Olaf Weckel Gutachter im Familienrecht in Halle, Hannover und Umgebung
Olaf Weckel ist Gutachter im Familienrecht in Halle und in Hannover und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Adresse und Kontaktdaten Sachverständiger Olaf Weckel
Olaf Weckel Halle
Olaf WeckelDiplom-Psychologe
Forensische Begutachtung – Coaching – Mediation
Große Klausstraße 15
06108 Halle (Saale)
Tel. 0345 68683699
Tel. 2: 0345 68597480
Tel. 3: 0345 685974814
mobil: 0151-21596356
mail:weckel.olaf@web.de
Olaf Weckel Hannover
Olaf WeckelDiplom-Psychologe
Forensische Begutachtung – Coaching – Mediation
Vahrenwalder Str. 195a
30165 Hannover
(Anmerkung: Bei dieser Anschrift handelt es warscheinlich sich um eine Briefkastenadresse. Unter dieser Anschrift existiert ein sogenanntes Businesscenter, bei denen man sich eine Geschäftsanschrift mieten kann)
Olaf Krempel Krumpa
Olaf WeckelDiplom-Psychologe
Forensische Begutachtung – Coaching – Mediation
Hauptstraße 47
06242 Krumpa
Tel. 034632 996295
Gutachten von Herrn Olaf Weckel
Familienpsychologisches Gutachten zur Regelung der elterlichen Sorge von Olaf Weckel hier anschauen
Gutachten von Olaf Weckel in der Kritik
im Internet finden sich zahlreiche Seiten, bei denen über Fehler in den Gutachten von Dipl. Psychologe Olaf Weckel berichtet wird.
Auf der Internetseite partner-zentrum.de
hies es beispielsweise:
Die Arbeit des Dipl. Psychologen Olaf Weckel ist ein gravierendes Beispiel dafür, dass wir im deutschen Gutachterwesen massivste Defizite zu verzeichnen haben.
Diplom-Psychologe Olaf Weckel wird nicht empfohlen
Auf der Internetseite des väternotrufs wird ebenfalls deutliche Kritik an den Gutachten von Dipl. Psychologe Olaf Weckel geäussert. Dort heisst es:
Olaf Weckel wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Sorgerechtsentzug nach Gutachtereinsatz von Diplom-Psychologe Olaf Wecke ist nicht unwahrscheinlich.
(Das soll wohl soviel heissen, das Eltern die sich freiwillig bei Herrn Olaf Weckel begutachten lassen, im Anschluss das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren)
Diplom-Psychologe Olaf Weckel widerspricht sich selbst in seinen Gutachten
Auf der Internetseite von system-familie.de wird ebenfalls die Arbeit des Gutachters Olaf Weckel deutlich kritisiert, die nach Expertenansicht völlig widersprüchlich ist und keinen Sinn ergibt.
Fragen zu Sachverständigengutachten Olaf Weckel
Das Familiengericht hat Herrn Olaf Weckel als Sachverständigen bestellt. Herr Olaf Weckel soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Olaf Weckel Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Olaf Weckel hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Olaf Weckel vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Olaf Weckel negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Olaf Weckel vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Olaf Weckel hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Hallo ,
Ich habe durch das Gericht eine Familenbegutachtung erhalten und hatte heute einen Termin bei dem Herrn Olaf Weckel.
Ich war mit einer Vertauensperson vor ort wollte es angehen. Doch er nahm einen gleich mit einen herablassenden blick an und meinte wer diese Person neben mir ist. Ich sagte ich sagte ihnen ja am telefon bereits das ich eine Fahrgemeinschaft auch als vertrauenswürdige person mich begleitet. Er blockte es sofort ab und meinte dies wäre absolout nicht ordnung und geht nicht. Es wäre nicht mein recht. Das in einem schroffen ton. Ich erklärte dennoch in aller ruhe das es mein recht ist jemand als vertrauensperson mitzunehmen die aber nichts äusert. Er kam mir leider patzig und sagte nein ist es nicht 2015 gab es ein urteil wo er dabei wahr und es wäre nicht rechtens jemand mitzunehmen. Er teilt das dem gericht mit das ich eine Person mit dabei habe und den termin nicht wahrgenommen habe und einen neuen termin bekomme. Ich erklärte ihn nochmals in ruhe das es doch nicht so ist das die person was äusert. Er wollte es dennoch nicht. Ich rief noch vor Ort meine anwältin an und wollte es ihr erklären da kam er aus seinen Büro wieder herraus und kam zu mir gelaufen im gang und nahm mein handy aus der hand und telefonierte mit meiner Anwältin und meinte ich könnte dies nicht machen wenn darf nur eine Anwältin dabei sein.
Ist es rechtens was herr weckel zu mir geäußert hat? Wie sine eure Erfahrungen.
Wart ihr alleine vor ort ?! Oder hattet ihr auch eine Begleitung dabei.
Bitte um mithilfe.
