Väter und Mütter für Kinder

Hat überforderte Mutter ihren Sohn getötet?

wenn die Familie zerstört wird

Und wieder ist ein unschuldiges Kind Opfer einer verfehlten deutschen Familienpolitik geworden.

12 Monate altes Kind im Krankenhaus nach Misshandlung gestorben

Das berichtete der norddeutsche Rundfunk am 20.12.2015. Der 12 Monate alte Junge war eine Woche zuvor wegen eins schweren Schütteltraumas in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert worden und ist dort an seinen schweren Verletzungen gestorben.

Kind soll von der Mutter misshandelt worden sein

Die alleinerziehende Mutter war mit dem kleinen Jungen nach Angaben des Hamburger Jugendamtes völlig überfordert. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes soll nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks zuvor bereits blaue Flecken bei dem kleinen Jungen festgestellt haben.



Jugendamt und Familiengericht haben nichts gegen die Kindeswohlgefährdung unternommen

Maßnahmen zur Abwehr des Kindeswohls, die dem Jungen das Leben hätten retten können wurden vom Jugendamt nicht ergriffen und das Hamburger Familiengericht hat scheinbar auch keine Maßnahmen ergriffen, um das Leben des kleinen Jungen zu retten. Als Laie könnte man da vielleicht ja sagen, das dem Jugendamt da vielleicht die Hände gebunden gewesen wären, aber ein Blick ins Gesetz hilft um zu Erkennen, das das Jugendamt da durchaus Möglichkeiten gehabt hätte einzugreifen und zu unterstützen und auch das Familiengericht hätte informieren müssen.

Hier nur ein kleiner Auszug aus dem BGB und dem SGB VIII

BGB § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (Auszug)

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (…) gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(…)
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

1.   Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
(…)
4.   Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
(…)
6.    die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII )

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes (…) bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrere Fachkräfte einzuschätzen. (…)

(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; (…) Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind(…) in Obhut zu nehmen.




Hätte das Leben des kleinen Jungen gerettet werden können?

Nachdem also weder die alleinerziehende Mutter, noch das Jugendamt, noch das Familiengericht das Wohl des Kindes im Blick hatten, verbleibt also die Frage ob das Kind hätte gerettet werden können.

Was uns aber vielmehr interessiert, wenn das Jugendamt, die Mutter und auch das Familiengericht hier versagen, ist die Frage nach dem Vater!

Wo ist der Vater des Kindes gewesen?

Warum war er nicht für das Kind da? Hat der Vater sich zurückgezogen und das Kind im Stich gelassen oder wurde der Vater ausgegrenzt?