Dauerauftrag ändern: Weniger Kindesunterhalt im September und Oktober
Wegen Corona hat die Bundesregierung beschlossen Eltern mit jeweils 300€ pro Kind zu unterstützen bzw. zu entlasten.
Nach derzeitiger Rechtsauffassung steht bei getrennterziehenden Eltern dieses Geld den beiden Eltern jeweils zur Hälfte zu.
Das Geld wird zusammen mit dem Kindergeld an den Elternteil bezahlt, der auch das Kindergeld erhält.
Das Geld wird in den Monaten September und Oktober wie folgt ausgezahlt:
- 200€ Auszahlung im September 2020
- 100€ Auszahlung im Oktober 2020
Da dem anderen Elternteil die Hälfte dieses Geldes zusteht (sofern er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt), kann dieser unterhaltsverpflichtete Elternteil diese Zahlungen bei seinem Unterhaltszahlungen berücksichtigen und jeweils die Hälfte des vorgenannten Betrages in Abzug bringen.
Kindesunterhalt im September um 100€ kürzen und im Oktober um 50€
Wer als unterhaltsverpflichteter Elternteil „vergisst“ diesen Betrag in Abzug zu bringen, der schenkt dem unterhaltsberechtigtem Elternteil dieses Geld im Form einer Sonderzuwendung, so das er dieses Geld nicht zurückfordern kann. Der Unterhaltsempfänger kann dann nämlich darauf vertrauen das das Geld auch für sie/ihn bestimmt war und kann das Geld ausgeben. Deswegen müssen Unterhaltspflichtige jetzt ihren Dauerauftrag wie folgt anpassen:
- Für September wird der Dauerauftrag um 100€ reduziert
- Für Oktober wird der Dauerauftrag mit dem Unterhalt dann wieder um 50€ erhöht (also nur noch 50€ Reduzierung)
- Ab November wird der Dauerauftrag wieder um 50€ erhöht, so das dann wieder der ursprüngliche Betrag gezahlt wird
- Für Dezember dürfte der Dauerauftrag dann unverändert bleiben.
- Ab Januar 2021 dürfte eine neue Anpassung fällig sein, weil dann voraussichtlich das Kindergeld angepasst wird
Damit Sie in diesem Durcheinander den Überblick behalten und kein Geld verschenken, tragen Sie sich diese vorgenannten Termine am besten in Ihren Terminkalender ein.
Hallo Herr Creydt und Mitlesende,
vielen Dank für die Info und Erinnerung.
Frage an andere Unterhaltszahlenden wie seht ihr das sollte man den Unterhaltsberechtigten Elternteil darüber vorher in Kenntnis setzen das man in diesen beiden Monaten den Unterhalt berechtigter Weise kürzt?
In meinem Fall ist es so das der Unterhalt nicht betitelt wurde da es diesbezüglich bisher keine Veranlassung dazu gegeben hat.
Da ich bisher immer etwas mehr als den Mindestunterhalt (nächst höherer runder Betrag) gezahlt/überwiesen habe.
Sodaß nie Veranlassung bestand von der Mutter Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Aber wenn ich jetzt schon im Internet lese das sich die „alleinerziehenden“ Mütter wieder beschweren das dieser Kinderbonus nicht bei allen oder nur z.T. ankommt da kann ich nur den Kopf schütteln.
Wer macht sich denn um uns Väter mal Gedanken wie wir finanziell zurecht oder über die Runden kommen mit Lohnsteuerklasse 1?
Nee ich rege mich schon wieder auf….will ich eigentlich nicht aber es ist doch auch so.
Uns gewährt man nicht all die staatlichen Förderungen und Zuschüsse die die „alleinerziehenden“ wie selbstverständlich beantragen und gewährt bekommen.
Uns bittet man doch nur zur Kasse….damit der Staat bloß außen vor bleibt.
Also wie seht ihr das Ganze?
Viele Grüße…
Michael