Lg
Guten Tag,
ein „Gutachten“ von Herrn Weckel wurde von einem echten Gutachter einige Monate später überprüft und für komplett UNBRAUCHBAR erklärt. Wenn Sie den Verriss einsehen wollen, dann rufen Sie mich an, ich stehe im Telefonbuch.Auch erinnere ich mich noch an Fragen.
Kreutzberg Andreas,
Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2023, Sämtliche Kinder sind bei mir gelandet (3Jungs). Teilweise mit kompletten Sorgerechtsentzug!!! Als abschließend kann ich nur eins sagen , völliges Fehlurteil durch Herrn Weckel!!! Der goße und der mittlere haben so gut wie keinen Kontakt zu ihrer Mutter der derzeit 13 Jährigehat nur sporadisch umgang mit seiner Mutter da sie ihre Umgänge so gut wie nie durchführt. vieleicht alle 8 wochen 1 mal. entfernung 70 km von unseren wohnort!!
Zu Weckel-Werken von Olaf Weckel:
In meinem Coachingseminar zur Gutachtenerstellung im familialen Kontext formuliere ich, dass Gutachter im Familienrecht ein Traumjob für Sadisten ist. Warum fällt mir das gerade jetzt ein?
Ich möchte zum Gutachter Weckel/Halle auch gern eine Einschätzung abgeben.
Vornweg: dieser ist völlig Unfähig, ein Familiengutachten anzufertigen und es fehlt diesem wohl sogar die notwendige Qualifikation, um überhaupt so ein Gutachten durchführen zu dürfen – zumindestens hatte er es nie nachgewiesen!
Dieser schlägt aber mit weit über 7000 Euro Kosten zu Buche, ohne seine Arbeit erfüllt zu haben. Denn der Auftrag lautete ein Lösungsorientiertes Gutachte zu ertsellen, welches er mit nichten erledigte.
Allerdings ist dies wohl dem eigentlichen Auftrag der Richterin geschuldet, welche ihrer Verfahrensbevollmächtigten für die Kinder weitere Gerichtsverfahren und Einkommen somit sichern konnte, da nach diesem Gutachten weitere Gerichtsverhandlungen zwingend folgten und nun nach 6 Jahren immer noch keinerlei Lösung erzielt wurde.
Da mir bei dessen Arbeit arge Zweifel aufkamen, ließ ich die vorgelegte Arbeit bei einem unabhängigen Gutachter alleine auf die Wissenschaftlichkeit der vorgelegten Arbeit überprüfen.
Die folgenden Einschätzungen beruhen nun lediglich auf dessen Einschätzungen:
Das Ergebnis: die vorgelegte Arbeit entspricht nicht den Regeln der Wissenschaftlichkeit!
– eine systematische Aktenanalyse wurde nicht, wie vorgegeben, durchgeführt. Es fehlt die detaillierte Auflistung, was eigentlich tatsächlich eingesehen wurde.
– die geführten Interviews wurden nicht unparteiisch und somit auch nicht objektiv vom Gutachter durchgeführt.
– die Interaktionsbegutachtung erfolgte nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen und wurden auch nicht benannt. Die durchgeführte Feldbeobachtung und deren Wiedergabe entspricht keiner Wissenschaftlichkeit.
– es wurde keine Persönlichkeitsbegutachtung durchgeführt, welche aber in dem Fall zwingend notwendig gewesen wäre. Es erfolgten somit nur Deutungen und Interpretationen vom Gutachter, welche nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen. Die Diagnostik ist somit nicht möglich, welche Herr Weckel machte. Es erschließt sich somit auch nicht, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage der Gutachter das Ergebnis formulierte. Auch vor dem Hintergrund, dass er den Inhalt des geforderten Problemlösungsvorschlages nicht weiter beschrieb.
Bei der Einschätzung zur Erziehungsfähigkeit, welche Herr Weckel durchgeführt hat, fehlt nach Einschätzung des Überprüfers, wohl auch dessen Zusatzqualifikation in Pädagogik, welche aber in einem solchen Fall, zwingend erforderlich gewesen wäre.
Im Gutachten ist aber nichts zu finden, dass Herr Weckel über eine solche Ausbildung verfügt. Es wurde von diesem nur seine psychologische Ausbildung nachgewiesen. Somit fehlt diesem eine Qualifikation zur Durchführung des abgelieferten Gutachtens. Ohne die notwendige Approbation hatte dieser gar keine Feststellungskompetenz über das Ausgeführte.
– die angefertigte Literaturebene wird als völlig unzureichend angesehen und belegt ausdrücklich die Unwissenschaftlichkeit der gesamten Arbeit.
Es erfolgte eine bloße Aufzählung von Literatur. Im Gutachten selbst finden sich keine Hinweise darauf, wo welche Literatur Anwendung fand. Dies wäre aber zwingend erforderlich, um eine Literaturliste aufführen zu können. Des weiteren wurde festgestellt, dass es an aktueller Literatur, welche aber zur aktuellen Begutachtung notwendig gewesen wäre, gänzlich fehlt. Dies wurde ebenso als erheblicher Mangel an dieser Arbeit eingeschätzt. Somit entspricht das Gutachten nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
– auf Punkte, wie die einseitige Begutachtung und Ergebnisveröffentlichung nur einer Partei und Ausschluss der anderen Partei, zB auf Grund der Nicht -Kulturdazugehörigkeit, womit auch keine Gegenüberstellung erfolgen konnte und auch nicht erfolgte, zeigen die parteiennahne und unwissenschaftliche Arbeit des Gutachters. Diese verdeutlichen die nicht objektiv geführte Begutachtung durch Herrn Weckel.
