Kein gemeinsames Sorgerecht bei Hochstrittigkeit

OLG Braunschweig | 25.07.2022 | 1 UF 115/21

Mutter mit Tochter

Das gemeinsame Sorgerecht ist in vielen Fällen eine gute Lösung bei der Trennung der Eltern. Das Kind kann sowohl bei der Mutter als auch beim Vater betreut werden und die Eltern treffen Sorgerechtsentscheidung trotzdem zukünftig gemeinsam. Sind die Eltern nicht verheiratet und geben auch keine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab, steht in der Regel nur der Mutter das Sorgerecht zu. Dieses kann aber auch mithilfe eines Antrags auf den Vater übertragen werden. Im Vordergrund steht dabei aber immer das Kindeswohl.

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied nun, dass stark zerstrittene Eltern dem Kindeswohl nachhaltig schaden und verordneten Maßnahmen.

Mindestmaß an Kooperation für gemeinsames Sorgerecht nötig

Justitia (Symboldbild)

Die Braunschweiger Richter entschieden in ihrem Urteil 1 UF 115/21 am 25.07.2022, dass eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern sowie ein Mindestmaß an Übereinstimmung Voraussetzung für eine gesunde Eltern-Kind-Beziehung sind. Selbst bei Unstimmigkeiten, z.B. über die Erziehung des Kindes, muss es eine Möglichkeit eines gemeinsamen Kompromisses geben.

Ist dies nicht gegeben und existiert darüber hinaus auch starkes wechselseitiges Misstrauen, kann das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden, so die Richter vom OLG Braunschweig. Dabei dient das gemeinsame Sorgerecht auch keinesfalls der Kontrolle des anderen Elternteils, um etwaiges Fehlverhalten aufzuzeigen.

Verbessert sich die Kommunikation zwischen den Eltern nicht, auch nicht durch eine gemeinsame Elternberatung, muss von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden. In solch einem Fall führt dies zum Entzug des gemeinsamen Sorgerechts.

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie unter folgendem Link:

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/sorgerecht-bei-schwerwiegenden-kommunikationsstoerungen-der-eltern_220_578054.html

3 thoughts on “Kein gemeinsames Sorgerecht bei Hochstrittigkeit

  1. Michael 14/12/2022 at 10:14

    Hallo Bully,
    ich gebe dir in allen Punkten Recht.
    Grundgesetz gilt defakto für uns Väter nicht, Gleichberechtigung nur einseitig zu Gunsten der Frauen und besonders Mütter, der/die Gleichheitsbeauftragte ist lediglich für Frauen aktiv.
    „Me Too“ gilt für uns ebenso wenig denn dies ist eine Bewegung die von Radikalfeministinnen ins Leben gerufen wurde.
    Du hast es erkannt das gesamte System ist Mütterzentriert krank und kaputt.
    Wehren ist gut nur hat das bisher nicht funktioniert bzw. keinerlei Resultate gezeigt.
    Wenn ALLE Vätervereinigungen mal gemeinsam an einem Strang ziehen würden könnte dies evtl. etwas bewirken.
    Z.B. eine gemeinsame Demo veranstalten in Berlin vor dem Reichstagsgebäude (Bundestag).
    Und da könnte man mit Sicherheit davon ausgehen das dies sehr medienwirksam präsentiert wird.

  2. Markus 03/12/2022 at 10:00

    Die Entscheidung „kein gemeinsames Sorgerecht“ bei hochstrittigen Eltern, mag so sicher gut sein. Jedoch kann dies auch leicht ausgehebelt werden.
    Z.B. wenn eine Mutter das alleinige Sorgerecht hat und der vater es dann bei Gericht beantragt, aber die Mutter es nicht hergeben möchte.
    Dann muss sie nur einen künstlichen Streit herbeiführen und das geht leichter als gedacht. Zuerst wechselt man die Festnetznummer und die Handynummer, somit ist sie nicht mehr für ihn erreichbar. Wenn der Vater dann versucht persönlichen Kontakt aufzubauen, provoziert man einen Streit, am besten mit zeugen, die „zufällig“ anwesend sind. Dann ruft man die Polizei und zeigt ihn an, dass er sie bedroht hat und fordert Unterlassung. Man erfindet einfach Straftaten und zeigt ihn an. Man schafft viele kleine Kriegsschauplätze. Bei Gericht verweigert man jedwege Zusage und betont, dass die Kommunikation nicht funktioniert. Eine Mediation kann man auch leicht scheitern lassen, einfach blockieren und Streit provozieren. Der Mediator darf den Inhalt des Gesprächs dem Richter nicht weiterleiten, sondern nur ob die Beratung erfolgreich oder nicht erfolgreich war! Das ist doch schön 🙂
    Selbst bei einem gerichtlich angeordneten Gutachten muss man nicht mitmachen, und das schöne ist, es darf einem vor Gericht dann auch nicht negativ angelastet werden. Ein Trick ist dann, dass der Gutachter in einer Gerichtsverhandlung dann seine Fragen stellt. Hier muss man dann nur darauf achten, das man kein Wort mit dem Gutachter wechselt und darauf bestehen, dass der Gutachter den Gerichtssaal wieder verläßt. Das kann ja dann der Rechtsanwalt sagen. Wenn dir der Rechtsanwalt diesen Trick nicht sagt, dann hast den falschen!
    Dem Richter bleibt dann nichts anders mehr übrig als wie in dem Artikel beschrieben zu entscheiden.
    Die Mutter kann somit alle Entscheidungen über das Kind selbst treffen und muss nicht mehr beim Vater um eine Unterschrift hinterherlaufen. Ist doch schön, oder?
    Das Problem ist, dass die Gerichte nur feststellen (wollen) ob die Kommunikation zwischen den Eltern funktioniert. Aber wenn ein Elternteil nicht zur Kommunikation bereit ist, interessiert es nicht. Hier machen es sich die Gerichte viel zu einfach und das alles unter dem Deckmantel des Kindeswohl. Dabei ist dieser Begriff nicht mal definiert, jeder Richter kann es für sich selbst auslegen wie er will!

  3. Bully 29/11/2022 at 20:12

    Solche Urteile sind hochgradig diskriminierend, entgegen dem Grundgesetz, wo ist hier die Gleichberechtigung abgeblieben? Wo sind die Gleichheitsbeauftragten? Was ist mit der berühmten „Me Too“ Debatte? Väter zahlen lassen, und dann noch alle Rechte entziehen. Das ist so was von krank und kaputt. Wehrt euch Väter, geht auf die Straßen.

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