Hat überforderte Mutter ihren Sohn getötet?

wenn die Familie zerstört wird
wenn die Familie zerstört wird

Und wieder ist ein unschuldiges Kind Opfer einer verfehlten deutschen Familienpolitik geworden.

12 Monate altes Kind im Krankenhaus nach Misshandlung gestorben

Das berichtete der norddeutsche Rundfunk am 20.12.2015. Der 12 Monate alte Junge war eine Woche zuvor wegen eins schweren Schütteltraumas in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert worden und ist dort an seinen schweren Verletzungen gestorben.

Kind soll von der Mutter misshandelt worden sein

Die alleinerziehende Mutter war mit dem kleinen Jungen nach Angaben des Hamburger Jugendamtes völlig überfordert. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes soll nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks zuvor bereits blaue Flecken bei dem kleinen Jungen festgestellt haben.



Jugendamt und Familiengericht haben nichts gegen die Kindeswohlgefährdung unternommen

Maßnahmen zur Abwehr des Kindeswohls, die dem Jungen das Leben hätten retten können wurden vom Jugendamt nicht ergriffen und das Hamburger Familiengericht hat scheinbar auch keine Maßnahmen ergriffen, um das Leben des kleinen Jungen zu retten. Als Laie könnte man da vielleicht ja sagen, das dem Jugendamt da vielleicht die Hände gebunden gewesen wären, aber ein Blick ins Gesetz hilft um zu Erkennen, das das Jugendamt da durchaus Möglichkeiten gehabt hätte einzugreifen und zu unterstützen und auch das Familiengericht hätte informieren müssen.

Hier nur ein kleiner Auszug aus dem BGB und dem SGB VIII

BGB § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (Auszug)

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (…) gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(…)
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

1.   Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
(…)
4.   Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
(…)
6.    die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII )

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes (…) bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrere Fachkräfte einzuschätzen. (…)

(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; (…) Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind(…) in Obhut zu nehmen.




Hätte das Leben des kleinen Jungen gerettet werden können?

Nachdem also weder die alleinerziehende Mutter, noch das Jugendamt, noch das Familiengericht das Wohl des Kindes im Blick hatten, verbleibt also die Frage ob das Kind hätte gerettet werden können.

Was uns aber vielmehr interessiert, wenn das Jugendamt, die Mutter und auch das Familiengericht hier versagen, ist die Frage nach dem Vater!

Wo ist der Vater des Kindes gewesen?

Warum war er nicht für das Kind da? Hat der Vater sich zurückgezogen und das Kind im Stich gelassen oder wurde der Vater ausgegrenzt?

8 thoughts on “Hat überforderte Mutter ihren Sohn getötet?

  1. Erika Martin 22/12/2015 at 14:32

    Ein Update zum Aufreißer: Hat überforderte Mutter ihren Sohn getötet?

    Die Betreuerin des ums Leben gekommenen Babys Tayler aus Altona hat vor seinem Tod keine Hinweise auf Misshandlung in der Familie gesehen. Das teilte die Stiftung Rauhes Haus mit, bei der die Sozialpädagogin beschäftigt ist. Die Mitarbeiterin habe die Familie seit August betreut, sagte Sprecher Uwe Mann van Velzen am Montag. „Es gab eine gute Entwicklung. Die Mutter hat sich liebevoll um die Kinder gekümmert.“ Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass der zwölf Monate alte Junge von der Mutter oder ihrem Lebensgefährten so heftig geschüttelt wurde, dass er am Sonnabend im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) seinen schweren Hirnverletzungen erlag.

    Der Sprecher des Rauhen Hauses bestätigte, dass die Mitarbeiterin noch am 11. Dezember, einen Tag bevor Tayler ins Krankenhaus gebracht wurde, bei der Familie war. Sie habe einige blaue Flecken bei Tayler bemerkt, diese aber seiner „wachsenden Mobilität“ zugeschrieben. Das Kind habe Stehen und Laufen geübt und sei dabei immer wieder umgefallen. Sie vermerkte die Blutergüsse laut NDR 90,3 in einem Bericht, gab diese Information aber nicht an den Allgemeinen Sozialen Dienstweiter.