Eine Exploration hätte die Aussagen beider Parteien betrachten müssen und nicht an Hand der vorhandenen Erstaussagen die anderen Aussagen gegeneinander als unwahr aufführen dürfen.
Diese waren dann aber nicht Gegenstand der wissenschaftlichen Auswertung, da nicht auf Details eingegangen wurde.
Seine überhebliche Art – z.B. „.. zu mir kommen sogar Leute aus Berlin …“ um eine Anreise zu ihm zu rechtfertigen, stand immer im Raum, da er seinen Auftrag in Leipzig entgegennahm, aber seine Gespräche bei sich in Halle geführt haben wollte. Die Fahrzeit wurde dann natürlich als Arbeitszeit von diesem mit in Rechnung gestellt, was bei einem angegebenen Stundensatz von ca. 100 Euro massiv die Kosten seines Gutachtens in die Höhe trieb.
Aussagen von mir wurden nicht bewertet, da er diese als falsch ansah, da die Gegenseite, welche vor mir gehört wurde, etwas anderes gesagt hatte ….???
Er setzte Verfahren ein, um mich zu diskreditieren, wo Daten dazu bei der anderen Seite überhaupt nicht erhoben wurden. Dies ist schon arg diskriminierend.
Ein sporadischer Kontakt der Gegenseite zu deren Mutter per Skype und sonst keinerlei Kontakte, wurde als sehr im Leben stehend bezeichnet und als emphatisch befunden. Bei mir wurde hingegen ein gerade verstorbener Vater benutzt, um mir nachzusagen, dass ich keinerlei Kontakte pflege und nicht emphatifähig sei. Dazu verwendete dieser einen Zahlenvertauscher und ließ meinen Vater 10 Jahre „früher“ sterben in seinem Gutachten und der fast tägliche Kontakt zu meiner Mutter bzw. anderen Verwandten und Freunden spielte schon keine Rolle mehr.
Vor Gericht auf viele Fehler angesprochen, verteidigte er diese als „Schreibfehler“. Da dieser jedoch auf diesen „Schreibfehler“ seine Schlussfolgerungen stützte, stimmten diese nicht mehr. Er war nicht in der Lage, sein Gutachte schlüssig zu korrigieren, denn dies würde seiner o.g. Art widersprechen.
Seine einzige Lösung sah Familientherapie vor. Diese wird aber – zumindest in Sachsen – nur für Familien angeboten, welche noch an einer Familie festhalten wollen und ist kostenpflichtig. Eine Elterberatungsstelle deckt aber bei weitem nicht das ab, was eigentlich gefordert war. Auf ein Schreiben mit Anfrage, was „seine Lösung“ denn nun eigentlich sei und beinhalten sollte, reagierte der Gutachter nie.
Fazit: Durch diesen Gutachter wurde nichts geklärt. Dieser legte eine Arbeit vor, die nicht der Wissenschaftlichkeit entsprach und wo eindeutig Parteiennahme durchgeführt wurde, um die Ziele und Vorgaben der Richterin zu erfüllen. Durch diese nun fortwährenden langjährigen (über 6 Jahre) Gerichtsverhandlungen und Intrigen, wurden meine Kinder zu Psychopaten gestempelt, ohne dies zu sein und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht.
Ich möchte hier aber auf weitere Detailmitteilung verzichten.
Moinsen,
ich bin auch bei Herrn W. aus Halle gelandet und kann nur mit dem Kopf schüttel. Vielleicht hat jemand Lust sich privat auszutauschen.
Hallo, wir hatten ein Gutachten von Herrn Weckel. Im Ergebnis wurde mir (Papa) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugestanden. Ich bin also ein „Profiteur“. Ich möchte Hrn Weckel auch nicht direkt kritisieren. Äußerst kritisch sehe ich im nachhinein das gesamte Verfahren. Gutachten mit 1-2 stündigen Besuchen und Anfragen in (z.B.)Kindergarten, Schule sagen gar nichts. Jugendamt lügt, täuscht und trickst (Magdeburg).
Es müßte vielmehr von vorneherein klar sein, dass den Kindern beide erhalten bleiben. Es darf keinen Komplettverlierer/Gewinner geben. Leben beim einen: Alle Ferien/Freizeit beim anderen.
Ich bekam z.B. Aufenthalt nachdem meine Ex den Sohn 24x zu spät zum Unterricht brachte- in einem halben Jahr.
Hallo
Vom Gericht wurde auch entschieden ein Sachverständigengutachten zu erstellen, dieses wird von Herrn Olaf Weckel advokatenweg in Halle erstellt,
Nun meine Frage ich habe jetzt soviel negatives gelesen, handelt es sich bei dem Herrn im advokatenweg um diesen hier?
