Praxistipp: Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott beantragen
Aus der Serie: Tipps für Trennungsväter: Wie beantrage ich ein Ordnungsgeld gegen die umgangsboykottierende Mutter und was muss ich als Vater dabei beachten?
Wie beantrage ich ein Ordnungsgeld gegen die umgangsboykottierende Mutter?
Vom Familiengericht kann gegen umgangs-boykottierende Mütter ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Verschiedene Oberlandesgerichte haben bestätigt, das die Verhängung eines Ordnungsgeldes bei einem Umgangsboykott gerechtfertigt ist. Aus Sicht der Oberlandesgerichte muss die Mutter den Umgang nicht nur „tolerieren, sondern auch Fördern“. Sie kann den nicht stattgefundenen Umgang z.b. nicht damit begründen, das das Kind nicht wolle. Vielmehr muss die Kindesmutter den Umgang fördern. ( OLG Saarbrücken AZ 381/12)
1. Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott muss zuvor vom Familiengericht angedroht werden
Um ein Ordnungsgeld gegen die umgangsboykottierende Mutter verhängen zu können, muss zunächst einmal eine eindeutige Umgangsregelung vorliegen, gegen die die Mutter verstoßen hat. Des Weiteren muss dieses Ordnungsgeld bereits im Umgangsbeschluss angedroht worden sein. Das machen Richter häufig auch mittlerweile. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dann:
Es wird darauf hingewiesen, das bei Zuwiderhandlung gegen diese getroffene und genehmigte Vereinbarung das Gericht ein Ordnungsgeld und für den Fall,. das dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen kann (§ 89 Abs. 1 FamFG)
Umgangsregelung muss vom Familiengericht gebilligt werden
Fehlt dieser vorgenannte Satz, so kann das Familiengericht kein Ordnungsgeld verhängen! Wichtig ist auch, das der Umgangsbeschluss vom Familiengericht gebilligt wurde! Wird zwischen den Eltern ein Umgangsvergleich geschlossen, der vom Familiengericht nicht schriftlich gebilligt wurde, dann ist dieser auch nicht durchsetzbar! Solch ein Beschluss ist das Papier nicht wert, auf dem er steht! Solch ein Beschluss kann nicht umgesetzt werden. Solch ein Umgangsbeschluss ist ein Freibrief für Umgangsboykott.
Hierauf müssen Väter achten! (Unser Tipp: lassen Sie sich rechtzeitig vorher zusätzlich z.b. von uns beraten und sparen Sie viel Zeit und Geld)
2. Antrag auf Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott kann negativ gegen den Vater verwendet werden
Antrag wegen Ordnungsgeld kann für den entsorgten Vater zu einer dicken Rechnung werden
VORSICHT! Stellt der Kindesvater wegen des Umgangsboykotts den Antrag auf Ordnungsgeld, kann dieses unter Umständen auch negativ gegen den Kindesvater benutzt werden! (Der böse Vater, will das die Mutter durch ein Ordnungsgeld bestraft oder ersatzweise in Ordnungshaft genommen wird.) Es droht
- Ablehnung des Vaters durch das Kind
- Sorgerechtsentzug des Vaters
Und zwar weil der Vater durch seinen Antrag seine negative Haltung gegenüber der Kindesmutter geltend gemacht hat und somit gezeigt hat, das er bindungsintolerant ist.
Besonders dramatische Auswirkungen hat das für den Vater dann, wenn der Antrag des Vaters abgelehnt wird. Dann zahlt der Vater für seinen Antrag, ein Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter zu verhängen sogar die Gerichtskosten für das Verfahren und gegebenenfalls die Anwaltskosten für dieses Verfahren. Aus einem beantragtem Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter wird dann eine dicke Rechnung für die entsorgten Väter und die Kindesmutter freut sich, weil sie mit ihrem Umgangsboykott erfolgreich war, keine Konsequenzen befürchten muss und schriftliche vorliegen hat, das der Kindesvater versucht hat die Kindesmutter ins Gefängnis zu bringen (er hat ja ersatzweise Ordnungshaft beantragt, wenn er seinen Antrag richtig gestellt hat), um dem Kind die Mama wegzunehmen.
Dieser Fehler ist nur sehr schwer korrigierbar! Väter sollten sich unbedingt professionell beraten lassen und hierbei (z.b. unsere individuelle) professionelle Beratung von Anfang an in Anspruch nehmen um Geld und Kosten zu sparen.
3. Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott: Der richtige Weg
Entsorgte Väter müssen also den richtigen Weg wählen und die vielen Stolperfallen vermeiden. Väter können das Familiengericht (z.b. im parallel laufenden Sorgerechtsverfahren) öfters mal auf den Umgangsboykott hinweisen und müssen dieses dann aber geduldig und auch substantiiert immer wieder vortragen! Dabei sollte man, als entsorgter Vater dann aber auch noch den richtigen Ton wahren um auch deutlich zu machen, das man KEINE Abneigung gegen die Mutter des Kindes hat. Man sollte seine Bindungstoleranz gegenüber der Kindesmutter trotzdem bestätigen! Hier lauert also die nächste Knock-Out-Gefahr für Väter. Machen die Trennungsväter hier wieder einen Fehler, dann sind sie raus und verlieren Geld und Kind und am Ende häufig die Nerven.
Handeln Trennungsväter richtig, dann können diese sich sicher sein, das das Familiengericht entweder die Kindesmutter zur Einsicht lenkt, so das die Kindesmutter dann den Umgang nicht mehr behindert oder dass das Familiengericht die Kindesmutter mit einem Ordnungsgeld versucht zur Vernunft zu bringen.
Scheitern die Bemühungen des Familiengerichts, dann bleibt dem Familiengericht in letzter Konsequenz nur über, der Mutter das Sorgerecht (bzw. Teile des Sorgerechts) zu entziehen und auf den Vater zu übertragen.
Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott ist nicht das Ziel des Vaters
Der entsorgte Vater muss sich im Klaren darüber sein, das es ihm nicht darum geht, der Mama wegen ihres Verhaltens eine „reinzuwürgen“, sich wegen ihres Verhaltens an ihr zu „rächen“ oder sie „bestrafen“ zu wollen.
Das Ziel des Vaters sollte ein guter Umgang zwischen ihm und dem Kind sein. Das Ordnungsgeld ist nicht das Ziel des Vaters. Dieses sollte der Vater (gegebenenfalls über seinen Fachanwalt für Familienrecht) auch dem Familiengericht deutlich machen.
Wichtig hierbei ist aber nicht nur eine Kooperation des Vaters mit dem Familiengericht, sondern auch eine Kooperation mit dem Jugendamt, und eine Kooperation dem Verfahrensbeistand.
Für Väter lauern hier viele Stolpersteine, die es aus dem Weg zu räumen gilt. Trennungsväter sollten sich hier nicht nur auf ihre anwaltliche Hilfe verlassen, da Anwälte häufig voreilig Anträge einreichen und somit neue Verfahren einleiten. Für den Anwalt bedeutet ein neues Verfahren zunächst einmal Einnahmen, da er jedes Verfahren gesondert abrechnen darf/muss.
Aus ein paar hundert Euro für den Fachanwalt für Familienrecht werde schnell ein paar tausend Euro für den Anwalt.
Trennungsväter können sich einen Großteil dieses Geldes sparen, wenn sie sich professionelle Hilfe suchen und z.b. die Beratung durch die Initiative Väter und Mütter für Kinder in Anspruch nehmen.
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