Väter und Mütter für Kinder

Inobhutnahmen 2012

Zahl der Inobhutnahmen in Deutschland weiter gestiegen – über 40.000 Inobhutnahmen in Deutschland in 2012

Jungen

Jahr für Jahr steigen die Zahlen der Inobhutnahmen in Deutschland an.

2012 erreichten die Inobhutnahmen einen neuen Höchststand.
In 2013 wurden 40.200 Minderjährige aus ihren Familien geholt.
Begründet werden die Inobhutnahmen mit akuten Notlagen, etwa wenn Kinder oder Jugendliche nicht richtig versorgt werden, weil Eltern schwer drogen- oder alkoholkrank sind.
Und mit dieser Begründung scheinen die Inobhutnahmen legal zu sein.

Die Bevölkerung glaubt dabei, dass es sicher schon einen triftigen Grund hat, wenn das Jugendamt kommt und die Kinder wegnimmt.

Aber ist das wirklich so?

Klar ist, dass wir das Jugendamt brauchen und gefährdete Kinder schützen müssen, weil dieses das nicht selbst tun können.
Gerade die Fälle der letzten Jahre, in denen das Jugendamt weggeschaut hat, belegen, dass das Jugendamt wachsamer sein muss.

Ist die Inobhutnahme immer notwendig?

Der  Eingriff des Staates in die Familie und die Inobhutnahme des Kindes sollte der allerletzte Schritt sein.

Wünschenswert wäre das Inobhutnahmen aber nur das allerletzte Mittel sind.
Wenn es zu einer Inobhutnahme kommt, sollte man sich fragen, hat das Jugendamt wirklich alle Mittel ausgeschöpft um das Wohl des Kindes und den Verbleib des Kindes bei seinen Eltern zu ermöglichen?
Oder wurde die Inobhutnahme nur durchgeführt um den Fall schnell abzuschließen anstatt der Familie und dem Kind die notwendigen Hilfen zukommen zu lassen? Wenn es zu einer Inobhutnahme kommt, ist es dann nicht das Jugendamt selbst, das durch falsche Hilfe und falsche Beratungsangebote versagt hat und es nicht geschafft hat dem betroffenem Kind zu helfen?

Das Jugendamt muss in seiner Handlungswillkür eingeschränkt werden. Bei Gefahr in Verzug und einer akuten Kindeswohlgefährdung ist die Polizei zuständig. In allen anderen Fällen dürfte ausreichet Zeit sein um zunächst einen richterlichen Beschluss zu beantragen, der die Inobhutnahme ermöglicht und der es auch ermöglicht bei unrechtmäßigen und willkürlichen Inobhutnahmen gegen die Inobhutnahme innerhalb kürzester Zeit juristisch vorzugehen und somit willkürliche Inobhutnahmen rückgängig zu machen. Bei einer Inobhutnahme sollte auch klar festgelegt werden, welche Auflagen die betroffenen Eltern erfüllen müssen damit sie wieder die elterliche Sorge für ihr Kind ausüben dürfen. Auch der konkrete Vorwurf „warum das Kind in Obhut genommen wird“ sollte aus dem Gerichtsbeschluss erkennbar sein. Bei jeder Inobhutnahme ist eine substandiierte Begründung für die Inobhutnahme erforderlich.

Das die Zahl der Inobhutnahmen trotz Geburtenrückgang von Jahr zu Jahr steigen, sollte nachdenklich machen.

Inobhutnahmen können durchaus berechtigt sein, aber im Interesse des Kindeswohls müssen auch Rechtsmittel geschaffen werden, um ungerechtfertigte Inobhutnahmen durch das Jugendamt zu verhindern.
Denn das Wohl des Kindes sollte an erster Stelle stehen.

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