OLG Frankfurt: Mehrbedarf für private Krankenversicherung beim Kindesunterhalt

26.02.2020| 6 UF 237/19 | Oberlandesgericht Frankfurt am Main |

Wann die Kosten für eine private Krankenversicherung beim Kind übernommen werden müssen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich mit der Frage ob ein Vater auch dann die zusätzlichen Kosten für eine private Krankenversicherung für sein Kind übernehmen muss, wenn die Möglichkeit besteht, das das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden kann.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist zumutbar

Foto Hand mit Geld und Paragraphen
Urteil Rechtssprechung

Das Oberlandesgericht kam zu der Entscheidung, das der unterhaltspflichtige Elternteil zumindest dann nicht zur zusätzlichen Zahlung eines Mehrbedarfs verpflichtet werden kann wenn die Kosten für eine private Krankenversicherung durch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verhindert werden können.

Besteht keine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sind die Beiträge für die private Krankenversicherung grundsätzlich vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu tragen.

Im konkreten Fall waren sowohl die Mutter als auch der Vater beide zunächst privat krankenversichert. Das Kind war sodann in der Folge also zunächst auch privat krankenversichert. Da in der privaten Krankenversicherung für jeden Versicherten Beiträge bezahlt werden müssen, war es also auch so das für das Kind ein extra Beitrag gezahlt werden musste. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten wurden in der Unterhaltspflicht berücksichtigt.

Als der Vater dann jedoch in die gesetzliche Krankenversicherung wechselte, wollte er die Kosten für die private Krankenversicherung seiner Tochter nicht mehr zahlen. Der Vater war der Meinung, das das Kind bei ihm beitragsfrei mitversichert werden könne und die Kosten dadurch eingespart werden könnten.

Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit von den Kosten für die private Krankenversicherung

Das Oberlandesgericht bestätigte die Rechtsauffassung des Vaters und befreite ihn von der Verpflichtung Beiträge zur privaten Krankenversicherung für seine Tochter zu bezahlen. Das Gericht sah einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung als zumutbar an, unabhängig davon das sich das Kind jahrelang an die Vorteile der privaten Krankenversicherung gewöhnt hatte.

Quelle und vollständiges Urteil unter folgendem Link:

http://www.hefam.de/urteile/6UF23719.html

 

 




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