären lassen. Dieses sollte der rechtliche Vater dann der Mutter mitteilen. Willigt die Mutter in ein sogenanntes Abstammungsgutachten ein, so kann das Abstammungsgutachten durchgeführt werden.
Solch ein legales Abstammungsgutachten kostet relativ wenig Geld, erspart dem „falschen Vater“ aber nebenbei auch noch eine viele Jahre andauernde Unterhaltsverpflichtung für ein Kind, das nicht von ihm ist.
Unter http://www.vaterschaftstests.de/VT/de/Vaterschaftstest-vor-Gericht.asp gibt es solche Vaterschaftsgutachten bereits ab 219€

Damit kostet ein Vaterschaftstest weniger als der Mindestunterhalt für 1 Kind in Stufe 1 für einen Monat. Bei begründeten Zweifeln an der Vaterschaft ist das also allemal eine lohnende Investition. Der falsche Vater kann also die falsche Vaterschaft dann beenden und sich entscheiden, ob er ein eigenes Kind (vielleicht mit einer anderen Frau) in die Welt setzt.

Vaterschaftsfeststellung auch GEGEN den Willen der Kindesmutter

Wenn die Mutter nicht in das Abstammungsgutachten einwilligen will, muss der Vater zum Familiengericht gehen und dort seine Vaterschaft anzweifeln und die Zustimmung der Mutter zum Abstammungsgutachten durch einen Gerichtsbeschluss ersetzen. Dann ist eine legale Vaterschaftsfeststellung auch ohne Zustimmung der Kindesmutter möglich. Sofern man Zweifel an der Vaterschaft hat, sollte man der Mutter also klarmachen, das man die Vaterschaftsfeststellung auch ohne die Einwilligung der Mutter durchführen lassen könnte.

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3 thoughts on “Vaterschaftsfeststellung: Ist meinKind von mir?

  1. Alma 10/01/2016 at 03:43

    Nehmen wir aber folgendes Beispiel :

    Frau X hatte einige Zeit einen Freund. Dann trennt sich Frau X von ihrem Freund, da sie sich in einen anderen Mann verliebt hat. Der Kontakt bricht für längere Zeit ab. Frau A. Wird in der Zwischenzeit schwanger. Nach ein paar Monaten bekommt der Ex Freund von über dritte mit, dass diese inzwischen im 5. Monat schwanger ist und behauptet das Kind könnte ja schließlich auch von ihm sein. Darf er das so ohne weiteres einklagen ohne überhaupt Anhaltspunkte zu haben , das es sein Kind sein könnte ? Ich meine dann dürfte ja auch jeder x beliebige ex behaupten er hätte mal mit ihr ne Affäre gehabt oder was auch immer. Wir haben einen solchen Fall momentan in der Familie. Eine Frechheit, wenn ich das mal so sagen darf.

    • Kairos 10/01/2016 at 19:42

      Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist auch gegen den Willen eines Elternteils möglich. Der Mann, der glaubt, der Vater zu sein, kann die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Diese Möglichkeit steht auch der Mutter offen. Sie kann den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht entweder im eigenen Namen oder als gesetzliche Vertreterin des Kindes stellen.

  2. Frederike 02/07/2015 at 13:31

    Interessanter Beitrag. Mir tun vor allem die Väter leid, die sich aufopferungsvoll um ihre Kinder kümmern und dann nach Jahren feststellen, dass es nicht die eigenen sind. Natürlich sagen sie, dass sich an dem Verhältnis zum Kind nichts ändern wird, da es ja wie das eigene großgezogen wurde, aber dennoch ist ein fader Beigeschmack dabei und das Kind wird sicher nach dem leiblichen Vater suchen wollen. Nicht einfach für alle Beteiligten. Und das nur, weil die Mutter nicht ehrlich war. Eigentlich traurig, aber viel zu oft Realität.

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