Streit ums Sorgerecht

von Horst Schmeil
Streit um das Sorgerecht kann es nur deshalb geben, weil es Sieger und Besiegte geben kann, Besiegte sind in jedem Fall die Kinder. Von den Eltern erhofft sich einer, durch das alleinige Sorgerecht als Sieger hervorzugehen. In mehr als 90 von 100 Trennungen sind es die Mütter, die die Kinder in ihrem Machtbereich behalten und damit aufgrund der ständigen Rechtsprechung ihren Lebensunterhalt und die Macht über Kind und den anderen Elternteil erhalten.

Kann dabei jedoch von einem Sieg über den anderen Elternteil gesprochen werden, was so heftig erkämpft wird? Woran liegt es, dass fast 20 Jahre nach der Kindschaftrechtsreform immer noch das Elternrecht in der Familienrechtsprechung – viele nennen es „Unrechtsprechung“ – nicht aber das Kindeswohl im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzungen steht?
Richter sind Juristen und in den meisten Fällen nur das. Sie lernen auf den Universitäten zu entscheiden, was Recht und Unrecht sein soll. Die Inhalte des Familienrechts sind jedoch nach der Kindschaftsrechtsreform von 1998 vor allem das Kindeswohl und der Blick auf die Gestaltung der Bedingungen für die förderliche Entwicklung der Kinder und ihrer Zukunft. Hier ist aber nicht die juristische Ebene gefragt, sondern vor allem eine pädagogisch-psychologische, mit der Frage, wie soll die Zukunft der Kinder/Jugendlichen gestaltet werden, um ihnen einen möglichst förderlichen Weg in ihre persönliche und berufliche Zukunft zu ermöglichen.




Wenn jedoch immer noch im Rubrum die Formel erscheint „Vater Müller gegen Mutter Müller“ ist der Streit vorprogrammiert und bereits durch diese Formal vom Gericht als Streitfall beschlossen. Damit steht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fest, dass nur ein Elternteil die elterliche Sorge behält, obwohl das vom Grundgesetz her ausgeschlossen ist, da in dem enstprechenden Artikel 6 Abs. 2 GG das natürliche Recht der Eltern zu Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder als ihnen (gemeinsam) auferlegte zuvörderst obliegende Pflicht keinen Gesetzesvorbehalt gibt, woraus den Kindern das natürliche Recht auf Pflege und Erziehung durch ihre biologischen Eltern erwächst (1. Leitsatz zum Beschluss des Bundesverfassungesgerichts vom 01.04.2008, AZ 1 BvR 1620/04)
Hier muss bei den meisten Familiengerichten nachgeholfen werden zu erkennen, dass die gemeinsame Sorge, wie die Formulierung Pflege und Erziehung im Grundgesetz benannt ist, in der Nachehezeit oder der Trennungszeit nicht bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, dazu führt, wie die besten Interessen der Kinder – so ist die internationale Formulierung z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu gestalten sind.
Das zu erkennen sind nicht die bisherigen Gutachten, die aufgrund des Eherechts von 1977 erstattet wurden, geeignet, sondern allenfalls lösungsorientierte Gutachten, die herausarbeiten, welche Qualifikationen und Qualitäten die Eltern haben, die den Kindern für ihre positive Entwicklung zu erhalten sind und wie aufgrund dessen die Umgangszeiten für die Kinder zu gestalten sind. Solange hierzu noch keine validen wissenschaftlichen Untersuchungen vorhanden sind, ist die gegenwärtig in der Diskussion stehende paritätische Doppelresidenz anzuwenden. Hierbei gibt es keine Verlierer, vor allem gewinnen die Kinder vor dem gängigen Residenzmodell – und das sollte ausschlaggebend sein.




