Seelische Gewalt gegen Kinder

Seelische Gewalt gegen Kinder: Baden-Württemberg erkennt Einbeziehung des Kindes in partnerschaftlichen Konflikt als seelische Gewalt gegen Kinder an

seelische Gewalt gegen Kinder
seelische Gewalt gegen Kinder

nachdem Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) bereits im bayrischen Ärzteleitfaden als Sonderform des seelischen Kindesmissbrauchs anerkannt wurde, ist die seelische Kindesmisshandlung auch im Leitfaden „Gewalt gegen Kinder“  für Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg  als seelische Gewalt aufgeführt.
In dem im Juli 2013 herausgegebenen Leitfaden heißt es:
Auf Seite 9:

1.2 Seelische Gewalt

Eltern-Kind-Beziehung ist beeinträchtigt

seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung zu einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig/seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern“ (Eggers, 1994)



Die Eltern-Kind-Entfremdung wird dabei als Sonderform der Kindesmisshandlung besonders betont:

3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung

Eine seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar nicht erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen Zusammenhang vorliegen:

  • Einbeziehung des Kindes bzw. des Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte mit Anheizen eines Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die Bindung zum anderen Elternteil.
    Beispiel

    Ein 11-jähriger Junge wird seinem inzwischen von der Mutter geschiedenen Vater, zu dem emotional eine große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter entfremdet, indem diese entgegen tatsächlichen Gegebenheiten von der vermeintlich durch den Vater verschuldeten schwierigen finanziellen Situation, von körperlichen Übergrifflichkeiten des Vaters in der Vorgeschichte, terrorisierenden Anrufen und dem Hass auf den Freund der Mutter berichtet.

  • (Originalzitat aus dem Leitfaden für Ärzte, siehe auch http://www.aerzteleitfaden.bayern.de/diagnose/seelische-gewalt.php )

 

Das Kind erlebt Ablehnung

wenn die Familie zerstört wird
Gewalt gegen Kinder: Hinschauen statt wegsehen

Seelische Gewalt liegt beispielsweise dann vor, wenn dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird. Diese Ablehnung wird ausgedrückt, indem das Kind gedemütigt und herabgesetzt, durch unangemessene Anforderungen (Schule, Sport) überfordert oder durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignorieren bestraft wird.



Überzogene Bestrafungen sind Gewaltakte

Schwerwiegend sind ebenfalls Situationen, die dem Kind Angst machen: Einsperren in einem dunklen Raum, alleinlassen, Isolation des Kindes, Drohungen, Anbinden. Vielfach beschimpfen Eltern ihre Kinder in einem extrem überzogenen Maß (Anmerkung Vaterlos: ab wann ist Beschimpfung überzogen? Wie viel Beschimpfung muss denn ein Kind ertragen?) oder brechen in Wutanfälle aus, die für das Kind nicht nachvollziehbar sind.

Kinder werden in partnerschaftlichen Konflikten missbraucht

Mädchen und Jungen werden auch für die Bedürfnisse der Eltern missbraucht, indem sie gezwungen werden, sich elterliche Streitereien anzuhören, oder indem sie in Beziehungskonflikten instrumentalisiert werden. Auch überbehütendes Verhalten und überfürsorgliches Verhalten kann zu seelischer Gewalt werden, wenn es Ohnmacht, Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermittelt.

Seelische Gewalt gegen Kinder ist kein Kavaliersdelikt

Die Landesärztekammer erkennt das Einbeziehen des Kindes in Partnerschaftliche Konflikte also unmissverständlich als seelische Gewalt an und spricht hier sogar von einem „Kindesmissbrauch
Es ist unverständlich das Jugendämter, Rechtsanwälte, Gerichte und Beratungsstellen immer noch wegschauen und dieser seelischen Gewalt kein Ende setzen.

Was nützt es, wenn der Arzt nur mit der Kindesmutter spricht, die das Kind instrumentalisiert hat und gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, das sie vom Vater entfremdet?
Wie lange schauen wir der seelischen Gewalt gegen Kinder noch weiter tatenlos zu?

Wie viele Kinder in Deutschland müssen noch seelische Gewalt erleiden?