Und dann dachte ich das dieses über den Vater erstellt wird, jedoch klang Herr weckel am Telefon das es diverse Termine mehr noch geben wird mit mir, ist das Tatsache so? Wie kann ich mich am besten vorbereiten?
bitte-kann uns jemand tips geben?mein sohn hat ein negatives gutachten bekommen obwohl die kinder 1 und 3 jahre seit einem halben jahr mit ihm zusammen bei uns wohnen.die kinder sollen laut weckel fremd unter gebracht werden.laut familienhilfe, vormund und kinderbetreuung (krippe)und auch- bis zum gutachten eingang -das jugendamt waren der meinung das mein sohn das sorgerecht erhalten müsse.aber für das jugendamt zählt jetzt nur noch das jugendamt.der anwalt ist ohne kommentar abgesprungen ohne eine nachricht zu hinterlassen-hoffe auf hilfe
Hab dir geschrieben , aber fehlerhaft adressiert. Schau mal. Hoffe es hilft dir
Sofort weg mit den Kindern. Irgendwo hin, Sagt keinem wohin. Das ist nur Geschäftemacherei. Die seht ihr u.U. jahrelang nicht wieder. Weg aus dem Bundesland. Sofort. Eine dauerhafte Trennung wird vorbereitet!! Nichts unterschreiben! Einverständnisse widerrufen. Kontakte ins Ausland? Auf gehts !Dahin. Asyl ist überlegenswert. Schaut Videos von Thestudebaker1955, mindstens 15 Stück, dann versteht ihr. Zuerst Kinder weg!
Es ist gängige Rechtssprechung, dass der Richter das tun muss was der Gutachter vorschlägt.
Ausnahme: Das Gutachten ist fehlerhaft. Ansonsten m u s s er tun was drinsteht!!
Hier sieht weder Papa noch Mama die Kinder wieder!!
Nur weg!!
Ich steh im Telefonbuch
Hallo Ihr Lieben,
bei mir wird zur Zeit ein „Weckel-Gutachten“ gemacht, um zu klären wo meine Tochter wohnen und in die Kita gehen darf. beim Vater oder bei mir.
Nun steht der Hausbesuch an. auf was muss ich bei Ihm achten, auf was achtet Weckel genau?
LG
Sehr geehrte Anette,
die Begutachtung durch den Sachverständigen Olaf Weckel ist abhängig von der jeweiligen Situation und der jeweiligen (genauen) Beweisfrage. Hierbei sind z.b. Neigungen des Kindes zu berücksichtigen und die Verhaltensweisen der Eltern ebenfalls. Natürlich gehören auch Bindungen, Kontinuitätsprinzip etc. dazu. Letztlich gibt es aber keine Checkliste nach der man „Punkte“ sammeln kann und wo dann am Ende derjenige mit den meisten Punkten das Gutachten „gewinnt“. Genau aus diesem Grund ist es unverzichtbar, sich auf eine Begutachtung entsprechend vorzubereiten und hier auch ein bisschen Zeit (und Geld) zu investieren um gegebenenfalls „kritische“ Verhaltensweisen zu erkennen und gegebenenfalls zu beheben, anstatt hier auf den Zufall zu hoffen, das vielleicht bestimmte Sachen (Verhaltensweisen) nicht erkannt werden oder ungünstig bewertet werden.
Letztlich obliegt es immer der elterlichen Verantwortung wie sehr sie sich auf ein Gutachten vorbereiten und welche Möglichkeiten sie dem Sachverständigen Olaf Weckel bieten, ein entsprechendes Gutachten zu schreiben.
Bei mir hat er sich hingesetzt und nur zugeschaut, etwa 1 Std. Einfach normal verhalten, mit den Kindern umgehen, er beobachtet gut, gute Wahrnehmung. Man kann darüber nachdenken was man in der Stunde mit den Kindern macht. Der Hausbesuch ist nur ein Aspekt. Normal sein, ich glaube, ein Schauspiel würde er bemerken, wie viele Leute so was bemerken.
Hallo „Weckelopfer“ vom 21.08.16,
Weckel bezeichnet anscheinend jeden Akademiker als überduchschnittlich und schiebt jegliches Fehlverhalten solcher Menschen als unwahr zurück. Auch mir begegnete gleiche Wortwahl….
Weckel nimmt Kindeswohlgefährdung billigend in Kauf, was eine Schande ist!
Kindeswille hingegen hebelt er durch Manipulation geschickt aus.
Möglich, dass ein Coach allgemein nützliche Hinweise geben kann.
Doch liegt es m.E. neben der Sache, zu behaupten, der zu Begutachtende könne oder würde einem Gutachter „Möglichkeiten“ bieten können, z.B. ein gewissenhaftes und fachkundiges Gutachten zu liefern. Die einzige Möglichkeit, die ein Kunde bietet, ist, dass ein Gutachter arbeiten und kassieren kann.
