OLG Saarbrücken, 08.09.2014 – 6 UF 70/14
OLG Saarbrücken Sorgerechtsentzug bei negativer Kindesbeeinflussung
Wenn eine Mutter ihr Kind negativ beeinflusst und gegenüber dem Vater aufhetzt, so kann der Mutter das Sorgerecht entzogen werden.
OLG Saarbrücken 6 UF 70/14
Vorinstanz: AG Völklingen 8 F 371/12 SO
im vorliegenden Fall wurde der Mutter zunächst das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen und beide Eltern teilten sich gemeinsam die elterliche Sorge. Die Mutter hat dann den Umgang des Kindes mit dem Vater boykottiert, so das ein Umgang zwischen dem Kind und dem Vater nicht stattfinden konnte.
Dann verhängte das AG Völklingen zunächst ein Ordnungsgeld in Höhe von 2000 € gegenüber der umgangsboykottierenden Mutter und übertrug dem Kindesvater ein paar Wochen später im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung.
Die Sachverständige wollte sich nicht dafür aussprechen, das das Kind wieder bei der Mama lebt, weil sie befürchtete, dass die Mutter dann wieder den Umgang (wie zuvor in der Vergangenheit) boykottieren würde. Unter der Vorraussetzung das die Eltern an ihrer Kooperationsfähigkeit arbeiten würden, sprach sie sich weiterhin für ein Wechselmodell aus. Der Verfahrensbeistand (als Vertreter der Kindesinteressen) konnte diese Entscheidung aber nicht mittragen und verwies auf die hohe Streitigkeit zwischen den Kindeseltern und empfahl die gemeinsame elterliche Sorge, wobei der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten sollte.
Die Mutter wollte aber die alleinige elterliche Sorge oder mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, die aber nun erstinstanzlich der Vater bekam.
Letztlich entwickelte sich die Sache weiterhin dramatisch. Während das Kind nämlich beim Vater war, versuchte die Mutter das Kind weiterhin negativ zu beeinflussen, wie ein SMS Wechsel zwischen der Mutter und dem Kind darlegte. Die Mutter hat in besonders schwerwiegender Weise gegen ihre Loyalitätspflicht (§ 1684 BGB) verstoßen und damit ihre erheblichen erzieherischen Defizite bewiesen.
Durch dieses Verhalten der Mutter ist der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge jedweder Boden entzogen, sie ist dem Vater im Lichte dessen auch nicht mehr zumutbar (Originalzitat aus dem Urteil). Wer in solcher Weise gegen den anderen Elternteil – unter Einbeziehung des gemeinsamen Kindes – intrigiert, kann nicht gleichzeitig glaubhaft vortragen, das eine ausreichende Grundlage dafür besteht, verantwortungsbewusst gemeinsam mit dem anderen Elternteil Entscheidungen für das Kind zu treffen.
Das vollständige Urteil können Sie unter dem nachfolgendem Link herunterladen:
Urteil OLG Saarbrücken 6 UF 70/14