Nach Flüchtlingshetze ist das Umgangsrecht in Gefahr

Vater und Söhne
Vater und Söhne: Kein Umgang bei Ausländerhetze

Wer als entsorgter Vater bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken gegen Flüchtlinge hetzt, dem droht der Entzug des Umgangsrechts, dies teilte der deutsche Anwaltsverein mit.

Grund für einen möglichen Umgangsboykott sei, das das Umgangsrecht des umgangsberechtigtem Elternteil und des umgangsberechtigtem Kind dem Kind nützlich sein soll. Wird bei dem Umgang das Wohl des Kindes gefährdet, dann hat das Familiengericht die Möglichkeit, das Umgangsrecht einzuschränken und dann entweder den Umgang zu beschränken oder ganz auszusetzen.

Nach der allgemeinen Auffassung dient Ausländerhass nicht dem Wohl des Kindes. Das Kind soll schließlich ohne Vorurteile zur Toleranz und Weltoffenheit erzogen werden.

Im ersten Schritt würde dem umgangsberechtigtem Elternteil dann wohl erstmal ein begleiteter Umgang drohen. In einem späteren Schritt würde dem betroffenen Elternteil dann gegebenenfalls ein Ausschluss drohen.

Inwieweit eine ausländerfeindliche Haltung von den Gerichten tatsächlich als Kindeswohlgefährdung angesehen wird, darüber liegen uns von vaterlos.eu derzeit keine Gerichtsurteile vor. Die Empfehlung der Anwaltsauskunft kann daher also durchaus kritisch betrachtet werden, zumal die Rechtsanwältin Eva Becker als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) davon abrät mit dem Jugendamt zu sprechen. Nach Ihrer Aussage müsse man nicht mit dem Jugendamt sprechen, sondern solle sich einem Anwalt anvertrauen, wenn ein klärendes Gespräch mit dem anderen Elternteil gescheitert ist.

Nach unserer Überzeugung sollte in solche einem Fall sehr Wohl die Kommunikation über das Jugendamt gesucht werden.  Die Empfehlung der Rechtsanwältin kann auch dahingehend verstanden werden, gezielt nach möglichen „fremdenfeindlichen Aussagen“ zu suchen.

Das Internet im Allgemeinen und soziale Netzwerke im Besonderen können dabei ausgezeichnete Dienste leisten. Wer sich über die Gesinnung eines Ex-Partners Gedanken macht, könnte in seinen Kommentaren bestätigt finden, was er vermutet hat. Anwältin Becker rät, von den entsprechenden Seiten Screenshots zu machen oder die Seiten auszudrucken.

Grundsätzlich sollte hierbei nach unserer Ansicht die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und umgangsberechtigte Eltern sollten nicht sofort unter Generalverdacht gestellt werden. Klar ist aber auch, dass Kinder vor einer „Hasserziehung“, geschützt werden sollten. Das betrifft aber auch die alleinerziehenden Elternteile. Wir schlagen vor, das betroffene Eltern entsprechende Unterstützung erhalten, anstatt die Kinder mit einem Elternentzug für das Fehlverhalten ihrer Eltern zu bestrafen. Denn eins ist klar: Das Wohl der Kinder sollte an erster Stelle stehen.

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