Denn der Kunde wird in den seltensten Fällen als Mensch wahrgenommen, der gleichberechtigt, auf einer Augenhöhe mit dem Fachmann, wahrgenommen werden sollte. Der Gutachter fühlt sich stets als übergeordnet und lässt sein Fallbeil über dem niederfallen, der ihm als Verlierer vom Gericht bezeichnet wurde – ob der sich hat vorher beraten lassen, wie er sich bei der Begutachtung zu verhalten hat, oder nicht.
Möglichkeiten hat ein Proband nicht mehr, wenn er sich dazu entschließt, freiwillig
an einer Begutachtung teilzunehmen. Er ist dann dem Gutachter ausgeliefert, abhängig von dessen Tagesform, etc. etc.
Die einzige Möglichkeit, einem Gutachter keine Projektionsfläche zu bieten, ist die,
sich erst gar nicht begutachten zu lassen.
Aber selbst dann kann es zu Ferngutachten kommen, die „normalerweise“ nicht verwertet werden dürfen, aber doch verwertet werden.
Eine Beratung vor Eintritt in ein Gerichtsverfahren halte ich für sinnvoll. Ein Blick in die Trickkiste, dann, wenn ein Gutachten kurz bevorsteht, kann nichts Nachhaltiges mehr bringen.
Schließlich verfahren die Gutachter nach Weisungen der Gerichte, die schon vorher deutlich machen, wie das Gutachten auszufallen hat. Die Erfahrungen zeigen, dass sich am Ergebnis nichts mehr ändert. Es sei denn, der Berater hat einen ausgesprochen guten Draht zum Gericht und tritt zuverlässig und ehrenhaft für die Eltern ein, die er berät.
Aber es gibt auch ausgesprochen schlechte Berater und man weiß nicht rechtzeitig, ob man an einen solchen geraten ist.
Liebe Kairos,
Sie schreiben, „die einzige Möglichkeit, einem Gutachter keine Projektionsfläche zu bieten, ist die, sich erst gar nicht begutachten zu lassen.“ und führen dann weiter fort, das es dann zu einem Ferngutachten kommen kann, welches normalerweise nicht verwertet werden dürfte, aber trotzdem verwertet wird.
Damit bietet die (angeblich) einzige Möglichkeit die Sie kennen keinen Vorteil für den Probanden und ist daher nicht immer die beste Wahl.
Bei der rechtzeitigen Vorbereitung auf eine Begutachtung gibt es viele Fragen die die Betroffenen klären können. Eine pauschale Empfehlung, sich nicht begutachten zu lassen ist falsch. Das kann die richtige Entscheidung sein oder kann eine falsche Entscheidung sein.
Solche pauschalen Empfehlungen helfen nicht.
Ob eine Begutachtung sinnvoll ist und ob/wie man eine Begutachtung vermeidet, verzögert oder was auch immer ist auf jeden Fall eine Frage die man erst nach ausgiebiger Beratung beantworten sollte!
Ich möchte Ihnen natürlich dahingehend zustimmen, das eine Beratung VOR Eintritt in ein Gerichtsverfahren immer sinnvoll(er) ist.
Ich habe einige Begutachtungen erfolgreich gecoacht und bin dabei auch manches mal erst sehr kurzfristig vor der Begutachtung beauftragt worden.
Je später die Betroffenen sich Unterstützung holen, desto anstrengender ist die Beratung, weil im Vorfeld stattgefundene Fehler vielleicht noch mal gerade gerückt werden müssen!
Daraus sollte aber vielmehr die Erkenntnis gewonnen werden, sich so früh wie möglich Hilfe zu suchen. Selbst nach Abschluss der Begutachtung lässt sich manches mal noch was reparieren, allerdings ist die Anstrengung dann noch mal um ein Vielfaches grösser (und kostenintensiver)
Deswegen: So früh wie möglich Hilfe suchen!
Wenn sich jemand nicht begutachten lässt und dann ein „Ferngutachten“ über ihn erstellt wird, ist das Ergebnis aber eindeutig unbrauchbar – im Gegensatz zu einem Gutachten, an dem die Eltern mitgewirkt haben.
Wie, wird ja nicht hinterfragt.
Insofern stellt die Nichtbegutachtung tatsächlich eben doch die einzige Möglichkeit dar, nicht in die Schwierigkeit zu geraten, ein Gutachtenergebnis widerlegen zu müssen.
Denken Sie doch an all die glaubwürdigen Schilderungen von betroffenen Eltern, die sich durch Gutachter verunglimpft sehen, die wissen, dass Gutachter Fakten weglassen, missinterpretieren, etc.
Sie wissen selbst, dass es nahezu unmöglich ist, ein Begutachtungsergebnis abzuändern.
Haben die Eltern auch noch sog. freiwillig – tatsächlich ist es das meist nicht – an der Begutachtung teilgenommen, sind ihnen alle Argumente gegen das Gutachten genommen.
Haben Sie jedoch nicht teilgenommen und sind dagegen „fernbegutachtet“ worden, dann haben sie gute Argumente, da ein solches Vorgehen unseriös ist.
