Immer wieder wird an mich die Frage herangetragen, ob ein mangelhaftes Gutachten bezahlt werden muss oder nicht. Zu dieser Frage möchte ich daher heute meine Einschätzung und bisherigen Erfahrungen geben.
Mangelhaftes Gutachten dürfte eigentlich nicht bezahlt werden
Es gibt viele Gründe weswegen manche Menschen glauben, das ein fragwürdiges Gutachten nicht bezahlt werden müsste. Auch einige Anwälte und Professoren verbreiten häufig die Meinung, ein mangelhaftes Gutachten müsste nicht bezahlt werden. Sie verbreiten häufig sogar die Meinung das ein Richter die Bezahlung eines solchen Gutachtens verweigern müsste.
Und genau diese sprachliche Besonderheit wird den Betroffenen zum Verhängnis. Die Betroffenen glauben dann, das es eine Rechtsvorschrift besteht aufgrund derer das Gutachten nicht bezahlt werden müsste und das es eine reale Chance gibt, das Gutachten nicht zu bezahlen. Für diese (meist falsche) Information, für diese Hoffnung sind die Betroffenen teilweise sogar bereit mehrere hundert oder tausend Euro Honorar zu bezahlen. Hilfe gibt es für die Betroffenen Richter nicht. Derjenige der dann vorher den Ratschlag gegeben hat sagt dann hinterher „Das verstehe ich auch nicht, dass Sie das mangelhafte Gutachten noch bezahlen müssen, eigentlich hätte das Gutachten nicht bezahlt werden dürfen.“ usw…
Am Ende sind die Betroffenen Eltern die Dummen.
Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem ein Betroffener Elternteil um die Bezahlung eines Sachverständigengutachtens drum herumgekommen ist, selbst wenn das Gutachten so katastrophal war, das das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen nicht gefolgt ist.
Letztlich ist es nämlich nicht so das der Sachverständige eine bestimmte Leistung schuldet (wie z.b. eine KFZ-Werkstatt, die ein Auto reparieren soll), sondern das er für die Erbringung seiner Leistung honoriert wird, unabhängig davon ob und zu welchem Ergebnis diese Leistung führt und unabhängig davon, ob das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen folgt oder nicht.
Die Vergütung des Sachverständigen ist eher vergleichbar mit der Entschädigung eines Zeugen. Wenn Sie als „normaler Mensch“ vom Gericht als Zeuge vorgeladen werden, erhalten Sie dafür ja auch eine gesetzlich geregelte Entschädigung. Dabei ist es egal, ob Sie dem Gericht helfen die Sache aufzuklären oder nicht. Selbst wenn Ihre Aussage vor Gericht einen Tatverdächtigen belastet, dieser aber am Ende nicht verurteilt wird, bekommen Sie Ihre Zeugenentschädigung. Und selbst, wenn Sie als Zeuge vor Gericht überhaupt nichts zur Aufklärung beitragen können bekommen Sie als Zeuge eine Entschädigung.
Und genau so ist es mit dem Sachverständigen auch. Der Sachverständige gibt seine Meinung zu dem Fall ab und es ist egal, ob hinterher das Sorgerecht einem (oder beiden Teilen) entzogen wird. Es ist egal wie der Umgang hinterher geregelt ist und es ist egal, ob das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen gefolgt ist oder nicht. Der Sachverständige bekommt sein Geld und irgendjemand muss (leider) dieses Sachverständigengutachten bezahlen. Und auch die Höhe der Vergütung des Sachverständigen ist gesetzlich geregelt. (Hier klicken um zu sehen wie die Vergütung des Sachverständigen geregelt ist)
Und so ist es zwar ärgerlich, wenn irgendwann ein Kostenfestsetzungsbeschluss über die Kosten des Sachverständigengutachtens kommt, aber es ist entspricht eben der bedauerlichen Gesetzeslage.
Lieber ein paar hundert Euro für Hilfe ausgeben, statt ein paar tausend Euro für ein fragwürdiges Sachverständigengutachten auszugeben
Das ist natürlich ein Grund mehr, weswegen man sich im Vorfeld überlegen sollte ob man ein Gutachten macht oder ob man sich nicht lieber außergerichtlich professionelle (kostenpflichtige) Hilfe holt, um einen Konsens herbeizuführen.