Wie lange werden noch Eltern mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt, wenn sie ihr Kind im partnerschaftlichen Konflikt missbrauchen? Wann ist endlich Schluss mit der Förderung der systematischen seelischen Gewalt gegen Kinder? Wann bekennen wir (als Staat) uns endlich unserer Verantwortung gegenüber unsern Kindern? Wann nehmen wir die Rechte der Kinder endlich wahr?  Wann wird der seelischen Gewalt ein Ende gesetzt?

Der Leitfaden „Gewalt gegen Kinder“ kann auf der Internetseite der Landesärztekammer Baden-Württemberg (hier klicken) kostenlos heruntergeladen/bestellt werden.




7 thoughts on “Seelische Gewalt gegen Kinder

  1. Nikalex 30/10/2017 at 23:20

    Der Leitfaden, schreibt aber nur von Schäden durch die Eltern, was ist denn mit den Schäden, die das Jugendamt verursacht? Wenn Kinder aus Familien rausgerissen werden, durch das Jugendamt, dann sind die Eltern nachher die Schuldigen, oder was?

  2. Thomas 18/09/2015 at 08:08

    Frage: welche Landesärztekammer hat Kindsentzug vom betreuenden Elternteil als Kindsmisshandlung bezeichnet? Die von Niedersachsen oder alle. Bin für eine Antwort herzlich dankbar! Grüsse, tha

  3. Jugendamtsfreund 31/08/2015 at 09:54

    Was da veröffentlicht ist, gilt natürlich nicht nur im Partnerkonflikt zwischen zerstrittenen Eltern sondern auch im Konflikt zwischen Eltern und Schwieger- bzw. Großeltern, Onkeln und Tanten etc. und – nicht zu vergessen – ganz genau so beim Pflegeelternkonflikt mit leiblichen (natürlichen) Eltern, ganz gleichgültig, von wem auch immer dieser Konflikt ausgehen mag, der da auf dem Rücken des Kindes und seiner Psyche ausgetragen wird.
    Leider verstehen die "Konfliktpartner" (Kollisionspartner) häufig nicht, was sie ihren Kindern (Enkelkindern, Pflegekindern…) damit antun, sie sind ja leider in der Regel keine Fachkräfte, zudem häufig durch Job und Überlebenskampf gestresst – und in der Schule lernt man so was leider nicht, obwohl dies in den Bildungsplänen der meisten Bundesländer so zu lesen ist. Bleibt also nur die Beratung laut SGB VIII durch "Fachkräfte". 
    Tragisch ist, dass Jugendämter (d.h. Fachkräfte) häufig solche Konflikte eher fördern, also damit selbst die Rolle der Kinderschänder übernehmen.
    Besonders tragisch, dass sie sich dabei häufig sogar auf das sogenannte "Kindeswohl" berufen, obwohl sie sich (laut gesetzlicher Vorgabe) für das Wohl des Kindes einsetzen, also zur Auflösung eines solchen Konflikts durch Beratung beitragen müssten.  Diese Beratung wird aber in der Regel nicht vom Jugendamt erbracht, sondern an einen "Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe", also an ein Wirtschaftsunternehmen weiter vermittelt.   
    Daran kann man erkennen, dass eine solche "Fachkraft" unter "Kindeswohl"wohl eher das Wohl AM Kind versteht (Sicherung der Arbeitsplätze, Vermittlung von Hilfemaßnahmen, Pflegegeld etc.) und weniger das Wohl des Kindes selbst. Gelegentlich musste ich in Gesprächen, zu denen ich Eltern begleitet habe, an die "Fachkräfte" die Frage richten: "Sprechen Sie nun vom Kindeswohl oder vom Wohl des Kindes selbst?" und selbst Verfahrensbeistände oder Familienrichter mussten bei dieser Frage tief schlucken und fanden keine befriedigende Antwort. 
    Einziger Lichtblick: 
    Die meisten Eltern sind zum Glück einsichtig, wenn sie gut beraten werden und verstehen sehr schnell, dass das, was sie da treiben ohne genauer drüber nachzudenken, ihrem Kind schadet. Je früher man als Verein an zerstrittene Personengruppen zum Gespräch kommt, desto größer ist die Chance für die betroffenen Kinder, dass es gar nicht erst zum Geschäft mit dem "Kindeswohl" kommt. Denn Kinder brauchen für ihre gesunde geistige und seelische Entwicklung keine solchen Konflikte, sondern in der Regel BEIDE Eltern (und Großeltern sowie sonstige Bezugspersonen). Selbstverständlich gibt es ganz bestimmte Ausnahmen, aber die sind sicher nicht die Regel.     
    Allem Genderwahn zum Trotz ist festzustellen, dass es die Natur bei höheren Lebewesen schon vor Jahrtausenden so eingerichtet hat, dass dem Nachkommen (Kind) in seiner Entwicklungsphase eine weiblich-mütterliche UND eine männlich-väterliche Komponente zur Verfügung steht, die zu seiner Entwicklung beitragen. Und das hat sich bewährt und ist gut so. Nur hat leider die Zivilisation des modernen "Homo Sapiens" bewirkt, dass der Blick fürs Wesentliche im Kampf um Macht und Geld in Vergessenheit geraten ist und staatliche Fremderziehung den Eltern ihren Pflege- und Erziehungsauftrag streitig macht. So "sapiens" (lat. = weise) scheint er also infolge Medienberieselung und Konsumterror doch nicht zu sein, sonst würde er sich nicht so leicht im Karriere-Hamsterrad herumhetzen lassen, bis er vor Eintritt des erhöhten Rentenalters in die Kiste kippt. Sklaven hatten auch keine Rechte außer dem Recht arbeiten zu müssen, auch nicht ein Recht auf ihr Kind.  In sofern hat sich an der Sklaverei nichts geändert, man nennt sie jetzt nur anders.