Die Betroffenen dürfen nicht auch noch daran mitwirken, dass schleichend etwas, das ein Familiengericht eben nicht erzwingen darf, über die Hintertür doch eingeführt wird.
Begutachtungen müssen immer freiwillig sein und das auch bleiben.
Wenn sie zum Zwang werden, haben wir im Familienrecht plötzlich eine Parallel-Strafgerichtsbarkeit.
Im Gegensatz zum Strafrecht fallen im Familienrecht jedoch eindeutig Beschuldigtenrechte weg und die Sanktionen sind viel härter als im Strafrecht.
Richter haben schon sehr viele Möglichkeiten und bräuchten daher nicht die eigene Verantwortung auf „Helfer“ abzuwälzen – wozu gibt es denn sonst auch noch Familienrichter?
Dass man auch als Betroffener selbst noch Helfer braucht, ist in meinen Augen auch eine kritikwürdige Entwicklung.
Durch das Hineinwirken von Unbeteiligten in das Familiengefüge wird Familie nicht geschützt, sondern im Gegenteil, eher zerstört.
Es wäre auch naiv, zu glauben, dass eine Begutachtung durch Coaching tatsächlich positiv zu beeinflussen wäre – das ist meine Meinung.
Psychologie ist eben keine ganz empirische Wissenschaft wie z.B. die Mathematik.
Sie werden nie sicher wissen können, wie ein Psychologe sein Gegenüber empfindet und beurteilt.
Wenn zehn Psychologen unabhängig voneinander ein Gutachten über ein und dieselbe Person fertigen würden, lägen am Ende nicht zwei übereinstimmende vor.
Deswegen rate ich auch weiterhin den Betroffenen generell, die Begutachtung abzulehnen. Begutachtungen schaffen nur lebenslang Geschädigte und Verlierer.
Gutachten lassen sich durchaus widerlegen. Den ganzen Quatsch sollte man gar nicht erst mitmachen. Alles dauert ewig und kostet irres Geld.
Die Zeiten mit den Kindern irgendwie halbiert. Bei weitergehenden Forderungen läuft man Gefahr leer auszugehen!!. Z.B. Aufenthalt hier/ Ferien-Freizeit dort. Bei langer Verfahrensdauer heißt es u.U. naja, das war jetzt so, 2 Jahre, dann machen wir das auch so weiter, tschüss.
Hallo ich bin auch Betroffene Mutter.Bitte um Kontakt zu betroffenen Muttis dieses Gutachters.
Hallo ich hätte ich auch
Ich kann aus eigener Erfahrung mit Weckel sagen: Dieser Typ ist aalglatt und realitätsfremd, aber skrupellos genug unschuldige Kinder zu manipulieren. Ist bei unseren Gesetzten auch eine leichte Sache. So einer muss keine Strafe fürchten. Unsere „Götter“ in Schwarz greifen anscheinend gern auf derartige Typen zurück, wenn sie Rückendeckung für eigenes Unvermögen brauchen. Leidtragende sind unschuldige Kinder, die mit der Trennung der Eltern bereits genug gestraft wurden. Typen wie Weckel gehören nicht von Gerichten berufen!!! Sich und seine Familie kann man vor solchen Typen nur schützen, wenn man so einen Gutachter ablehnt.
Gerichte sollten sich seiner Verantwortung endlich bewusster werden und im Namen des Volkes objektiver und gerechter, gerade im Familienrecht urteilen! Gutachter wie Weckel sind Marionetten die dem Richter Rückendeckung für seine bereits getroffene Entscheidung geben, damit alles schön rund vor dem Gesetz ist. Dazu sage ich pfui. Wie kann man nur morgens in den Spiegel schauen, wenn man so handelt!
Hast du dem Papa halbe /halbe irgendwie angeboten? Die Weiber gehen häufig aufs ganze.
Ihr seid Herrn des Verfahrens, ihr könnt es beenden. Einigt euch irgndwie halbe Halbe und geht nach hause.
Dr Weckel wurde u.a. mit sexuellen Handlungen durch Vater am Kind konfrontiert. Er beschrieb Vater als „überdurchschnittlich“ in allen Bereichen. Wenn die Mutter weiter gegen den Vater vorgeht, sollte das Kind zum Vater kommen, empfahl er. Die Kita „zitierte“ er ganz anders, als diese erzählte. Lügen über Lügen… So verliert man den Glauben an Schutz vor Straftaten.
Wir wünschten uns ein psychologisches Gutachten vor dem Familiengericht, weil wir uns Aufklärung der Umstände versprachen. Wir bekamen Herrn Weckel zugewiesen. Unser Eindruck war: Schlussfolgerungen wurden scheinbar beliebig gezogen, einige Antworten auf die Fragen des Gerichts schienen völlig aus der Luft gegriffen. Offenbare Hinweise auf innere Konflikte der Kinder wurde nicht nachgegangen. Seine subjektive Meinung schien ausschlaggebend.
