Siegfried Schönleben Gutachter im Familienrecht in Hamburg und Umgebung
Siegfried Schönleben ist Gutachter im Familienrecht im Großraum Hamburg und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Siegfried Schönleben
Diplompsychologe
Psychodiagnostische Beratungspraxis Hamburg
Wandsbeker Königstr.11
22041 Hamburg
Tel.: 040 – 6515043
Fax: 040 – 65993761
email: mail@praxis-psychologen.de
Internet: www.praxis-psychologen.de
Siegfried Schönleben Psychodiagnostische Beratungspraxis Hamburg
Siegfried Schönleben ist als freiberuflich tätiger Psychologe für die Psychodiagnostische Beratungspraxis Hamburg tätig. Klicken Sie<<hier>> um zu sehen, welche weiteren Gutachter in der Psychodiagnostischen Beratungspraxis Hamburg mit der Erstellung von Gutachten im Familienrecht tätig sind.
Fragen zu Sachverständigengutachten Siegfried Schönleben
Das Familiengericht hat Herrn Siegfried Schönleben als Sachverständigen bestellt. Herr Siegfried Schönleben soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Siegfried Schönleben Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Siegfried Schönleben hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Siegfried Schönleben vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Siegfried Schönleben negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Siegfried Schönleben vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Siegfried Schönleben hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Hallo, ich bin aktuell in einem neuen Verfahren und soll wieder begutachtet werden. Das Gericht verweigert jede Auskunft zu der Qualifikation der Sachverständigen (Dr. Lamertz) mit dem Hinweis, dies sei im FamFG nicht vorgesehen. Die betreffende Uni verweigert ebenfalls jede Auskunft. Wie kann ich Einsicht in ein Diplom erzwingen?
Ich habe auch sehr schlechte Erfahrungen mit Herrn Schönleben gemacht. Durch sein Wirken ist der Umgang zu meinem Kind vollkommen abgebrochen. Ich bin Noch immer völlig fassungslos über sein handeln.
Herr Schönleben war als Gutachter in diversen Verfahren bezgl, meiner Tochter aktiv, in denen es um Ungangsausschluss wegen des (unberechtigten) Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs und um das alleinige Sorgerecht zum Zwecke einer dauerhaften Ausreise der Mutter ging.
Vorab gilt es festzustellen, dass Herr Schönleben nicht Mitglied des Bundes Deutscher Psychologen (BDP) ist und sich auf diese Weise der Zuständigkeit der „Ehrengerichte“ entzieht. Weiter ist davon auszugehen, dass Herr Schönleben keine Qualifikationen auf dem Gebiet der Kindespädagogik hat und selbst allgemein bekannte Erziehungsliteratur wie Jesper Juul nicht kannte. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass Herr Schönleben keine oder wenig Berufserfahrung als Gutachter hat, da er bis vor kurzem als Hypnose-Psychologe aktive war (Anmerkung von vaterlos.eu: Der Link zu http://www.schoenleben-hypnose.de wurde entfernt, weil die Hypnose-Homepage von Herrn Schönleben nicht mehr aktiv ist. 10.09.2015).
Im den betreffenden Verfahren setzte Herr Schönleben alles daran, die Vorgeschichte der Mutter zu unterschlagen, d.h. erlebter Missbrauch, dysfunktionale Familie, Alkoholismus der Mutter, Suizidversuche, Psychatrieaufenthalte, die Hinweise auf eine Borderline Erkrankung und die Tatsache, dass die Mutter ADS diagnostiziert war und regelmässig Ritalin einnahm (und trotzdem im eigenen Kfz zu den Terminen erschien). Schriftlich vorliegende Dokumente, die pädophil-sadistische Phantasien der Mutter belegten, schloss der Gutachter aus seinem Gutachten aus mit dem Hinweis, „die Mutter sei sich der Strafbarkeit Ihrer Phantasien bewusst“. Er ging letztlich so weit, eine schriftliche Aussage der Mutter, Ihre Phantasien trotz der Strafbarkeit in die Realität umsetzen zu wollen, ins Gegenteil zu verkehren und Ihr den umgekehrten Wortlaut in den Mund zu legen.