  4. Dieter Schiffler 25/04/2014 at 22:14

    Mein Bub und ich sind – und das weiß auch seine Mutter – ein Herz und eine Seele gewesen, über beinahe 5 Jahre hinweg.

    Meine Person war seinerzeit eine derjenigen Personen gewesen, die von der Kindesmutter zur Vaterschaft ihres Kindes verklagt worden war. Nach Negativermittlung des Vaterschaftstests, im Jahre 2005, hatte sie mich trotzdem dazu angehalten, ihr Kind auch notariell hätte anerkennen zu können.
    Dies habe sie mit dem Jugendamt explizit erörtert und besprochen.

    Mehr als ein Jahr nach Klagerücknahme zur Vaterschaft (09/2005), hat die Kindesmutter meine Person in die Taufurkunde (10/2006), Vater ihres Kindes zu sein, eintragen lassen und mir diese sogar im Jahre 2009 im Original persönlich überreicht.

    Dazu hatte sie mir, ein von mir von dem Jungen gefertigtes Bild, in einen Rahmen gefasst übergeben, mit dem in Brauseherzchen geschriebenen Untertitel: „I love you“.
    Sie hatte zudem zu mir gesagt:
    „Ich würde meinen Jungen niemals von Dir, Dieter, trennen, weil ich nur gut darum weiß, wie sehr der Junge an Dir hängt und Dich liebt“.

    Ab dem 2. Lebensmonat des Jungen, bis kurz vor Vollendung seines 5. Lebensjahres, hatte ich regelmäßigen Kontakt zu dem Bub, an mindestens 3 Tagen in der Woche, holte ihn an 2 Tagen in der Woche immer von der Kinderkrippe und später dem Kindergarten ab und nahm nicht zuletzt beinahe alle seine Arzttermine mit ihm wahr; so ging das Kind sogar ausschließlich nur mit meiner Person zum Zahnarzt.
    Auch zwischendurch hatte die Kindesmutter immer wieder angefragt, ob ich den Jungen auch außerplanmäßig einmal nehmen könnte.

    Im Jahre 2009 rief der Junge, über einen sehr langen Zeitraum, fast täglich bei mir an, ob ich denn nach meiner Arbeit noch zu ihm kommen könnte und dann mit ihm spielen würde; so brachte ich ihn auch fast jeden Abend mit zu Bett.

    Während unserer gemeinsamen Zeit – an mindestens jedem Mittwoch, Freitag und Sonntag (über 5 Jahre hinweg) – hatte ich stets für ein sehr abwechslungsreiches Programm und das leibliche Wohl des Jungen gesorgt.

