Im Gegensatz zu einer Hochzeit („Hoch“-Zeit) ist eine Scheidung oder Trennung für die meisten Menschen ein Tiefpunkt. Eine Scheidung/Trennung tut immer weh.
Egal von was wir uns im Leben trennen, das tut weh. Eine Trennung tut auch weh, wenn man sich als Kind von seinem Lieblingsteddy trennen muss oder der Hamster verstorben ist. Auch die Trennung vom Lieblingskleidungsstück (aus dem man rausgewachsen ist) oder vom ersten Auto (das kaputtgegangen ist und nun in die Schrottpresse wandert) hinterlässt Narben in der Seele.
Im Vergleich zu einer Scheidung sind diese vorgenannten Schmerzen für viele Betroffene jedoch harmlos.
Eine Scheidung/Trennung tut richtig weh.
Wenn 2 Menschen sich trennen, die zuvor lange miteinander gelebt haben, vielleicht sogar verheiratet waren oder sogar noch ein gemeinsames Kind haben, dann kann das richtig weh tun.
Zunächst tritt die Ernüchterung ein, das man sich selbst getäuscht hat und man mit dem Menschen, dem man eine Zukunft geplant hat, doch nicht die richtige Wahl gewesen ist.
Diese Erkenntnis kann für viele Betroffene schon schlimm genug sein und nicht wenige Betroffene nehmen nach einer Trennung psychologische Hilfe in Anspruch.
Als wäre das noch nicht schlimm genug, kommen bei einer Trennung/Scheidung auf die Betroffenen auch noch finanzielle Belastungen hinzu. Die schlimmsten finanziellen Risiken einer Trennung/Scheidung haben wir nachfolgende aufgeführt:
Scheidung tut weh – Kosten einer Scheidung
Bei einer Scheidung entstehen – unabhängig davon, ob es in der Ehe Kinder gab oder nicht – entstehen folgende Kosten:
Nachehelicher Unterhalt:
Nach einer Scheidung muss der besserverdienende Ehepartner an den weniger (nichts) verdienenden Ehegatten den sogenannten nachehelichen Unterhalt zahlen, damit der Ehepartner, der Einkommenseinbussen hingenommen hat (z.b. wegen der Kinderbetreuung) nach der Ehe einen Ausgleich erhält
Versorgungsausgleich
Hat ein Ehepartner während der Ehe weniger verdient als der andere, so gibt es auch hier einen Ausgleich, den sogenannten Versorgungsausgleich. Hier werden nach einer komplizierten Berechnungsmethode Rentenpunkte hin- und hergeschoben, die sich später auf den Rentenbezug auswirken
Vermögensausgleich
Zusätzlich wird bei einer normalen Ehe das Vermögen (bzw. der Vermögenszuwachs) nach der Scheidung auch aufgeteilt. Das passiert auch unabhängig davon wie lange die Ehe gedauert hat. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Ehe zwischen Verona Feldbusch und Dieter Bohlen, die bereits nach wenigen Wochen gescheitert ist und die für Dieter Bohlen mit einer hohen Zahlung endete.
Scheidung tut weh – Kosten einer Trennung mit Kinder
Unabhängig davon, ob man verheiratet war oder nicht, können folgende Kosten entstehen, wenn aus der Beziehung oder Ehe Kinder hervorgegangen sind:
Kindesunterhalt
Erzieht/Betreut ein Elternteil nach der Trennung das Kind mehr als der andere, erhält dieser Elternteil hierfür vom anderen Elternteil den sogenannten „Barunterhalt“. er „weniger betreuende Elternteil“ muss dann an den betreuenden Elternteil jeden Monat mindestens 225 € (pro Kind) überweisen. Der Barunterhalt entfällt nur bei gleichem Betreuungsumfang durch beide Elternteile (50/50). Betreut der „betreuende Elternteil“ das Kind z.b. nur 1 Tag im Monat mehr als der andere Elternteil, so hat er dennoch den vollen Barunterhaltsanspruch.
Betreuungsunterhalt
Neben dem Kindesunterhalt erhält der betreuende Elternteil auch noch den sogenannten Betreuungsunterhalt, weil der betreuende Elternteil ja nicht arbeiten kann. Der Betreuungsunterhalt wird mindestens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezahlt.