Wir ließen das Gutachten formal begutachten. Das Ergebnis in Kürze:
Es wurde keine wiss. Methode zur Aktenanalyse ersichtlich. Kein Leitfaden wurde erwähnt. Es werden Explorationsgespräche mit zu wenigen Angaben zur Methodik erwähnt. Zur Interaktionsbeobachtung: Keine objektive wiss. Methode erwähnt. Die „freie“ Interaktionsbeobachtung ist sehr von Voreinstellungen, Erwartungen und Einstellungen abhängig. Der EBT- und Problemfragebogen erfüllen nicht die erforderlichen Gütekriterien (Objektivität, Zuverlässigkeit, Gültigkeit). Der PSSI-Test erfordert eine Approbation, die scheinbar nicht vorliegt. Es werden erziehungsrelevante Persönlichkeitsmerkmale festgestellt scheinbar ohne Exploration mit wissenschaftlichen Methoden. Es werden Aussagen zur Erziehungsfähigkeit getroffen, was eine Qualifikation in Pädagogik erfordert. Die Erziehungsfähigkeit kann nicht allein aus psychologischer Sicht beurteilt werden. Ob die erforderliche Doppelqualifikation vorliegt, ist nicht ersichtlich.
Die Erziehungsfähigkeit kann nicht beurteilt werden, wenn man Fragebögen einsetzt, welche die Gütekriterien nicht erfüllen.
Bei der Beantwortung der gerichtlichen Fragen wurde kein einziges Mal auf Fachliteratur verwiesen, seine eigene Meinung blieb hinsichtlich der maßgeblichen Fachliteratur unbegründet.
Einzig bei der Planung wird auf Westhoff verwiesen. Westhoff scheint also bekannt zu sein, aber offenbar nicht, dass von ihm Leitfäden existieren, die man einsetzen kann und sollte.
Lt. §410 ZPO müssen Gutachten objektiv sein und auf Basis akt. Fachliteratur erstellt werden. Das ist hier nicht ersichtlich. Die Literaturliste ist relativ kurz und kann nicht den aktuellen Stand repräsentieren. Von 10 Referenzen ist eine „uralt“ mit 1985.
Ob dem Richter die Anforderungen an so ein Gutachten oder die verwendeten Tests bewußt waren oder diese geprüft wurden, weiß ich nicht. So ein Gutachten offiziell begutachten zu lassen, kostet nochmal sehr viel Geld. Und mit Logik und normalen Menschenverstand ist man vor Gericht manchmal scheinbar machtlos. Jetzt verstehen wir das Sprichwort: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Gnade Gott dem, der an einen schlechten Gutachter gerät.
Auch wir erleben gerade wie Gutachter Weckel einen Job erledigt, der nichts mit sauberer, fairer und objektiver Arbeit, nach Besten Wissen und Gewissen zu tun haben dürfte. Wie schmutzig muss ein Charakter sein, der mit seiner Unterschrift bescheinigt nach Bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben, obwohl unrichtige Sachverhalte sein Gutachten bestimmen? Liegt die unkorrekte Arbeitsweise an der liederlichen oberflächlichen Auffassungsgabe die hier vorzuliegen scheint, oder ist es gezielte Taktik um den Willen eines 14 jährigen Kindes besser manipulieren zu können? Die Gefälligkeiten für die Kindesmutter sind nicht zu übersehen, die ziehen sich wie ein roter Faden durch die ganzen Verfahren von der Kindesmutter inszeniert und deren Anwältin. Und wer zahlt? Alle Beteiligten, außer der Kindesmutter, die treibt auf Steuerzahler Kosten seit 12! Jahren ihr perfides Spiel und kassiert noch aus der Staatskasse auf unser aller Kosten. Und das Gericht scheint volle Unterstützung zu geben. Wir haben uns fachlichen Rat eingeholt und erfuhren, dass, so wie das hier bisher alles lief, wir es mit einem Gericht ohne Rückgrad zu haben müssen.
So läuft es, für uns nicht neu!!
1. Gericht bestellt Anwalt des Kindes;2. beide arbeiten gut zusammen; 3. Gutachter wird vom Gericht bestellt.In unserem Falle lief es so informativ, dass Anwalt des Kinder in der Verhandlung schon den Gutachter benennen konnte. Läuft es nach Chema „F“, wer kann gut mit wem immer ab? Schustert man sich so gegenseitig die Taschen voll und das Gericht macht mit? Wir sagen pfuiiii!
Weckel ist nur aufs Geld scharf. Es würde mich nicht wundern wenn er bestechlich wäre.
Ein Gegengutachten hat bei mir nichts gebracht. Der Richter hat es quasi ignoriert. Ich hätte deswegen zum OLG gehen können und dort vermutlich Recht bekommen. Und dann einen neuen Gutachter vom AG. Aber so viel Zeit und Kraft hatte ich nicht. Es hat so schon 1 1/2 Jahre gedauert, in denen meine Tochter weiter leidet.
Ein guter Anwalt ist wichtiger – und das nicht erst wenn das Gutachten da ist. Am besten von Anfang an.