    Ich hatte der Kindesmutter seinerzeit mein Versprechen gegeben, mein Leben lang für ihr Kind da sein zu wollen und dabei seine Schwester niemals im Regen stehen zu lassen.

    Um lang der Taufe des Jungen, am 28. August 2005, hatte ich mich auch mit Herrn Pfarrer W., in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch verständigt und auch ihm mein Versprechen gegeben, mich immer um den Jungen zu kümmern.

    Zudem hatte ich, ab Ende des Jahres 2006, in regelmäßigen Abständen persönlichen Kontakt, zu dem Zentrum für Beratung und Therapie, Herrn H., weil mir meine angenommene Lebensaufgabe, die Betreuung des Kindes sehr wichtig war/ist und ich alles möglichst gut für den Bub habe umsetzen wollen.

    Es ist mir nie gelungen – trotz auch schriftlich versuchten Intervenierens, seitens Herrn H. -, die Kindesmutter ebenfalls zu den Beratungsterminen, in diesen ich stets über beide Lager berichtet hatte, gewinnen zu können.
    Herr H. sprach nicht zuletzt immer wieder davon, dass meine Person für den Jungen immer der für ihn faktische Vater sein und bleiben würde.
    Leider ist Herr H. vor zwei Monaten plötzlich verstorben.

    Schon von sehr klein auf hatte ich den Jungen zum Babyschwimmen begleitet, mit ihm die australische Schwimmschule „K. & P.“ besucht, an mehreren Krabbel-, Musik- und Spielkreisen teilgenommen usw.
    Attraktionen, wie Zug fahren, kleine Bootstouren, Besuche auf dem Flughafen Rhein Main, Aufenthalte auf unzähligen Spielplätzen (auch Indoorspielplätzen), der Fasanerie, dem Taunus Wunderland etc. hatten dem Kind immer sehr viel Spaß bereitet.
    Sogar zu alltäglichen Gegebenheiten hatte ich den Jungen immer mitgenommen und ihn Teil haben lassen, nicht zuletzt auch bei Hauptuntersuchungen meines PKWs, bei diesen das Kind sogar selbst mit in eine Grube gestiegen war, um eine eigenständige Begutachtung meines Wagens vorzunehmen.
    Das Kind hat bei mir zu Hause ebenfalls ein eigenes Kinderzimmer und hatte ab dem Sommer 2007 alle vierzehn Tage auch bei mir übernachtet.

    Seit dem 26. Februar 2010 trennt die Kindesmutter das Kind, mit allen ihr recht zu sein scheinenden Mitteln, von meiner Person.

    Leider stellt das – wie gerade vor einigen Wochen wieder im Deutschen Fernsehen zu sehen gewesen ist – in Deutschland keinen Einzelfall da…

    Was ich Ihnen zu dieser abrupten Trennung, des Jungen zu meiner Person, nun schreibe, hat nichts damit zu tun, die Mutter schlecht reden zu wollen.
    Es sind leider bittere Fakten, anlässlich dieser wir, zu den noch immer währenden Streitigkeiten verfallen sind.

    Die Kindesmutter hat inzwischen auch den Kontakt zu einer ihrer besten Freundinnen gebrochen; sie hatte der Kindesmutter gesagt, dasssie dem Jungen sehr schaden würde…

    Auch darf Junge seinen früheren, zu ihm gleichaltrigen Schulfreund, N., bei mir im Hause nicht mehr besuchen.
    N. fragt mich ständig nach dem Jungen, der ja überhaupt nicht mehr ans Telefon gehen würde usw.
    Auch ein Brief von N.’s Vater, an die Kindesmutter, blieb unbeantwortet…
    Die Kindesmutter hat auch mit N.’s Eltern gebrochen…

    An diesem besagten Tag, im Februar 2010 war die Kindesmutter dem Jungen gegenüber zum wiederholten Male handgreiflich geworden, hatte nach ihm geschlagen und ihn nach hinterrücks, in Richtung einer Treppe geschubst, als dann der Bub beinahe mit seinem Kopf auf diese aufgeschlagen wäre.
    Da das bei Weitem kein Einzelfall gewesen war, sie auch seiner Schwester, deren Vater vor 8 Jahren getötet wurde, sogar einmal in meinem Beisein eine blutige Lippe geschlagen hatte, sah ich mich verpflichtet, ihr nun deutlich zu verstehen zu geben, dass ich künftig nicht mehr bereit sein werde, ihre gewalttätigen Aktivitäten gegenüber ihren Kindern dulden zu können.