Trennung tut weh – Des einen Leid ist des anderen Freud
Neben den oben genannten Kosten könnten noch weitere Kosten entstehen:
Gerichtskosten
Insbesondere Unterhaltsfragen werden meist vor Gericht geklärt. Aber auch Sorgerechtsfragen und Umgangsfragen werden häufig vor Gericht entschieden. Für jedes einzelne Verfahren berechnet das Gericht entsprechende Kosten.
Verfahrensbeistand
In Fällen der elterlichen Sorge oder des Umgangs wird vom Gericht ein Verfahrensbeistand bestellt, der meist auch noch den Auftrag hat eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eltern herbeizuführen. Unabhängig wie der Verfahrensbeistand seinen Auftrag erfüllt und wie wenig (oder viel) Zeit er investiert, erhält er für jedes Verfahren und für jedes Kind eine pauschale Vergütung, die derzeit bei 550 € liegt. Wird der Verfahrensbeistand in mehreren Verfahren bestellt, erhält er auch die pauschale Vergütung mehrfach.
Anwaltskosten
Zu den Gerichtskosten kommen die Kosten der Anwälte. Auch hier wird wieder jedes einzelne Verfahren abgerechnet. Scheidungen und Trennungen bedeuten für Anwälte leicht verdientes Geld, da sie hier unabhängig vom Erfolg bezahlt werden und hierbei pauschal nach Verfahrenswert abrechnen dürfen
Gutachter
Häufig haben weder Gericht noch Verfahrensbeistand oder Anwälte Lust sich intensiv mit dem Verfahren zu beschäftigen (egal wie viel Geld sie daran verdienen) und so wird von allen Beteiligten gerne auf die Arbeit der Gutachter zurückgegriffen, dem dann in wesentlichen Punkten häufig die Entscheidungsfindung überlassen wird. Ein Gutachten kostet meist einen mittleren 4 stelligen Betrag. Teilweise werden auch 5stellige Beträge fällig.
Verfahrenskostenhilfe
Nicht unerwähnt bleiben sollte der Hinweis zur Verfahrenskostenhilfe. Zwar erhalten viele Betroffene zunächst Verfahrenskostenhilfe, diese kann aber auch nach Jahren noch zurückgefordert werden.
Scheidung kostet ein halbesVermögen
Eine Scheidung kostet schnell ein Vermögen. Selbst bei Menschen mit mittlerem Einkommen entstehen nicht selten Kosten im 5 oder 6 stelligen Bereich.
Scheidung tut auch der Volkswirtschaft weh
Viele Menschen werden nach einer Scheidung depressiv und verlieren ihre Existenz. Betriebe gehen Pleite, Arbeitsplätze gehen verloren – und das alles nur, weil 2 Menschen sich scheiden lassen.
Der volkswirtschaftliche Schaden beträgt jedes Jahr bis zu 100 Milliarden € (je nachdem welcher Schätzung man folgt) allein in Deutschland.
Scheidungen sind existenziell bedrohlich
Scheidungen sind für viele Betroffenen existenziell bedrohlich. Die mit der Scheidung verbundenen Belastungen sind für viele Betroffene so belastend, das schlimmstenfalls einige Betroffene keinen anderen Ausweg mehr sehen, als sich selbst und/oder den Expartner/ die Expartnerin umzubringen (oder umbringen zu lassen).
Scheidung tut weh – Immer weniger Familiengründungen
Viele junge Männer und Frauen lassen sich deshalb auch gar nicht mehr darauf ein, eine Familie zu gründen, um das Risiko einer Scheidung von Anfang an auszuschließen.
Nicht jede Scheidung muss viel Geld kosten. Ich habe mich vor 3 Jahren von meinem Mann scheiden lassen. In unserem Trennungsjahr konnten wir alle Streitfragen gemeinsam klären. Der Kindesunterhalt für unsere zwei Söhne wurde besprochen, außerdem die Übernahme unseres Hauses. Unseren gemeinsamen Hausrat haben wir schon im Trennungsjahr aufgeteilt. Wir hatten einen gemeinsamen Anwalt und haben uns nach Ablauf des Trennungsjahres einvernehmlich scheiden lassen. Das hat alles wunderbar funktioniert und hat uns nicht viel Geld gekostet. Voraussetzung dafür ist natürlich eine normale Gesprächsbasis mit seinem Partner auch nach der Trennung 😉