Sachverständige Frau Dr. F gegen die Meinungsfreiheit

Gutachterin will berechtigte Kritik an ihrer Arbeit verbieten lassen

Berufungsverhandlung am 09.06.2020 vor dem OLG Celle

Termin zur mündlichen Verhandlung, 13. Zivilsenat Oberlandesgericht Celle

  • Datum: Dienstag 9. Juni
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr
  • Ort des Termins: Schloßplatz 2, 29221 Celle
  • Saal: H 223
Urteil Hammer
Urteil Hammer

Am 23.09.2014 entschied der Bundesgerichtshof, das Ärzte die Veröffentlichung ihrer Daten und auch Bewertungen im Internet hinnehmen müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt war es für uns auch unklar, ob wir als Betreiber der Seite www.vaterlos.eu ein entsprechendes Bewertungsportal betreiben dürfen oder nicht.

Seither haben wir mehr als 600 Sachverständige (m/w/d) in unserer Datenbank aufgenommen und bieten unter anderem betroffenen Eltern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen über den/die Sachverständigen zu veröffentlichen.

Mehr als 600 Sachverständige in Gutachterdatenbank

Es gibt zahlreiche Sachverständige, die nicht nur kein Problem haben, das sie in der Datenbank geführt werden, sondern es kam in den vergangenen Jahren häufiger vor, das uns auch Sachverständige angeschrieben haben, das sie in die Datenbank aufgenommen werden möchten und als psychologische Sachverständige geführt werden möchten.

Anhand dieses Beispiels sieht man auch das das scheinbar wirklich auch sehr gute Sachverständige (m/w/d) gibt, die keine Angst haben, das ihre Arbeit einer kritischen Überprüfung unterzogen wird.

Richter lesen auch auf vaterlos.eu die Erfahrungsberichte von Sachverständigen

Nun gibt es aber natürlich auch einige Sachverständige die deutlich mehr negative Kritiken bekommen (haben) als andere und auch deutlich mehr negative Erfahrungsberichte aufzuweisen haben, als positive Beurteilungen. Aus den Rückmeldungen mancher Sachverständiger weis ich, das auch der ein oder andere Richter oder Verfahrensbeistand sich gerne die Kommentare oder Erfahrungsberichte zu einzelnen Sachverständigen gerne durchliest. Dieses ist für viele Richter und Verfahrensbeistände eine der wenigen neutralen Möglichkeiten sich auch vor der Beauftragung über die Arbeit der Sachverständigen zu informieren.

Da niemand sonst die Arbeit der Sachverständigen in Deutschland so umfangreich überwacht, trägt vaterlos.eu auch dazu bei, den Gerichten in Deutschland eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu bieten. Letztlich ist es so das auf unserer Seite entsprechende vielfältige Meinungen veröffentlicht werden, ohne von uns zensiert zu werden.

Einige Sachverständige wollen (berechtigte) Kritik an ihrer Arbeit verbieten

Foto Hand mit Geld und Paragraphen
Urteil Rechtssprechung

Nun ist es aber verständlicherweise so, das es nicht nur gutes über Sachverständige zu berichten gibt. Auch und gerade wenn Eltern sich von der Sachverständigen ungerechtfertigt behandelt fühlen, sind diese betroffenen Eltern natürlich nicht wohlgesonnen einen positiven Bericht über die Sachverständige zu schreiben. Vielmehr sind dann natürlich negative Berichte über den / die entsprechenden Sachverständigen zu erwarten.
Am Ende ist es natürlich so, das jeder negative aber auch jeder positive Bericht nur ein Puzzlestück ist, um sich einen Überblick über den/die Sachverständigen zu verschaffen.
Jedem halbwegs vernünftig denkenden Menschen ist dabei auch klar das es sich bei den Kommentaren zu den Sachverständigen zunächst mal um freie Meinungsäußerungen handelt, die durch den Artikel 5 unseres Grundgesetzes abgedeckt sind. Diese Meinungsfreiheit muss geschützt werden, auch wenn dieses vielleicht manchmal nicht im Interesse des Staates oder Interesse der von staatlichen Familiengerichten beauftragten Sachverständigen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.07.2013 diesbezüglich auch geurteilt, das das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.
Ein bisschen Kritik müssen vom Staat beauftragte Sachverständige auch aushalten können. Denn es gehört zum Grundsatz der Demokratie, das die freie Meinung geäußert werden darf.