    Das Jugendamt wurde eingeschaltet und die Angelegenheit ging schließlich vor das Familiengericht, was die Sache – trotz eindeutiger Gesetzeslage – nicht gerade einfacher machte und macht, da alles von der Kindesmutter torpediert und boykottiert wird.

    Beim Familiengericht wurde von der Kindesmutter sogar behauptet, die Taufurkunde – diese die Kindesmutter mir im Original übergeben hatte – sei falsch!

    Der Junge wurde mehrfach, sowohl von einem für ihn bestellten Verfahrensbeistand, einer Diplompädagogin und nicht zuletzt auch bei Gericht selbst angehört.

    Der Junge habe unter Anderem gesagt, er wolle ja wieder zu mir, seinem Dieter, aber seine Mama habe ihm gesagt, er solle sagen, dies nicht mehr zu wollen.

    Nach dem Tod des Vaters seiner Schwester hatten die Kindesmutter und Großmutter beschlossen, dem Jungen nun künftig zu erzählen, sein Vater wäre ebenfalls tot und im Übrigen der gleiche wie dieser seiner Schwester (gewesen); es könne ja nun niemand mehr (etwas) Gegenteiliges beweisen.
    Dem Jungen wurde schließlich verboten, zu mir „Papa“ sagen zu dürfen, daher er mich fortan „Dieter“ nannte.

    In den schriftlichen Stellungnahmen, des Verfahrensbeistands, der Diplompädagogin und des Gerichts ist klar und deutlich verifiziert, dass eine sehr enge Bindung, des Kindes zu mir vorliegen würde; es ist nicht zuletzt von Wünschen und Sehnsüchten des Kindes die Rede.

    Der Gerichtsbeschluss verifiziert nicht zuletzt auch die „sozial-familiäre Beziehung“, zwischen dem Kind und meiner Person.

    Der Umgang wurde jedoch uneingeschränkt ausgesetzt, da die Kindesmutter selbst keinen Kontakt, zwischen ihrem Kind und meiner Person, mehr wünschte!

    Die Kindesmutter hatte angegeben, sie wolle den Abschied des Kindes von meiner Person professionell begleiten lassen, wie etwa von einem Toten!
    Sie nahm Kontakt zu der Diplompädagogin, Frau H. V. (Roncalli Haus), auf und ging einige Male mit dem Jungen dorthin…

    Seit Sommer des Jahres 2006 führt sie den Jungen – wann immer ihr möglich – zudem an das Grab des Vaters der Schwester und erzählt ihm, dass es auch sein Vater (gewesen) wäre.

    Am Grabe meiner Eltern stehend, hatte der Bub einmal zu mir gesagt:
    „Weißt Du, Dieter, meine Mama sagt immer, dass mein Papa auch so ein Grab hat“.
    Es hatte sich dann an mich gedrückt und weiter geäußert:
    „Aber gelle Dieter, Du bist doch mein Papa“.

    Seine Schwester hatte einmal, als ich beide Kinder von ihren Tageseinrichtungen abgeholt hatte, zu mir gesagt:
    „Wenn unsere Mama einmal in den Himmel kommen sollte, dann wären wir beiden Kinder ja für immer bei Dir, Dieter“.

    Anlässlich des damaligen 9. Geburtstages (2010) des Mädchens, hatte ich auch ihr eine Geburtstagskarte geschickt, da ich ja seit Februar 2010 keinen Kontakt mehr zu beiden Kindern habe.
    Diese Karte kam im geöffneten Kuvert an mich zurück, auf dem Umschlag (in Kinderhandschrift vermerkt) stehend:
    „ANNAHME VERWEIGERT“.

