Stellungnahme zum Sachverständigengutachten Dr. Anne K. Liedtke

Gutachtenkritik Dr. Anne K. Liedtke

(Kurzzusammenfassung)

In der Familiensache 3 F 108/14 vor dem Amtsgericht Gera wurde das familienpsychologische Gutachten der Sachverständigen Dr. Anne K.Liedtke von uns überprüft.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass viele Sätze (die keine fertigen Satzbausteine sind) vom Satzbau her keinen oder wenig Sinn ergeben. Hier muss man als Leser häufig raten, was die Gutachterin Dr. Anne K. Liedtke wohl meinen würde.

In dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Anne K. Liedtke gibt es deutliche Anzeichen, die auf die mangelnde Neutralität der Gutachterin hinweisen.

Die Gutachterin hat für uns nicht erkennbar lösungsorientiert gearbeitet, sondern vielmehr ihr Gutachten dahingehend aufgebaut, das die bestehende Situation (Entfremdung der Vater-Tochter-Beziehung) aufrechterhalten bleibt. (Beispiel: S. 46 Befragung des Kindesvater „wann er den Willen seiner Tochter akzeptieren wolle, nicht zu ihm zu wollen“).

Die Aufgabe einer Sachverständigen besteht jedoch nicht darin, den Vater davon zu überzeugen / zu überreden die Eltern-Kind-Entfremdung zu akzeptieren. Mit dieser Einstellung hat die Gutachterin ihren Gutachterauftrag völlig verfehlt.
Die Tochter hat mehrfach betont, wieder eine richtige Familie haben zu wollen und hat sich bzgl. ihrer eigenen Lebensplanung auch deutlich vom Lebensentwurf ihrer Mutter (unter anderem ständig wechselnde Beziehungen) distanziert.
Das wären auf jeden Fall gute Gründe FÜR einen Wechsel des Lebensmittelpunktes der Tochter in des Vaters, da ein nachhaltig stabiles Umfeld eher im Haushalt des Vaters zu erwarten wäre als im Umfeld der Mutter. Bei der Mutter liegen Anzeichen einer mangelnden Bindungsfähigkeit vor, die unter anderem in den ständig wechselnden Beziehungen zum Ausdruck kommen.

Die mangelnde Bindungsfähigkeit der Kindesmutter könnte auch eine Erklärung für die ablehnende Haltung der Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater sein und könnte eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Mutter nahe legen.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat den Auftrag den Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern. In diesem Fall scheint die Mutter dazu aber nicht in der Lage zu sein, da sie in ihrer Kommunikation mit der Tochter eine ablehnende Haltung gegenüber den Kindesvater zum Ausdruck bringt.  Aus diesem Grund wäre eine Übertragung des Lebensmittelpunktes zum Vater zumindest denkbar.

Das bereits eine Entfremdung eingetreten ist, kann unter vernünftiger Würdigung der Umstände nicht geleugnet werden. Das Kind lehnt den Vater ab, ohne das es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Das Kind wird von der Kindesmutter in Konflikte mit einbezogen, die das Kind nichts angehen (z.b. Unterhaltsfragen etc.). Die ablehnende Haltung des Kindes ist vermutlich im Wesentlichen auf die ablehnende Haltung der Kindesmutter zurückzuführen. Dieses ist nach Ansicht der Ärztekammer sogar als Kindesmisshandlung zu bewerten.

Die Gutachterin gelangt zu der Auffassung, es gebe „keine Anhalte auf eine Entfremdung im Sinne des PAS-Syndroms der Jugendlichen durch die Kindesmutter bezogen auf den Kindesvater“.
Ihre Aussage begründet Dr. Anne K. Liedtke im wesentlichen damit, das sie sich als Sachverständige aus wissenschaftlichen Gründen vom PAS-Syndrom distanziert (S. 83-85)

Die Gutachterin hat hier bereits eine vorgefertigte Meinung und verfügt möglicherweise nicht über die notwendige Kompetenz, die Anhaltspunkte für eine Entfremdung des Kindes durch die Kindesmutter auf den Kindesvater zu benennen und zu überprüfen. Wie soll ein Sachverständiger eine Sache überprüfen, deren Existenz er leugnet? Das Gericht hätte hier also eine andere Sachverständige auswählen sollen.