Ist die freie Meinungsäußerung in Gefahr? Deutschland auf den Weg in die Diktatur?

Justizia ist blind
Justizia ist blind

Am kommenden Dienstag den 10.06.2020 findet vor dem Oberlandesgericht Celle die Berufsverhandlung der Sachverständigen Frau Dr. F gegen den Betreiber von vaterlos.eu statt. Die Sachverständige Frau Dr. F. hatte den Betreiber von vaterlos.eu auf Unterlassung verklagt. Die sehr umfangreiche Klage der Sachverständigen wurde in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover abgewiesen. Die Sachverständige ist jedoch in Berufung gegangen. Wir gehen davon aus, das das Oberlandesgericht Celle am kommenden Dienstag das Urteil der ersten Instanz letztlich auch bestätigen wird.
Wir leben nicht in einer Diktatur in der der Staat die Meinungen andersdenkender Menschen unterdrückt sondern, wir leben in einer freien demokratischen Gesellschaft in der jeder das Recht hat seine Meinung kundzutun. Und auch die von deutschen Gerichten beauftragten Sachverständigen stehen diesbezüglich unter einer besonderen Beobachtung, so das eine Berichterstattung über Missstände an der Arbeit von Sachverständigen nicht zensiert werden kann und darf.

Bei der Berufungsverhandlung vor dem OLG Celle handelt es sich um eine öffentliche Verhandlung. Prozessbeobachter und Pressevertreter sind herzlich willkommen.
Wer an dem Prozess als Beobachter teilnehmen will, sollte sich im Vorfeld möglichst mit dem OLG Celle in Verbindung setzen und dort gegebenenfalls Corona Bedingte Einschränkungen erfragen oder sich als Pressevertreter entsprechend akkreditieren lassen.

Für Interviews nach dem Prozess stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre diesbezüglichen Anfragen gerne per Mail an uns.

4 thoughts on “Sachverständige Frau Dr. F gegen die Meinungsfreiheit

  1. Thorsten 11/07/2020 at 14:42

    Wie lautet denn nun das Urteil?? Ich kann dazu in sämtl. Datenbanken
    nichts finden!? Ich würde mich über eine Info freuen.

  2. KuppingerBernd 04/06/2020 at 08:30

    Die Herstellung von Transparenz im Gutachten(un)wesen im Rahmen des tatsächlich praktizierten deutschen Familienrechts ist ein Schlüsselfaktor zur Beendigung des Kinderraubs vor deutschen Gerichten.
    Die Gutachten halten in aller Regel den Anforderungen an Gutachten nicht stand.
    Vielmehr werden die implizit formulierten „Wünsche'“ der Richterin bedient, die ihrerseits frei von jeglicher Form psychologischer Ahnung und frei von jeglicher Fortbildungsverpflichtung, teils auch noch als Richterin auf Probe, Kinder und Eltern zerstört.
    Zu dem unglaublichen Fall hier:
    eine sog. Gutachterin, die Kritik an ihrer Arbeit verbieten lassen will, zeigt eine Einstellung zu demokratischen Grundrechten, wie z.B. der Meinungsfreiheit, aber auch zum fachlichen Diskurs, die zur Gänze unakzeptabel ist.
    Sie gehört als Gutachterin suspendiert.

    mit freundlichen Grüßen
    Kuppinger
    (2 mal erfolgreich vor dem EGMR in Sachen Kindesraub gegen die Bundesregierung der BRD)

    • Der Elterncoach 04/06/2020 at 09:51

      Lieber Bernd Kuppinger,

      ich stimme Ihnen zu das die meisten Gutachten den Anforderungen an ein Gutachten, wie wir es erwarten würden, nicht standhalten. Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Das OLG Celle ist ja nicht irgendein Provinzgericht sondern dem OLG Celle kommt mit diesem Urteil eine entsprechende Signalwirkung zu.
      Würde das OLG die Veröffentlichung von Erfahrungsberichten verbieten, dann ist das der Anfang vom Ende unseres demokratischen Rechsstaates.
      Weist das OLG Celle die Klage der Sachverständigen ab (wovon auszugehen ist) wird das natürlich die Diskussion über die Qualität der Arbeit von Sachverständigen in familienrechtlichen Auseinandersetzungen entsprechend anheizen.

      Ich freue mich sehr über das Verfahren 🙂

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