103.02.2015 | 4 UF 135/14 | OLG Hamm
OLG Hamm: Bei gerichtlich angeordneter Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen ist Begleitperson erlaubt

Wird in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten angeordnet und nehmen die Eltern freiwillig an der Begutachtung teil, haben die Eltern das Recht zu der Begutachtung eine Begleitperson mitzunehmen.
Dieses hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 14 UF 135/14). am 03.02.2015 entschieden. (Vollständiger Erlass z.b. bei Juris unter diesem Link abrufbar)
Da der Kindesvater bereits in erstinstanzlicher Verhandlung mit der selben Gutachterin zu tun hatte und negative Erfahrungen gemacht hatte, wollte der Vater sich zur Begutachtung einen unabhängigen Zeugen mitnehmen. Nur so wäre es ihm möglich gewesen Falschaussagen der Gutachterin wirkungsvoll widerlegen zu können.
Begleitperson darf durch Gutachterin nicht abgelehnt werden
Die Gutachterin lehnte dieses Begehren des Kindesvaters zunächst ab.
Begleitperson bei Begutachtung als Zeuge zulässig
Zu Unrecht wie die Hammer Oberlandesrichter feststellten und die Gutachterin anwiesen, die Begutachtung des Kindesvaters in Anwesenheit des Zeugen durchzuführen.
Begleitperson darf sich nicht in die Begutachtung einmischen
Dem Zeugen wurde dabei gestattet, sich in angemessener Hörweite aufzuhalten, sich jedoch nicht an der Begutachtung zu beteiligen.
Mit diesem Schritt werden die Elternrechte gestärkt. Ohne Zeugen haben Gutachter sonst nämlich grundsätzlich die Möglichkeit Sachverhalte in ihr Gutachten aufzunehmen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
(Bei Interesse vermitteln wir Ihnen auf Anfrage einen unabhängigen Zeugen/ Sachverständigen, der gemeinsam mit Ihnen an der Begutachtung teilnimmt. Anfragen richten Sie bitte an mail@vaterlos.eu )