Väter und Mütter für Kinder

Nicht vergessen: Unterhalt ab September anpassen

Dauerauftrag ändern: Weniger Kindesunterhalt im September und Oktober

Geldscheine von 5€ bis 500€

Wegen Corona hat die Bundesregierung beschlossen Eltern mit jeweils 300€ pro Kind zu unterstützen bzw. zu entlasten.

Nach derzeitiger Rechtsauffassung steht bei getrennterziehenden Eltern dieses Geld den beiden Eltern jeweils zur Hälfte zu.

Das Geld wird zusammen mit dem Kindergeld an den Elternteil bezahlt, der auch das Kindergeld erhält.

Das Geld wird in den Monaten September und Oktober wie folgt ausgezahlt:

Da dem anderen Elternteil die Hälfte dieses Geldes zusteht (sofern er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt), kann dieser unterhaltsverpflichtete Elternteil diese Zahlungen bei seinem Unterhaltszahlungen berücksichtigen und jeweils die Hälfte des vorgenannten Betrages in Abzug bringen.

Kindesunterhalt im September um 100€ kürzen und im Oktober um 50€

Wer als unterhaltsverpflichteter Elternteil „vergisst“ diesen Betrag in Abzug zu bringen, der schenkt dem unterhaltsberechtigtem Elternteil dieses Geld im Form einer Sonderzuwendung, so das er dieses Geld nicht zurückfordern kann. Der Unterhaltsempfänger kann dann nämlich darauf vertrauen das das Geld auch für sie/ihn bestimmt war und kann das Geld ausgeben. Deswegen müssen Unterhaltspflichtige jetzt ihren Dauerauftrag wie folgt anpassen:

Damit Sie in diesem Durcheinander den Überblick behalten und kein Geld verschenken, tragen Sie sich diese vorgenannten Termine am besten in Ihren Terminkalender ein.