Trotz Ausgangssperre: Eltern dürfen weiterhin Umgang mit ihren Kindern haben!
In den vergangenen Tagen kam es wiederholt zu der Frage, ob Corona einen Umgangsausschluss rechtfertigen würde. Erste Elterrn haben auch damit begonnen aus taktischen Gründen dem anderen Elternteil die Herausgabe / Rückgabe des Kindes zu verweigern.
Wir haben haben in den vergangenen Tagen hier klar Regelungen und ein klares Bekenntnis dazu gefordert, das Corona keinen Umgangsausschluss rechtfertigt.
Der bayrische Ministerpräsident hat soeben klar zum Ausdruck gebracht, das auch getrennte Eltern ihre Kinder trotz Ausgangssperre besuchen dürfen.
Frische Luft tut gut.
Sport ist möglich.
Spazierengehen ist möglich
Aber entweder allein! Oder aber mit der Familie!
(…)
Natürlich kann man zu seinen Kindern und wenn man geschieden ist, kann man auch seine Kinder besuchen! (Markus Söder 20.03.2020)
Dieses Signal ist von uns aber auch von verschiedenen Jugendämtern gefordert worden.
Fakt ist, das Corona nämlich kein Problem für die Kinder ist. In Italien, dem Land mit den meisten Coronatoten weltweit, sind bisher rund 300 Kinder getestet worden. Es gibt dort aber weder Todesfälle noch schwere Verläufe bei Kindern.
(Siehe auch: https://www.morgenpost.de/vermischtes/article228735885/Coronavirus-Corona-Covid-19-News-Ticker-Bayern-Ausgangssperre-Deutschland.html Dort bitte scrollen zu 10:02 Uhr)
Auch in Frankreich gibt es trotz Ausgangssperre entsprechende Regelungen das Getrenntlebende Eltern im Rahmen der Familienzusammenführung ihre Kinder besuchen dürfen.
Für die Kinder stellt es nämlich eine weitaus grössere Kindeswohlgefährdung dar, den Kontakt zu den Eltern zu verlieren. Gerade in der jetzigen Zeit brauchen Kinder beide Eltern.
(im Video bitte auf Minute 12 Vorspulen und auch die Journalistenfragen am Ende beachten!)