    Bei der Einschulung von des Jungen, im August 2011, hatte ich mich mit der seinerzeitigen Grundschule, so dann der Schulleitung (zu einer schulfreien Zeit), zur etwaigen Übergabe einer Schultüte auch von mir verständigt.
    Die Annahme dieser Schultüte habe die Kindesmutter im Beisein des Jungen verweigert.

    Im Übrigen habe in der Schule auch niemand etwas von dem Schicksal des Vaters der Tochter – vielmehr von dem Kind selbst – der Kindesmutter gewusst…

    Schließlich hatte die Kindesmutter derart bei Gericht vorgetragen, ich hätte mir die Schultüte freiwillig wieder abgeholt und diese dem Kind nachmittags selbst übergeben wollen.

    Viele weitere Vorträge, u. A. ich hätte dem Kind im September 2011 am Kindergarten aufgelauert, folgten; das Kind ging aber bereits seit Anfang August 2011 in die 1. Klasse der Grundschule!

    Im Jahre 2012 hatte die Kindesmutter, die bis April 2013 gerade einmal 3 Hauseingänge neben mir gewohnt hatte, gegenüber einer Frau und vor Zeugen erklärt, sie müsse sich, wegen des „Irren“, des „Psychopathen“ eine neue Wohnung, in W.-B. suchen.

    Seit November 1991 arbeite ich in W.-B. und das ist der Kindesmutter auch bekannt, zumal nicht zuletzt ihr Kind auch schon einige Male mit mir in der Firma gewesen war und wir hiesig auch gemeinsam zu Mittag gegessen hatten.

    Nur zu oft hatte die Kindesmutter mich auch in Gegenwart ihrer Kinder immer wieder mit solchen Worten beleidigt; so liegt mir sogar eine schriftliche Zeugenerklärung vor, derer nach ich nicht zuletzt auch noch ein „Vergewaltiger“ sein sollte.

    Auch wurde ich schon von dem Kind selbst beschimpft und beleidigt, dieses mich einen „Idioten“ nannte. Eine andere Mutter, von ebenfalls 3 Kindern, hatte die Kindesmutter sofort dahingehend reglementiert, wie sie es denn – gleichwohl welchen Hintergrundes – überhaupt zulassen könnte, dass ihr Kind Derartiges zu einem Erwachsenen sagte, worauf sie geäußert hat:
    „Hören Sie doch weg, wenn es Ihnen nicht passt, dass mein Kind Derartiges sagt“!

    Unabhängig der gerichtlichen Auseinandersetzungen, dem eigentlich gesetzteskonformen, wechselseitigen Umgangsanspruch, zwischen dem Jungen und meiner Person – dieser von der Kindesmutter, mit allen ihr recht zu sein scheinenden Mitteln seit 4 Jahren zu vereiteln versucht wird, sie gerichtliche Vereinbarungen, zur Beratung/Mediation schlichtweg ebenfalls torpediert und boykottiert hat -, hatte ich im Mai vergangenen Jahres eine Unterlassungsklage gegen sie bei Gericht eingereicht, bedingt ihrer immer wieder währenden Beleidigungen und Diffamierungen gegen mich, zumal noch in Gegenwart ihrer beiden Kinder.

    Selbst die seinerzeit im Umgangsverfahren zuständige Richterin hatte der Kindesmutter gesagt, sie solle es künftig dringlich zu unterlassen haben, mich – allein schon in Gegenwart ihrer Kinder – zu beleidigen…

    Von Seiten des Verfahrensbeistands und auch der Richterin war mehrfach an die Mutter appelliert worden, ihr Kind doch bitte gehen und gewähren zu lassen.
    Der Verfahrensbeistand hatte zudem zu Protokoll gegeben, dass die Kindesmutter ihrem Kind nicht gerade unerheblichen Schaden zufügen würde.

    In Bezug auf die von mir erhobene Unterlassungsklage wurde ich von Seiten des Gerichts angehalten, meine Klage bei Gericht zurückzunehmen und mich an die zuständige Schiedsstelle zu wenden.

