Schadenersatz für Scheidungskinder

Schweiz: Scheidungskinder bekommen Schadenersatz von Eltern

Kinder sind bei einer Scheidung den teilweise gegensätzlichen Interessen der Eltern teilweise schutzlos ausgeliefert und werden von ihren Eltern häufig instrumentalisiert. Welches Leid Kinder erleiden müssen, kann dabei von unbeteiligten meist nur erahnt werden.

Schadenersatz wegen Kampf ums Sorgerecht

Die Eltern der beiden Kinder lieferten sich 2 Jahre eine Scheidungsschlacht. Hierbei versuchten sowohl der Vater als auch die Mutter jeweils die drei Kinder auf ihre Seite zu ziehen und gegen den anderen Elternteil aufzuhetzen. Eine mögliche Schädigung des Kindeswohls wurde dabei von den Eltern billigend in Kauf genommen.

Eltern sind Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Scheidungskind

Weil die Eltern sich nicht benehmen konnten während ihrer Scheidungsschlacht und sie die Schädigung der Kinderseele billigend in Kauf genommen hatte, wurden die Eltern zum Schadenersatz gegenüber den Kindern verurteilt. Der Richter nannte die Eltern „egoistisch“ und warf den Eltern eine Gefährdung der geistigen Entwicklung der Kinder vor.

Jugendamt kein Schadenersatz gegenüber dem Scheidungskind

Es ist einerseits zu begrüßen, dass die Eltern gegenüber ihren Kindern nun zu Schadenersatz verpflichtet sind. Die Frage ist jedoch, welchen Anteil das Jugendamt an diesen Konflikt hat. Zumindest von deutschen Jugendämtern hört man ja immer wieder, das diese gegen eine einseitige Beeinflussung des Kindes zumindest nichts haben und teilweise den Konflikt sogar fördern. Die Rolle des Jugendamtes hätte an dieser Stelle ebenso überprüft werden müssen, denn das Jugendamt hat hier ebenso eine Verantwortung gegenüber dem Kind und hat den Eltern entsprechenden Hilfsangebote zu unterbreiten die den Konflikt schlichten.

Quelle und weitere Hintergründe: http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Scheidungseltern-muessen-Kinder-mit-9000-Franken-entschaedigen/story/11220087

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