Die Gutachterin hat sich daher mit der gerichtlichen Fragestellung zu
2. „Es soll Beweis erhoben werden, ob es Anhaltspunkte für eine Entfremdung der Jugendlichen, durch die Kindesmutteer bezogen auf den Kindesvater gibt…“ gar nicht erst auseinandergesetzt, was man aber bei dieser klaren Fragestellung hätte erwarten müssen.

In der Exploration sind zahlreiche Anhaltspunkte für eine Entfremdung der Jugendlichen zu erkennen, die von der Sachverständigen Liedtke jedoch nicht als Anhaltspunkte für eine Entfremdung berücksichtigt worden.

Die Gutachterin hat aus der gerichtlichen Fragestellung zur Eltern-Kind-Entfremdung die falschen Hypothesen abgeleitet.
Das Gutachten ist in diesem Punkt als mangelhaft zu bewerten.  Die gerichtliche Fragestellung wurde abschließend nicht korrekt beantwortet.
Grundsätzlich ist es Sachverständigen freigestellt, sich ihrem Ziel auf unterschiedliche Art und Weise zu nähern. Eine mögliche Vorgehensweise wäre z.b. gewesen

1.) Herauszuarbeiten, welche theoretischen, möglichen Anhaltspunkte es grundsätzlich für eine Entfremdung gibt.
2.) Zu überprüfen ob diese Anhaltspunkte in dem konkreten Fall vorhanden oder nicht vorhanden sind.

Die Vorgehensweise der Sachverständigen Dr. Anne K. Liedtke ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, da die gerichtliche Fragestellung mit der Vorgehensweise der Sachverständigen nicht beantwortet werden kann.

Bzgl. der Fragestellung zu 1. ist ebenfalls keine klare Struktur zu erkennen und die Beantwortung der Beweisfrage ebenfalls nicht erfolgt.
Das Gericht hat hier beschlossen:

Es soll Beweis erhoben werden, ob die Beschulung von der Tochter in der Waldorfschule kindeswohlgefährdend in dem Sinne ist, das zwingend notwendige Förderung der Jugendlichen aufgrund des stattgefundenen Unfalls dort nicht gewährleistet wird.

Auch diese Beweisfrage hat die Gutachterin NICHT hinreichend beantwortet. Es wäre zunächst festzustellen gewesen, WELCHE zwingend notwendigen Förderungen Stella diesbezüglich braucht. Das Familiengericht geht ja davon aus, das es eine zwingend notwendige Förderung gibt. Im 2. Schritt wäre dann zu überprüfen gewesen, ob diese Förderungen im Walddorfkindergarten vorhanden sind oder eben nicht.

Auch in diesem Punkt ist das Gutachten daher als mangelhaft zu bewerten.

Das Gutachten ist aus unserer Sicht unbrauchbar, da die Sachverständige sich nicht ernsthaft mit den Beweisfragen auseinandergesetzt hat. Anstatt die vom Gericht erhobenen Beweisfragen zu beantworten, positioniert die Sachverständige sich einseitig zugunsten der Kindesmutter und wirbt beim Kindesvater darum die Eltern-Kind-Entfremdung zu akzeptieren.

Das Wohl des Kindes ist nach unserer Ansicht nicht in den Mittelpunkt des Sachverständigengutachtens gestellt.