Herr Schönleben unterschlug in seinem Gutachten die schriftlich belegte Tatsache, dass die Mutter in Ihrer Kindheit missbraucht worden war. Die seitenlang schockierende Schilderung der 13 jährigen Mutter, die von mehreren Erwachsenen in einer Garage unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden war, kommentierte er lapidar mit den Worten: „ein Missbrauch in der Kindheit sei nicht zu beobachten gewesen“.
Ebenfalls unterschlug Herr Schönleben die schriftlich belegte Tatsache, dass die Mutter mit ca. 5 Jahren im Detail auf genau die Weise von Ihrem Pflegevater im Badezimmer missbraucht worden war, die sie dem Vater zum Vorwurf machte (Projektion).
Herr Schönleben manipulierte Gesprächsprotokolle, setzte sich aktiv gegen einen begleiteten Umgang des Vaters während des Verfahrens ein, unterstützte die Mutter, einer Konfliktberatung für hocheskalierte Eltern zu entkommen und behinderte das Anhörungsrecht des Vaters, indem er dem Vater nicht mehr erlaubte, an dem Gutachten mitzuarbeiten. Er bedrohte den Vater, ihn als kontrollierenden Charakter darzustellen, wenn er ihn weiter Literatur von Manuela Rösel hinweise. Der Vater stellte aufgrund dieser Drohung seine Kommunikation zu dem Gutachter ein, wurde aber dennoch im Gutachten als „tendenziell kontrollierend“ abgestraft.
Er übernahm ungeprüft Behauptungen der Mutter, der Vater lasse die 5-jährige Tochter Geld in eine Spardose einwerfen, „um seine Anwaltskosten zu finanzieren“.
Herr Schönleben wertete die Tatsache, dass der Vater an einem Erziehungskurs des Kinderschutzbundes teilgenommen hatte, als negativ, da diese Erziehungskurse „nicht autoritär genug seien“. Es ist dabei festzustellen, dass das Gutachten des Herrn Schönleben gänzlich ohne Literaturhinweise auskommt. Es ist zweifelhaft, dass Herr Schönleben nach Beendigung seines Studiums in den 70er Jahren überhaupt Erziehungsliteratur gelesen hat.
Herr Schönleben suggerierte dem Gericht, dass er sachkundig in Fragen von Kindeshochbegabung sei. Er stufte das Kind als sprachlich hochbegabt ein, obwohl das Kind sich 4 Monate lang geweigert hatte, mit ihm auch nur ein Wort zu wechseln. Mit dieser Begründung entwarf er die These, dass sprachlich hochbegabte Kinder besser in einem fremden Land als im eigenen Land aufwachsen. Es konnte mittels der Positivliste des BDP nachgewiesen werden, dass Herr Schönleben KEINE Qualifikation auf dem Gebiet der Hochbegabung hatte (http://www.die-hochbegabung.de/german/index.html).
Abschließend bleibt zu erwähnen, dass Herr Schönleben sein eigenes Gutachten nicht als wissenschaftliche Arbeit, sondern als „halb-wissenschaftlich“ einstufte.
Ich kann nur empfehlen, um jeden Preis eine Beauftragung von Herrn Schönleben zu verhindern. Ich würde gar so weit gehen, dass Väter sich weigern sollten, an einem Gutachten mit diesem Gutachter mitzuarbeiten.
Wurde mal geprüft ob dieser Gutachter ein Diplom gemacht hat. Wird ja vom Gericht nicht geprüft. Kann nur raten sich das Diplom eine Gutachter vor dem Familiengericht immer vorzeigen zulassen. Aus Mangel an Gutachter werden auch nicht qualifizierte vom Gericht zu Gutachter bestellt.