Seelische Gewalt gegen Kinder: Baden-Württemberg erkennt Einbeziehung des Kindes in partnerschaftlichen Konflikt als seelische Gewalt gegen Kinder an
nachdem Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) bereits im bayrischen Ärzteleitfaden als Sonderform des seelischen Kindesmissbrauchs anerkannt wurde, ist die seelische Kindesmisshandlung auch im Leitfaden „Gewalt gegen Kinder“ für Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg als seelische Gewalt aufgeführt.
In dem im Juli 2013 herausgegebenen Leitfaden heißt es:
Auf Seite 9:
1.2 Seelische Gewalt
Eltern-Kind-Beziehung ist beeinträchtigt
seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung zu einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig/seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern“ (Eggers, 1994)
Die Eltern-Kind-Entfremdung wird dabei als Sonderform der Kindesmisshandlung besonders betont:
3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung
Eine seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar nicht erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen Zusammenhang vorliegen:
- Einbeziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung zum anderen Elternteil.
Beispiel
Ein 11-jähriger Junge wird seinem inzwischen von der Mutter geschiedenen Vater, zu dem emotional eine große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter entfremdet, indem diese entgegen tatsächlichen Gegebenheiten von der vermeintlich durch den Vater verschuldeten schwierigen finanziellen Situation, von körperlichen Übergrifflichkeiten des Vaters in der Vorgeschichte, terrorisierenden Anrufen und dem Hass auf den Freund der Mutter berichtet.
- (Originalzitat aus dem Leitfaden für Ärzte, siehe auch http://www.aerzteleitfaden.bayern.de/diagnose/seelische-gewalt.php )
Das Kind erlebt Ablehnung
Seelische Gewalt liegt beispielsweise dann vor, wenn dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird. Diese Ablehnung wird ausgedrückt, indem das Kind gedemütigt und herabgesetzt, durch unangemessene Anforderungen (Schule, Sport) überfordert oder durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignorieren bestraft wird.
Überzogene Bestrafungen sind Gewaltakte
Schwerwiegend sind ebenfalls Situationen, die dem Kind Angst machen: Einsperren in einem dunklen Raum, alleinlassen, Isolation des Kindes, Drohungen, Anbinden. Vielfach beschimpfen Eltern ihre Kinder in einem extrem überzogenen Maß (Anmerkung Vaterlos: ab wann ist Beschimpfung überzogen? Wie viel Beschimpfung muss denn ein Kind ertragen?) oder brechen in Wutanfälle aus, die für das Kind nicht nachvollziehbar sind.
Kinder werden in partnerschaftlichen Konflikten missbraucht
Mädchen und Jungen werden auch für die Bedürfnisse der Eltern missbraucht, indem sie gezwungen werden, sich elterliche Streitereien anzuhören, oder indem sie in Beziehungskonflikten instrumentalisiert werden. Auch überbehütendes Verhalten und überfürsorgliches Verhalten kann zu seelischer Gewalt werden, wenn es Ohnmacht, Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermittelt.
Seelische Gewalt gegen Kinder ist kein Kavaliersdelikt
Die Landesärztekammer erkennt das Einbeziehen des Kindes in Partnerschaftliche Konflikte also unmissverständlich als seelische Gewalt an und spricht hier sogar von einem „Kindesmissbrauch“
Es ist unverständlich das Jugendämter, Rechtsanwälte, Gerichte und Beratungsstellen immer noch wegschauen und dieser seelischen Gewalt kein Ende setzen.
Was nützt es, wenn der Arzt nur mit der Kindesmutter spricht, die das Kind instrumentalisiert hat und gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, das sie vom Vater entfremdet?
Wie lange schauen wir der seelischen Gewalt gegen Kinder noch weiter tatenlos zu?
Wie viele Kinder in Deutschland müssen noch seelische Gewalt erleiden?
Wie lange werden noch Eltern mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt, wenn sie ihr Kind im partnerschaftlichen Konflikt missbrauchen? Wann ist endlich Schluss mit der Förderung der systematischen seelischen Gewalt gegen Kinder? Wann bekennen wir (als Staat) uns endlich unserer Verantwortung gegenüber unsern Kindern? Wann nehmen wir die Rechte der Kinder endlich wahr? Wann wird der seelischen Gewalt ein Ende gesetzt?
Der Leitfaden „Gewalt gegen Kinder“ kann auf der Internetseite der Landesärztekammer Baden-Württemberg (hier klicken) kostenlos heruntergeladen/bestellt werden.