6 thoughts on “Stellungnahme zum Sachverständigengutachten Dr. Anne K. Liedtke

  1. Frank Reichenbach 09/07/2021 at 16:03

    Hallo, ich habe vor einigen Wochen ebenfalls ein Gutachten von Frau Dr. Liedtke erhalten. Es ist ähnlich wie das hier in der Gutachtenkritik analysierte Gutachten aufgebaut und kommt auch zu gleichen Feststellungen. Von Eltern-Kind-Entfremdung hat die gute Frau Dr. offensichtlich wenig gehört, zumindest verharmlost sie diese. Ihre Schlussfolgerungen zeigen ihre fehlende Kompetenz. Ich würde ihnen dieses Gutachten gern zur Verfügung stellen für eine Analyse. MfG F. Reichenbach.

  2. werde nicht kriminellen meine Söhne überlassen 22/06/2016 at 20:12

    Mein Gutachten betrug 180 Seiten, voll mit kriminellen Kommentaren.

  3. werde nicht kriminellen meine Söhne überlassen 22/06/2016 at 20:11

    Ich verstehe nicht weshalb Gutachter nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden? In meinem Fall kann ich eindeutig nachweisen, dass die Gutachterin Bach Schneider hoch kriminell ist. Diese Frau war kriminell genug einen betrügerischen Brief an den Richter zu senden, das ich diese Gutachterin mehrfach anrief und meine Ex-Frau erniedrigt und beleidigende Äußerungen gemacht haben soll, welches eine Lüge ist. Obwohl ich dem Richter Nachweise vorlegen konnte, wurde der kriminellen Gutachterin das nicht angelastet. Im Gegenteil, hat dieser Richter gegen mich in krimineller Weise einen Umgangsverbot ausgesprochen. Der Richter verstösst vorsätzlich gegen das Grundgesetz, den Menschenrechten, ignoriert seit dreieinhalbjahren die Wünsche meiner Kinder und legte einen geschriebenen Brief von meinen Söhnen, diesen zu den Akten, ohne diesen Brief vorher vorzulesen.

  4. Peter 16/12/2015 at 22:29

    ähnlich wie das Gutachten von Angela Steffen aus Sörup.
    Nachweislich ein Gefälligkeitsgutachten mit völlig übertriebener Anzahl von teilweise sinnlos vollgetexteten Seiten.
    Sogar die Leiterin des KJHV fragt sich weshalb die Gutachterin diese Empfehlung ausgesprochen hat weil das Ergebnis in keinster Weise dem Kindeswohl dient

  5. Steffen Raschack 10/12/2015 at 15:10

    Da ich das Gutachten kenne, kann ich noch anfügen, dass die Gutachterin vermutlich auch noch Abrechnungsbetrug begangen hat, indem sie sich für eine ungewöhnliche hohe Seitenzahl bezahlen läßt, von denen aber vieles mit copy und paste aus anderen Gutachten, unter anderem meinen eigenen, einkopiert wurde.

    Anmerken möchte ich noch, dass die Gutachterin A.K. Liedtke vermutlich Gefälligkeitsgutachten für Richterinnen schreibt und diese sich nicht nur mit sofortiger Rechnungsauszahlung, sondern wie im meinen Fall wie Frau Richterin Anke Brandt am Amtsgericht Leipzig, mit Strafvereitelung im Amt oder wie Frau Richterin Jena am Oberlandesgericht mit deckender Rechtsbeugung bedanken!

    Wenn der Websitenbetreiber dies wünscht, sende ich ihm zu diesem Sachverhalt eine eidestattliche Erklärung zu! Niemand darf müde werden die Menschenrechtsverletzungen an deutschen Familiengerichten, die Mafia zwischen Richtern, Jugendämtern und Verfahrenspflegern anzuklagen! Auch für diese Worte übernehme ich die volle Verantwortung!

    • RA Dipl.-Psych. Georg Koenigstein 29/01/2016 at 21:52

      Diese „Mafia“ kann ich voll und ganz bestätigen. Es ist schwer anzukämpfen gegen gewachsene Strukturen. Gutachten werden oft so geschrieben, dass sie ins Bild des JA passen. Man braucht zur Gegenwehr einen langen Atem….

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