(Kurzzusammenfassung)
In einer Umgangsauseinandersetzung vor dem Familiengericht München wurde der Sachverständige Dr. Heinz Kindler beauftragt, ein familienpsychologische Sachverständigengutachten zu erstellen.
Hierbei wurden schwerwiegende Mängel festgestellt.
Dr. Heinz Kindler Überlange Begutachtungsdauer
Der Sachverständige Dr. Heinz Kindler wurde im April 2014 beauftragt und aufgefordert sein Sachverständigengutachten „umgehend“, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2014 zu erstellen. Der Sachverständige hat sein Gutachten jedoch nicht fristgerecht eingereicht, sondern erst mehr als ein Jahr später, nämlich im Juli 2015 (!!!) dem Gericht sein „Sachverständigengutachten“ eingereicht. Bereits diese Vorgehensweise zeigt die Gleichgültigkeit mit der der Sachverständige Dr. Heinz Kindler sich an die Arbeit macht.
Das Sachverständigengutachten enthält zahlreiche Mängel. Die Auswahl der Kriterien nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht absolut mangelhaft.
Die vom Gutachter angewendeten Verfahren sind äußerst umstritten und haben auch in dieser Begutachtung kein klares Ergebnis gebracht.
Dr. Heinz Kindler führt Auftrag nicht vollständig aus
Der Sachverständige hatte den Auftrag auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern hinzuwirken. Diesen Schritt lässt der Sachverständige völlig unberücksichtigt. Eine mögliche Vorgehensweise des Sachverständigen hätte darin bestehen können, seinen Auftrag auszuführen und die Eltern zu klärenden Gesprächen einzuladen. In diesen Gesprächen hätte der Sachverständige heraushören können, ob die Eltern gewillt / fähig sind, das Interesse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen oder ob es ihnen um die bloße Durchsetzung ihrer eigenen Machtinteressen geht. Sofern beide Eltern gewillt und fähig gewesen wären, das Interesse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, hätte der Sachverständige dann auch ohne große Schwierigkeiten auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken können.
Die Aussage des Sachverständigen Dr. Kindler nicht nachvollziehbar
Der Sachverständige führt aus, dass, „Wenn das Ziel verfolgt wird, Herrn Busch an allen Lebensbereichen der Kinder teilhaben zu lassen, müssen die Eltern vorher einen Weg finden, ihren Konflikt zu begraben.“
Der Sachverständige führt aus, dass, „Wenn das Ziel verfolgt wird, Herrn Busch an allen Lebensbereichen der Kinder teilhaben zu lassen, müssen die Eltern vorher einen Weg finden, ihren Konflikt zu begraben.“
Mit diesem Satz wird das Gutachten des Sachverständigen Kindler selbst zur vollendeten Katastrophe
Unter Berücksichtigung der Aktenlage ist davon auszugehen, das die Richterin am Münchner Familiengericht dieses selbst auch schon so erkannt hat und deswegen folgerichtig einen Beschluss erlassen hat, in dem der Sachverständige Dr. Kindler genau diesen Auftrag hatte, gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zu erarbeiten, um den Konflikt zu begraben.“
Anhand der Aktenlage waren/sind beide Eltern bereit, genau diese Lösung zu erarbeiten, um den Konflikt zu begraben. Der Sachverständige hatte genau diesen Auftrag und hat versagt.
Dieses Gutachten zeigt wieder einmal mehr, das man sich auf eine Begutachtung professionell vorbereiten sollte und man sich nicht darauf verlassen kann, das der Sachverständige freiwillig seinen Gutachtenauftrag vollumfänglich erfüllt.
Sehr ähnliche Erfahrung mit einer anderen Gutachterin aus München gemacht.
Gerke ist ihr Name. Hat auch nicht auf ein Einvernehmen hingewirkt, obwohl das auch vereinbart wurde . Ihre im Gutachtwn empfohlene Beratung der Eltern verwarf sie in der Verhandlung.
Ich werde von ihr als belastet beschrieben, ihre Einschätzung über mich brachte sie dazu eine Empfehlung bezüglich des Sorgerechts zu geben, was schon unter Befangenheit fallen kann.
Trotz ihrer Einschätzung hat sie meinen Therapeuten nicht befragt, eine Schweigepflichtsentbindung lag vor.
Danke für diesen Hinweis. Ich werde auf jeden Fall Ihre Gutachtenvorbereitung beantragen damit ich so etwas vermeiden kann
Irrtum – Gutachten altern nicht, sind immer einsatzfähig, bleiben das, was sie schon immer waren:
Totschlaginstrumente, unauslöschbare und “ auf ewig“ verwertbare „Beweise“, gemacht für einen fachlich in den Sozialwissenschaften nicht versierten Richter, der sich trotzdem anmaßt, Familien und deren Strukturen zu bewerten und auszusondern, wann immer ihm dies beliebt und er vom Jugendamt, der „Kinderschutzbehörde“ grünes Licht für die Entelterung von Kindern gibt.
Begutachtung verweigern. Dann braucht man sich mit solchen schlechten Gutachten nicht rumschlagen. Dieses Gutachten war ja gar nicht mehr verwertbar, weil bereits veraltet.
Ich kenn sowas von einem Gutachter aus Baden-Baden, der sich sogar einen Professorentitel an sein Namensschild gehängt hat.
Das Gutachten war Note 6