OLG Frankfurt 1 UF 74/18 Kindeswohl statt Kindeswille

OLG Frankfurt 16.01.2018 1 UF 74/18

Wie stark ist der Kindeswille zu berücksichtigen?

Mutter mit Tochter

In familiengerichtlichen Verfahren ist es immer auch die Aufgabe der Verfahrensbeistände, der Sachverständigen und des Gerichts, den Willen des Kindes zu berücksichtigen. Welche Bedeutung hat aber der Wille des Kindes?

Mit dieser vorgenannten Frage beschäftigen sich die Familiengerichte immer wieder. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte dabei kürzlich fest, das der Wille des Kindes nur in begrenztem Maße für die Urteilsfindung entscheidend sei und kam zu der Überzeugung das das Kindeswohl über dem Kindeswillen stehen würde.

Im besagten Verfahren (AZ 1 UF 74/18) lebten die Kinder bei der Mutter, der auch zuvor das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde. Da die Kinder aber zum Vater wechseln wollten, beantragte der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit die Kinder bei ihm leben könnten. Hilfsweise beantragte der Vater eine paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell).

Kindeswille entspricht nicht immer dem Wohl der Kinder

Der Gutachter kam jedoch zu der Auffassung, das der Wille der Kinder nicht hinreichend mit dem Wohl der Kinder vereinbar ist, weil im wesentlichen die Kinder ihren Wunsch zum Vater zu wechseln nicht anständig begründen konnten.

Das Gericht entschied also, das es dem Wohle der Kinder besser dient, auch gegen ihren Willen bei der Mutter zu leben.

Weitere Infos zum Urteil unter nachfolgendem Link:

https://www.lto.de/persistent/a_id/32091/




One thought on “OLG Frankfurt 1 UF 74/18 Kindeswohl statt Kindeswille

  1. Besorgter Vater 23/01/2023 at 05:40

    Meine Kinder würden gerne zu einer Mutter, die durch die Swingerclubs zieht und Photos an diese schickt. Eine Mutter, die durch Straffälligkeiten auffällt und sich an ihrem Kindesvermögen vergreift. Eine Mutter, die sie gegen den Vater beeinflusst und ihnen so eine wichtige Resource klaut. Das Umfeld besteht aus Swingerpartnern und Straftätern. Aber dafür haben die Kinder dort etliche Spielekonsolen und Streamingdienste, daher entscheiden sie sich auch gerne dafür für die Mutter zu lügen und zu betrügen. Der „freie Wille“ des 11jährigen ist natürlich wichtiger, als dass sich sein Bruder bei der Mutter völlig indiskutabel entwickelt – während seine Schwester bei mir eine beispielhafte Entwicklung nimmt.

    Das Familienrecht sollte davon Abstand nehmen, dem Kindeswillen einen solchen Stellenwert zu geben – ein 11jähriger muss für seine Entscheidungen nicht ins Gefängnis, aber weiss, was für seine Entwicklung gut und wichtig ist? Kein Wunder, dass sich ein Kind für Nintendo als Erziehungs- und „Entwicklungshelfer“ entscheidet. Mit dem Wohl des Kindes hat dies nichts gemein.

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