Umgangsrecht nach Trennung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

05.10.2020 AZ 2 UF 185/19 OLG Braunschweig

Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet ein Umgangsrecht auch nach der Trennung

Justitia (Symboldbild)

Werden während des Bestehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von einer der beiden Frauen Kinder geboren, so besteht auch ohne Adoption der Kinder ein Umgangsrecht für die Partnerin, wenn eine Trennung erfolgt.

Auch ohne Adoption besteht ein Umgangsrecht für die Partnerin nach Trennung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

2 Frauen sind eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und wollten auch gemeinsam Kinder großziehen. Der Kinderwunsch wurde durch Fremdinsemination erfüllt. Die Partnerin übernahm Verantwortung für das erste Kind und sie nahm auch ein Jahr Elternzeit, während die Familie in häuslicher Gemeinschaft lebte. Für das zweite Kind übernahm die Partnerin auch Verantwortung. Das Leben in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem zweiten Kind dauerte nur 5 Monate. Nach der Trennung der beiden Frauen sind die gemeinsamen Kinder bei der Mutter verblieben. Anfangs war der Umgang der getrennten Partnerin mit den Kindern noch möglich und die Partnerin übernahm elterliche Pflichten. Später entstanden Konflikte und die Mutter lehnte den weiteren Umgang der Kinder mit der ehemaligen Partnerin ab.

Lebenspartnerin hat Recht auf Umgang

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Lebenspartnerin ein Recht auf den Umgang mit den 2Kindern hat. Sie stellt eine enge Bezugsperson für die Kinder dar. Die Lebenspartnerin habe auch tatsächliche Verantwortung für die Kinder übernommen. Der Umgang diene dem Kindeswohl und erhalte die Bindung zur Lebenspartnerin. So sei es den Kindern möglich, im Sinne einer Identitätsfindung, Klarheit über ihre Familienverhältnisse, Herkunft und Entstehung zu erlangen. Die ablehnende Haltung der Mutter diene nicht dem Kindeswohl.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften seien zwar in vielen Bereichen der ungleichgeschlechtlichen Ehe gleichgestellt, jedoch könne nach geltendem Recht nur durch eine Adoption eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung hergestellt werden.

Quelle und weitere Infos: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/umgangskontakte-nach-der-lebenspartnerschaft-194436.html




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