Ein Gegengutachten würde ich nicht nochmal machen lassen. Das kostet nur Zeit, Geld und Nerven. Aber die ganzen falsche Punkte aufschreiben damit sie in den Gerichtsakten stehen – fürs OLG …
Ich glaube nicht das man da viel machen kann (wenn man Weckel – oder einen anderen unfähigen Gutachter bekommt). Aber man kann sich Unterstützung mitnehmen, am besten auch einen Pyschologen. Das wusste ich damals leider noch nicht. Der darf zwar nichts sagen, aber der hört alles und so kann Weckel später nicht so viel verdrehen.
Ich soll von ihm getestet werden empfiehlt ihr das ich es lieber sein lassen soll?!
wozu willst du dich dem Martyrium aussetzen? Such Dir ne Gute Beratung und lass Dich nicht begutachten. Bei einer freiwilligen Begutachtung kannst du nur verlieren
Ich habe gerade das Gutachten bezüglich des Umgangs bekommen. Der Gutachter ist Olaf Weckel. Das strotzt nur so von Verdrehungen (Dinge, die ich so nicht gesagt habe und vor allem aus dem Zusammenhang gerissen!) und teils auch schlimme Lügen! Die Aussagen der Kinder wurden auch völlig verdreht und zurechtgebastelt. Derzeit findet ja nur begleiteter Umgang statt. Die Umgangsbegleitung wird in dem Gutachten auch zitiert und die ist ja nun gar nicht mehr zu übertreffen mit ihren Lügen. Einfach unglaublich!!! Der Vater, von dem ich mich hauptsächlich aus Gründen der Kindesmisshandlung getrennt habe, wird in dem Gutachten glorifiziert und ich werde als erziehungsunfähige, bindungsintolerante Mutter dargestellt, der man am besten die Kinder entziehen müsste und einer Fremdunterbringung zuführen müsste.
Dieses Gutachten ist eine unglaubliche Katastrophe und eine einzige Frechheit. Und nach dem, was wir (die Kinder und ich) alles durchgemacht haben, ein FAUSTSCHLAG ins Gesicht! Ich kann grad nicht mehr, bin kurz vorm durchdrehen. Ich bin so entsetzt!
Sehr negative Erfahrungen gemacht. in einem Gerichtlichen gutachten. Völliges desinteresse am verfahren .Sehr unfreundlich. im Gespräch unterbrochen. Trotz mehrfacher hinweise das die Kindsmutter lügt .Keinerlei Reaktion. Beim Gespräch mit damaligen jungen ( sein Bruder) in meinem Haushalt mit Suggestivfragen gearbeitet. Die Befragung dauerte 8 Min. kommt laut Pssi test dazu Seite 42 das durch den test davon auszugehen ist das die Kindsmutter nicht objektiv antwortet!!! nach Abschluss des gutachten ist alles in bester Ordnung. 14 Tage später bekomme ich bescheid das sich der Junge 10 Jahre, um den das Sorgerechtsverfahren geht, sich das Leben nehmen will. dauer des Gutachtens fast 9 Monate . Kümmerte sich auch nicht um zusammenarbeit mit Jugendamt musste ich selbst erledigen da er den neuen Wohnraum nicht begutachten wollte bin mittlerweile (umgezogen) neue Situation wird keinerlei erwähnt. Sehr viele Fehler in der Anamese. Die Kindsmutter hat sich vollkommen anders dargestellt. Auf hinweise oder sogar schriftliche beweise wurde abgewiegelt bzw. geantwortet der macht sich einen Aktenvermerk der aber nicht erfolgte.
rufst Du / Sie mich mal bitte an? Mich interessiert die Geschichte und das Gutachten sehr. Ich bin ein Weckelgeschädigter Vater…
Gruß Uwe Tel: 034601 22473
Diana, rufst Du / Sie mich mal bitte an? Mich interessiert die Geschichte und das Gutachten sehr. Ich bin ein Weckelgeschädigter Vater…
Gruß Uwe Tel: 034601 22473
Hallo Diana, dein Gutachten ist ja nun schon länger her, aber an der Arbeitsweise des Herrn Weckel hat sich nichts geändert! Ich habe genau die gleiche Erfahrung gemacht und bin über so viel Unfähigkeit entsetzt!
Wie ist es bei dir ausgegangen? Hast du dich gegen das Gutachten gewehrt?
Kann man sich gegen Gutachten wehren?
Und wie ginge das dann?
Mit welchem Erfolg?
natürlich geht das. Zumindest in der Sache kann man sich durch die richtige Strategie gegen ein falsches Gutachten wehren. Wir sind schon öfters gegen falsche Begutachtungen erfolgreich vorgegangen. Nur eins muss man fairerweise auch sagen: Egal wie schlecht so ein Gutachten letztlich ist, die Kosten werden für solch ein Gutachten meistens trotzdem erhoben.
Wenn es da ein paar gute Tips gibt, ich kann sie im Moment sehr gebrauchen, mir sitzt gerade ein solches, absolut verfälschtes und somit nicht objektives Gutachtes, im Genick…..