Kein Umgang für “Ziehvater”

OLG Karlsruhe | 30.06.2022 | 18 UF 22/22

Knock-Out
Knock-Out (Symbolbild)

Oftmals haben die Kinder auch nach der Trennung der Eltern eine enge Beziehung mit beiden Seiten, auch wenn eine Seite nicht die leibliche ist. Verweigert der leibliche Elternteil nun aber den Umgang, kann dies verordnet werden. So entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrem Urteil 18 UF 22/22.

Leiblicher Elternteil hat Recht auf Umgangsverweigerung für den nicht leiblichen Elternteil

Grund für die Entscheidung des OLG Karlsruhe ist die fehlende Aufarbeitung der Trennungsgründe und der starke Konflikt der beiden Eltern. Da die leibliche Mutter den Umgang durch den Ex-Partner strikt ablehnt, kann ein Umgang trotz Ablehnung das Loyalitätsgefühl der Kinder stark verzerren. Dies ist dann Kindeswohl verletzend und würde die Kinder erheblich beeinträchtigen, so die Karlsruher Richter. Der Loyalitätskonflikt der Kinder würde sich durch eine erzwungene Umsetzung des Umgangsrechts nur noch verschärfen. Oberlandesgericht lehnte jegliche Anträge des Ex-Partners ab.

Friedliches Verständigen der Elternteile kann Loyalitätskonflikt verhindern

Der Umgang mit den Kindern kann nur gewährt werden, wenn dies nicht das Wohl der Kinder gefährdet. Das OLG Karlsruhe könnte im vorliegenden Fall nur durch eine friedliche Lösung der Trennungsprobleme den Umgang verordnen. Dafür müsste die leibliche Mutter aber ihre strikte Ablehnung gegenüber des Ex-Partners ablegen, um die Loyalität der Kinder nicht weiter zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_18-UF-2222_Kein-Umgangsrecht-fuer-Ex-Partner-bei-Loyalitaetskonflikt-des-Kindes-wegen-vehementer-Ablehnung-des-Umgangs-durch-leiblichen-Elternteil.news31991.htm

 

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