    Im April 2013 ist die Kindesmutter schließlich mit ihren Kindern in der unmittelbaren Nähe der meinigen Arbeitsstätte eingezogen und zeigt mich seither permanent hiesig bei der Polizei an.
    An diversen Stellen in W.-B., sogar in Straßen, diese ich – trotz meiner über 20-jährigen Betriebszugehörigkeit und fast täglichen Verweilens… – nicht einmal kannte/kenne, hat sie mir Aufenthaltsverbote erteilen lassen…

    Um lang Weihnachten 2013 war ich am 18. Dezember 2013 abends in der ev. Kirchengemeinde in W.-B. – diese örtlichen Gegebenheiten zählten bislang (noch) nicht zum Aufenthaltsverbot – gewesen, um dem Jungen beim Singen, im Chor der Grundschule hatte zuhören zu können.
    Tags darauf wurde ich auf Zutun der Kindesmutter an meiner Arbeitsstelle polizeilich festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt…

    Bei ihrer polizeilichen Vernehmung, im Dezember 2013, wurde die Kindesmutter unter Anderem gefragt, ob für sie denn nicht ein erneuter Umzug in Betracht zu kommen habe, worauf sie zu Protokoll gab:
    „Diese Genugtuung möchte ich Herrn Schiffler nicht geben“!

    Sie räumte bei der Polizei ein, ihr Kind 2010 geschubst zu haben…
    Ferner gibt sie an, Der Junge habe Ausraster im Sozialverhalten, er müsse es ja irgendwo raus lassen und sei dann auf dem Schulhof zu wild und aggressiv, seinen Klassenkameraden gegenüber…

    Sie habe ihre Kinder in der psychiatrischen Ambulanz, E.straße vorgestellt und den Jungen hiesig in der Tagesklinik angemeldet…

    Sowohl in der Zeugenvernehmung der Kindesmutter, als auch in dieser, der Großmutter des Kindes wurden noch weitere Behauptungen und Anschuldigungen – nicht nur, dass meine Person Schuld an dem aggressiven Verhalten des Jungen habe usw. – gegen meine Person verlaut, diese ich teilweise schon unter Eingabe von Beweis findenden, schriftlichen Materialien habe widerlegen können.

    Das ist in (nur) groben Zügen – es tut mir leid, dass ich mich nicht habe kürzer fassen können… – die Geschichte der letzten 4 bzw. 10 Jahre.

    Für diese Angelegenheit habe ich inzwischen beinahe 20.000,00 Euro zu verauslagen (gehabt); für einen solchen Betrag hätte ich in Ländern der Armut vielen Kindern und Familien über einen sehr langen Zeitraum für Leib und Wohl helfen können…

    Viele Elternteile – meistens wird es ja den Vätern zugeordnet/-geschrieben – schicken ihren Kindern nicht einmal eine Geburtstagskarte oder wären mit anderen Gesten für diese präsent…

    Nur zu oft hatte sich die Kindesmutter immer bei mir beschwert, dass sich der Vater des Mädchens zu Lebzeiten ja nie um seine Tochter gekümmert hätte, ihr ja nicht einmal eine Weihnachts- oder Geburtstagskarte geschrieben hätte…

    Der Junge wurde am 27. März dieses Jahres 9 Jahre alt – ich durfte ihm noch nicht einmal eine Geburtstagskarte schicken.

    Ich hatte eine Zeitungsanzeige geschaltet und wollte abends bei mir an der FIrma einige Luftballons aufhängen.

    Dahingehend wollte man mich wieder verhaften!

    Für meine Lieben, diese ich nicht mehr (unter den Lebenden) habe, zünde ich immer wieder an deren Stätten – unabhängig irgendwelcher Ereignisse, Geburtstage, Allerheiligen, Totensonntag etc. – Kerzen an und seit 4 Jahren mache ich das auch an einem neutralen Platz, für „meinen“ Bub und seine Schwester, mit einem stillen Gebet, dass sie stets gut behütet und beschützt bleiben.

    Ich hatte neulich einmal Bilder zusammen getragen, von meiner Mutter (als Kind), von mir (als Kind) usw., zu diesen des Jungen und diese meinen Bekannten und Freunden gezeigt.

    Alle kamen zu dem gleichen Ergebnis, dass mit dem Vaterschaftstest etwas nicht stimmte…

    Und sieht man die aktuellen Fotos des Jungen, auf der Homepage der GS, wird das immer mehr deutlich…

    Leider aber hatte auch die Freundin der Kindesmutter diese nicht davon überzeugen können…

    usw.

