OLG Dresden: 21 UF 32/21 Wechselmodell aufheben Sorgerecht oder Umgangsrecht?

OLG Dresden 21 UF 32/21 Entscheidung vom 19.02.2021

Abänderung eines paritätischen Wechselmodells Sorgerecht oder Umgangsrecht?

Frage Antwort
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Die paritätische Doppelresidenz (umgangssprachlich Wechselmodell) beschäftigt weiterhin die Gerichte. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt ob denn die Abänderung eines im Umgangsverfahren vereinbarten und gebilligtem Wechselmodells jetzt in einem Sorgerechtsverfahren oder in einem Umgangsverfahren geführt werden muss.

Oberlandesgericht Dresden 19.02.2021  Az.: 21 UF 32/21

Foto Affe mit 3 Fragezeichen
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Im besagten Fall hatten die Eltern sowohl das vorherige Umgangsverfahren als auch das Sorgerechtsverfahren mit einem Vergleich dahingehend beendet das sie ihre Kinder gemeinsam in einem Wechselmodell erziehen wollten. Bereits nach knapp 5 Monaten stellte die Mutter dann fest, das das Wechselmodell ihrer Meinung nach nicht funktionierte und sie beantragte Anfang 2019 daraufhin, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Das Familiengericht hatte sodann Ende 2020 auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein. Mit Erfolg, so das das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder herzustellen sei.

Zur Begründung gaben die Dresdner Richter an, das das vorherige Verfahren zwar sowohl im Sorgerechtsverfahren als auch im Umgangsverfahren mit einem Vergleich beendet worden sei, die gerichtliche Vollstreckung aber nur im Umgangsrecht möglich sei. Dementsprechend sei das Verfahren quasi im falschen Verfahren geführt worden, so das die Mutter nun noch mal einen Antrag auf Abänderung im Umgangsverfahren stellen müsse. Im Leitsatz des Oberlandesgerichts heisst es:

Die Abänderung eines in einem Umgangsverfahren vereinbarten und familiengerichtlich genehmigten Wechselmodells kann nur in einem Umgangsverfahren und nicht in einem
Sorgerechtsverfahren erreicht werden.

Das vollständige Urteil ist direkt beim Oberlandesgericht Dresden abrufbar. Bitte klicken Sie dazu einfach auf den nachfolgenden Link und geben Sie das Aktenzeichen 21 UF 32/21 in die Suchmaske ein. :

https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspx



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