Keine Zweifel an der Vaterschaft durch privaten Vaterschaftstest

Keine Zweifel an der Vaterschaft durch privaten Vaterschaftstest

Ein DNA-Vaterschaftstest ermöglicht es zweifelnden Vätern und Müttern seit Ende der 1990er Jahre die biologische Abstammung eines Kindes sicher feststellen zu lassen. Beide Elternteile haben ein Recht darauf die Abstammung Ihres Kindes zu kennen. Aber auch jedes Kind hat das gesetzlich verankerte Recht auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung

aus der Serie Tipps für Väter

Recht auf Kenntnis der Abstammung für Eltern und Kinder

Während ein Vaterschaftstest lange Zeit nur zu hohen Kosten über Gerichte zugänglich waren, erlaubten es die neu entwickelten Methoden der DNA-Analyse, die Vaterschaft relativ kostengünstig und unkompliziert nachzuweisen. Gesetzliche Regelungen hinkten der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. So machten heimliche Vaterschaftstests (DNA-Tests ohne Wissen oder Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile) Furore.

Mutige Väter schoben anhand ihrer heimlich erworbenen Erkenntnisse aber auch gesetzliche Neuerungen bis vor dem Bundesverfassungsgericht an. Diese räumen heute allen rechtlichen Vätern, Müttern und Kindern den gesetzlichen Anspruch auf die Einwilligung der jeweils anderen Parteien in einen Abstammungstest ein.

Das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ aus dem Jahr 2008 sieht darüber hinaus ausdrücklich die Möglichkeit vor, eine Vaterschaft privat und einvernehmlich feststellen zu lassen, ohne behördliche und gerichtliche Beteiligung. Auch wenn die Vaterschaft ausgeschlossen wird, kann sich der rechtliche Vater eines Kindes noch entscheiden, die Vaterschaft nicht anzufechten. Die private Durchführung ist für die betroffenen Familien weniger belastend und finanziell günstiger als ein gerichtliches Vorgehen.

Während der Zugang zur Vaterschaftsfeststellung gesetzlich geregelt und vereinfacht wurde, wurden über das Gendiagnostikgesetz 2010 Richtlinien für die eigentliche Durchführung des DNA-Tests für betroffene Familien sowie die hierauf spezialisierten Fachlabore erlassen.

Was sind die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung eines Vaterschaftstests?

Einwilligung aller betroffenen Personen

In die Erstellung eines DNA-Vaterschaftsgutachtens müssen bei minderjährigen Kindern sowohl Vater als auch Mutter einwilligen. Im Vordergrund steht das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Sind für das Kind weitere gesetzliche Vertreter bestimmt (zum Beispiel Mitarbeiter des Jugendamtes) müssen auch diese einwilligen.

Gerade bei Trennungsfällen oder bei zerstrittenen Elternteilen kann es vorkommen, dass die Einwilligung zum Beispiel durch Vater oder Mutter verweigert wird. Dann kann diese durch ein Familiengericht ersetzt werden. Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes.

Die Einwilligung muss schriftlich erklärt werden. In der Regel werden hierfür Formulare zur Verfügung gestellt, die alle gesetzlichen Vorgaben für die Einwilligungserklärung umsetzen.

Heimliche Vaterschaftstests sind verboten und werden für die Auftraggeber und Labore als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldstrafen belegt. Ein Vater kann somit keinen DNA-Test durchführen, ohne seine Zweifel gegenüber der Kindsmutter zu äußern, da Ihre Einwilligung erforderlich ist.

Probenentnahme bei einem unabhängigen Zeugen

Die Entnahme der Mundschleimhautabstriche (Blutproben sind heute nur noch in Ausnahmefällen erforderlich) kann jedoch nicht im privaten Rahmen durch die Eltern durchgeführt werden. Die Probenentnahme muss durch einen unabhängigen Zeugen begleitet werden. Die gesetzlichen Richtlinien sehen hierfür Ärzte, Jugendämter oder Gesundheitsämter vor sowie Mitarbeiter der Labore, die die DNA-Analyse durchführen. In der Regel sind auch andere Amtspersonen, Anwälte oder medizinisches Personal geeignet.

Dabei geht es nicht um die Entnahme der Mundschleimhautprobe, denn diese erfordert sachlich keine ärztliche Qualifikation, sondern um die Prüfung und Dokumentation der Identität der Testpersonen. Manipulationen oder der Austausch der DNA-Proben nach der Entnahme sollen ausgeschlossen werden.

Der Zeuge, und nicht die am Test beteiligten Personen, versendet die Proben direkt an das beauftragte DNA-Labor, welches diese analysiert und das Vaterschaftsgutachten erstellt.

Sicherheit der DNA-Analyse

Standardisierte, wissenschaftliche Testmethoden und ein umfassendes Qualitätsmanagement gewährleisten die Sicherheit eines Gutachtens. Seit 2011 herrscht in Deutschland Akkreditierungspflicht für Labore, die DNA-Vaterschaftstests durchführen. Dies bedeutet, dass die Labore und ihre Mitarbeiter definierte Qualitäts- und Qualifikationsniveaus einhalten müssen, die durch behördliche Audits regelmäßig überprüft werden.

Ein DNA-Vaterschaftstest bringt Gewissheit für betroffene Eltern. Die Kosten für ein privat veranlasstes Vaterschaftsgutachten liegen deutlich unter den Kosten für gerichtlich angeordnete Vaterschaftstests. Bei der Durchführung ist jedoch zu beachten, dass die Einwilligung von Vater und Mutter erforderlich ist sowie die Dokumentation der Probenahme.

Zum Autor:

Dr. Michael Jung Dr. rer. nat. Michael Jung (Dipl. Chemiker) ist seit 1998 als unabhängiger Sachverständiger für DNA-Vaterschaftsgutachten tätig und geschäftsführender Gesellschafter der bj-diagnostik GmbH. Die bj-diagnostik war eines der ersten Labore in Deutschland, das DNA-Vaterschaftstests für private Auftraggeber angeboten hat. Dr. Jung ist spezialisiert auf komplexe Abstammungsanalysen, wie indirekte Verwandtschaftstests ohne Probe des möglichen Vaters, und berät dazu Labore weltweit. Die bj-diagnostik GmbH betreibt ein für Abstammungsgutachten akkreditiertes Labor in Deutschland.

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