    Gerade letztes Woche habe ich wieder eine Strafanzeige einfangen müssen; die Kindesmutter schnürt mir alle Wege um lang meiner Arbeitsstätte ab, ich darf noch nicht einmal mehr zu öffentlichen Veranstaltungen und Festen gehen – so, wie heute -; sofort ruft sie nach der Polizei, mich von dort entfernen zu lassen…

    • Jugendamtsfreund 31/08/2015 at 10:32

      Wenn das so ist wie Du schreibst (und es gibt keinen Grund das zu bezweifeln), dann handelt es sich hier um eine uneinsichtige Mutter, die sich an Dir für irgend etwas rächen will und ihrem Kind bewußt schadet.  Häufig ist das eine krankhafte Eifersucht aufgrund eines beonderen Vertrauensverhältnisses, der krankhafte Versuch Macht über das Kind zu erzwingen. Unterstützt werden solche Eltern in ihrem Verhalten häufig durch Kampf-Feministinen.
      Tatsächlich müsste doch jede Alleinerziehende glücklich sein, wenn es einen Vater gibt, der sich um das Kind annimmt und ihr den Rücken freihält, sodass sie auch einmal Freizeit für sich selbst hat und etwas ohe Kind unternehmen kann.
      Dein Beispiel (leider kein Einzelfall) zeigt aber: die "Sozialindustrie" und ihre schrecklichen Auswüchse werden staatlich gefördert, denn es wäre wohl für echte "Fachkräfte" ein Leichtes, ihr ein "Stop" entgegen zu halten. 

  5. Gerald Eisenblätter 17/01/2014 at 18:20

    Schön, dass hier mal auf die Jugendämter etc. geschaut wird, sie würden wegschauen und nur mit den Müttern reden. Bei uns ist es komplett umgekehrt. Anzeige wegen Mißhandlung Schutzbefohlener – JA interessiert es nicht, KV ist doch soooo lieb zum Kind, Kind (leider erst 2,5 Jahre alt) äußert ständig, dass sie nicht zum Vater will, bekommt Panik, wenn er vor der Tür steht und versucht, das Kind bis zu 2 Stunden zu sich zu locken, um es mitzunehmen. JA und verfahrensbeistand interessiert das nicht. Kind kommt mit blauen Flecken vom Vater zurück, Rechtsmedizinerin sagt, die können nicht vom Spielen sein, wieder schauen alle weg, der Vater hat ja ein Recht auf das Kind. Brief der Psychiaterin, dass der Umgang nicht gut für das Kind ist, eine Begleitung durch Mutter oder Großmutter nötig sei, um dem Kind Sicherheit zu vermitteln, wurde anscheinend nicht mal gelesen. Und das ist richtig??? Kindeswohl ist uninteressant in diesem Land. Vielleicht sollten die ach so armen Väter auf ihre Kinder und nicht auf ihre Rechte schauen,

    • Jugendamtsfreund 31/08/2015 at 10:16

      Bedenklich:

      "Brief der Psychiaterin, dass der Umgang nicht gut für das Kind ist, eine Begleitung durch Mutter oder Großmutter nötig sei, um dem Kind Sicherheit zu vermitteln"

      erweckt den Eindruck, dass da etwas nicht stimmt. 2,5 Jahre altes Kind wird von einer Psychaterin behandelt mit solch einem Attest?
      Ich empfehle grundsätzlich eine neutrale Person zur (ggf. freiwilligen) Umgangsbeglleitung. Schlage dem Jugendamt und dem Vater eine solche, zeitlich befristete Übergangslösung (zB durch einen Väter-Verein) vor.
      Wir haben in diesem unseren Lande zwar so gut wie keine Stahl- Elektro- oser Maschinen-Industrie mehr, sondern nur noch eine Sozial-Industrie. Die produzietrt zwar nichts außer Leid und Sozialkrüppeln, funktioniert aber hervorragend und macht bombastische Gewinne. Findige Geschäftsleute legen da höchst steuersparend ihr Kapital an.

       

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