Väter und Mütter für Kinder

Umgangskosten werden durch Jobcenter übernommen

Hartz4 Empfänger erhalten ab sofort vom Jobcenter Fahrtkosten erstattet.

Aus der Serie: Tipps für Trennungsväter

Umgangskosten: Trennungsväter werden entlastet

Wer mit dem Auto sein Kind abholt, bekommt die Umgangskosten vom Jobcenter mit 20 Cent pro gefahrenen Kilometer erstattet.

Hartz 4-Empfänger bekommen vom Jobcenter ab sofort auch Fahrtkosten für den PKW erstattet, wenn sie ihre bei der Mutter lebenden Kinder besuchen oder abholen. Trennungsväter die Arbeitslosengeld 2 bekommen müssen die Kosten des Umgangs nun also nicht mehr alleine tragen. Das berichtete die BILD am 12.01.2015. Das Jobcenter setzt damit ein Urteil des Bundessozialgerichts um.



Umgangskosten = 20 Cent pro km

Nach Angaben der BILD erstatten die Jobcenter den Trennungsvätern 20 Cent pro gefahrenen km. Gerade, wenn Mütter quer durch die Republik ziehen und der Trennungsvater dem Kind hinter herreist entstehen somit dem Steuerzahler erhebliche Kosten.

Beispiel1: Mutter zieht 200 km weg. Vater besucht sein Kind 4 mal im Monat.
200 km hin und zurück = 400 km.
4 Besuche im Monat = 1600 km.
20 Cent pro km = 320 € monatlich.
Aufwandsentschädigung Umgangskosten= 3.840€ pro Jahr

Beispiel 2: Mutter zieht von Hamburg nach München. Der Vater holt sein Kind jedes 2. Wochenende ab und bringt es dann auch wieder zurück zur Kindesmutter. Die Fahrtstrecke des Vaters beträgt 775 km hin und 775 km zurück. Der Vater muss die Strecke jeweils 2 mal fahren. (Kind abholen, Kind zurückbringen) Das sind an einem Wochenende 3100 km. Das sind im Monat 6200 km. Das sind Kosten in Höhe von 1240 €
775 km je 2 mal hin und 2 mal zurück = 3100 km
2 Wochenenden pro Monat = 6400 km
20 Cent pro km = 1240 € monatlich
Aufwandsentschädigung Umgangskosten = 14880 € pro Jahr




Umgangskosten macht viele Väter zu Aufstockern

Nun erhält aber nicht jeder Vater Hartz 4. Des Weiteren zieht ja auch nicht jede Kindesmutter mit dem Kind so weit weg. Durch die hohen Fahrtkosten werden aber viele Väter zu sogenannten Aufstockern. Durch die hohen Fahrtkosten können auch Väter zu „Aufstockern“ werden, die bislang kein Arbeitslosengeld 2 zusätzlich bekommen haben.

Schätzt man vorsichtig, das von 2 Millionen Trennungsvätern nur etwa jeder 10. Trennungsvater Anspruch auf diese vorgenannten Leistungen hat, so erhalten künftig insgesamt etwa 200tausend Trennungsväter Umgangskosten vom Jobcenter erstattet.

Geht man hierbei von einer durchschnittlichen Erstattung von nur 100 € (500 km) monatlich aus, so entstehen daraus für den Staat folgende Kosten:

200.000 Trennungsväter x 100 € monatlich = 20.000.000 € monatlich. (20 Millionen €)

Jährliche Kosten: 20 Millionen x 12 Monate = 240 Mio. €

Des einen Freud ist des anderen Leid: Trennungsväter erhalten Geld. Staatshaushalt wird durch Umgangskosten belastet

Genaue Zahlen, wie viele Väter Anspruch auf diese Leistung haben und wie viele Väter diese Leistung in welcher Höhe in Anspruch nehmen, liegen uns derzeit noch nicht vor. Die obige Rechnung ist sehr konservativ. Wir gehen davon aus, das mehr als 10 % der Trennungsväter Anspruch auf diese Leistung haben und die tatsächliche Fahrtstrecke für die meisten Väter länger ist.

Umgangskosten belasten Staatshaushalt

Der Staatshaushalt wird durch diese Kosten also stark beansprucht. Wir sind sicher, das durch diese hohen Kosten ein Umdenken beim Gesetzgeber erfolgen wird. Denkbar wäre z.b.  (ähnlich wie in anderen Staaten) der Kindesmutter zu „verbieten“ mehr als 30 km vom Trennungsvater wegzuziehen.

Weitere interessante Informationen und aktuelle Urteile zu den Umgangskosten für Trennungsväter die Hartz4bekommen erhalten Sie auch auf der Internetseite www.umgangskosten.de

Erstattung der Umgangskosten macht Umgang für mehr Väter möglich

Durch die Erstattung der Umgangskosten ist anzunehmen, das künftig auch die Väter wieder den Umgang mit ihrem Kind ausüben, die sich den Umgang mit dem Kind bislang nicht leisten konnte. Väter mit niedrigem Einkommen haben es also künftig leichter, sich um ihr Kind zu kümmern. Trennungsväter sollten daher auf jeden Fall prüfen, ob Sie Anspruch auf diese Leistungen beim Jobcenter haben.

(Anmerkung: die Informationen aus den o.g. Artikel beziehen sich natürlich auch auf Trennungsmütter, die ihr Kind beim Ex-Mann besuchen)

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