Kinder sind unsere Zukunft. Im Jahr 2001 gab es eine Veranstaltung der CDU zur Familienpolitik, auf der ich die damalige Bundesfamilienministerin Angela Merkel auf die Gefahren zum damals geplanten Gewaltschutzgestz ansprach, was sie damit beantwortete, dass sie ihre Erbsensuppe ruhig weiter löffelte, und ich in der öffentlichen Diskussion den Satz formulierte: Ein Land ohne Väter rekrutiert sich aus Kinder ohne K. Auch dieser Satz wurde überhört. Die Folge davon ist die heutige Politik der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrer Einladung an alle Welt, Deutschland zu überfluten. Die aufgeforderten jungen Menschen kommen zwar nicht aus Indien, aber zumindest aus dem arabischen und nordafrikanischen Raum und das in solchen Massen, dass Deutschland nicht mehr in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen aus der Sozialen Marktwirtschaft, die als Grundlage der deutschen Gesellschaft im Grundgesetz festgeschrieben ist, zu erfüllen.
Was hat dieser „Ausflug“ in die derzeitig verfahrene Gesellschaftspolitik zu tun? Über etwa vier Jahrzehnte werden die Väter gesellschaftlich ausgegrenzt, was zu massiven Einbrüchen in die Demografie führte. Väter wurden als Täter diskriminiert und als „Scheinwerfer“ für eine Sicherung der Lebenssituation für die Mütter ihrer gemeinsamen Kinder ohne Rechte zur Mitgestaltung der Lebenschancen ihrer Kinder ausgegrenzt. Das führt zu Zeugungsstreik: Deutschland steht vor der demografischen Katastrophe. All die Männer und Väter mit dem abendändischen Hintergrund wurden ausgegrenzt, dafür die Schleusen für Männer mit islamischer Lebenseinstellung, die allgemein als stark frauenverachtend dargestellt wird, geöffnet. Köln zu Silvester ist nur ein Beispiel dafür.
Fazit: Nur dann, wenn es sich zu lohnen scheint, die alleinige Sorge zu erhalten, wird darüber gestritten und bis aufs Blut gekämpft. Wenn die Gerichte sich an das Grundgesetz halten, so dass eine alleinige Sorge nicht möglich ist, kann nur darüber beraten werden, wie die Zukunft der gemeinsamen Kinder gestaltet werden kann. Dann sind auch keine Richter gefragt, weil sie hierzu keine sachliche Zuständigkeit haben, sondern Berater und Mediatoren, die die besten Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen.
Horst Schmeil
Anmerkung: Für den Inhalt der Leserbriefe sind die Verfasser verantwortlich




One thought on “Streit ums Sorgerecht

  1. besorgter Papa 18/02/2016 at 20:28

    Zur Demographischen Entwicklung wurde 2012 bereits berichtet:
    „Es mehren sich die Stimmen derer, die als Grund für die niedrigen Geburtenraten – 2011 wurde in Deutschland der bis dahin absolute Tiefstand seit 1945 erreicht – die schlimmen Kindheits­erfahrungen der heute 20 bis 40-jährigen Frauen und Männer ansehen. Exemplarisch sei hier auf den Kriminologen Michael Bock verwiesen, der im Juni 2001 anlässlich des seinerzeit geplanten Gewaltschutzgesetzes ein Gutachten für die Bundes­regierung erstellte. Unter dem Stichwort „Psychosoziale Folgen“ prognostizierte Bock negative Auswirkungen auf die ohnehin schon besorgnis­erregende demographische Entwicklung durch die Missachtung und Diskriminierung von Vätern.
    Zitat: „Das ständige Risiko, unverschuldet in seiner materiellen und sozialen Existenz vernichtet zu werden, dürfte die Motivation von Männern in großem Umfang beeinträchtigen, Familien zu gründen und Kinder zu wollen.“

    2015 waren wir dann auch weltweit das Land mit der niedrigsten Geburtenrate, siehe Handelsblatt- Artikel v. 29.05.2015:

    Wer wollte in Kenntnis solcher Familienrichter noch am Lotteriespiel „Kinder groß ziehen“ unter dem Einsatz der eigenen Kinder teilnehmen?

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