    Bereits im Sommer war Tayler im Krankenhaus, weil er sich das Schlüsselbein gebrochen hatte. Der Junge war daraufhin zwischenzeitlich in einer Pflegefamilie untergebracht worden und kam erst im Oktober wieder zu seiner Mutter, bei der auch noch ein weiteres Kind im Alter von sechs Jahren lebte. Das wurde mittlerweile in Obhut genommen.

    http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Misshandeltes-Baby-im-UKE-gestorben,kindesmisshandlung142.html

    Also doch – mal wieder – ein Fall von „Experten“-Versagen. Wäre schön, wenn Sie darüber noch mal berichten würden, und auch weiterverfolgen, ob es jetzt die Mutter oder der Lebensgefährte war.

  2. dipl.jur.Bosten 21/12/2015 at 14:52

    Es ist der Mensch der handelt, nicht “ das Jugendamt, nicht das Gericht und auch nicht die Institution“ !
    Solange unfertige Menschen in diesen “ Institutionen “ Macht ausüben wird sich nichts daran ändern. Unvollkommenheit und Unreife bilden die Grundlage für Fehlverhalten. Eine Ausbildung in den jeweiligen Fachrichtung macht noch keinen Menschen !
    – Mensch sein bedeutet, Existenz ist stets auf den Anderen gerichtet. Das „Selbstsein“ bedarf wesentlich der Kommunikation mit anderen Menschen. In der Kommunikation von Mensch zu Mensch realisiert sich Auseinandersetzung im „liebenden Kampf“, in dem Angriff und Rechtfertigung nicht dem Gewinn von Macht dienen, sondern Menschen sich gegenseitig nahekommen und sich einander ausliefern. So erreicht man das „Innewerden des Seins“, die „Erhellung der Liebe“ und die „Vollendung der Ruhe“.
    Die daraus entstehende Lebenseinstellung verhindert derartiges Fehlverhalten.
    info@mediator-dipl-jur-bosten.de

  3. R. Gaimann 21/12/2015 at 14:46

    Hier wurde erneut ein unschuldiges, wehrloses Kind Opfer durch „Nichtreagieren“ des Jugendamtes, obwohl bereits im Vorfeld deutliche Anzeichen von Misshandlung vorhanden waren.
    In unserem Fall wurde unser Enkel brutal und rücksichtslos aus unserer Familie gerissen, obwohl es völlig unnötig war. Dieses Kind wurde durch den machtmissbräuchlichen und willkürlichen Akt des Jugendamtes Ansbach schwer traumatisiert.
    Wo bleibt hier die Logik?
    Werden die Verantwortlichen für ihre frevlerischen Taten jemals zur Verantwortung gezogen?
    In der BRD werden unsere Rechte, die unserer Kinder und Enkel mit Füssen getreten.
    Wie viele Kinder müssen noch zu Tode kommen? Wann wird endlich gegen diese Familienzerstörungsmaschinerie Jugendamt vorgegangen und die Verantwortlichen für ihre Verbrechen bestraft?
    Man kann gar nicht soviel essen, wie man kotzen möchte.

  4. Paula 21/12/2015 at 12:05

    Gemeinsames sorgerecht ab Geburt, paritätische Doppelresidenz ab Geburt, beidseitige Betreuungspflicht ab Geburt für beide Elternteile, dann kann so etwas aufgedeckt werden oder gar vermieden werden.

    Deutschland ist Schlusslicht auf der Welt im Familienrecht und diskriminiert die Väter.

    • Kairos 21/12/2015 at 12:26

      Wenn’s so einfach wäre.

      Wir haben Gesetze, die funktionieren könnten und auch ab und an von Familiengerichten – wenn sie schon existieren, obwohl sie bezüglich Familie entbehrlich sind -auch ordentlich angewendet werden.

      Väter werden insofern diskriminiert, indem man ihnen weismacht, die besseren Mütter zu sein. Sie werden für dämlich gehalten von den gefällig auftretenden Familienrichtern, oder für unaufgeklärt etc., evtl. für schamhaft, weil sie nicht gebären können, wobei die Wissenschaft Scham als „die Unterseite des Narzissmus“ bezeichnet.
      Es gibt viele narzisstische Männer – Väter.

      Im hier so voyeuristisch dargestellten Falle gab es zwei Eltern, die „betreuten“, sogar mit Hilfe des Jugendamtes, das einen Tag, bevor das Kind ins Krankenhaus kam, noch in der Familie war und nichts, gar nichts, bemerkt hatte.

      Es ist auch hier ein versagendes Jugendamt – das hetzt ja meistens die Eltern gegeneinander, spielt sie gegeneinander aus -, ein „unteres“ Amt, das eine ihm nicht gemäße Machtfülle zeigt, unkontrolliert und unkontrollierbar alles andere tut, nur nicht Kinder schützen, fördern, beraten.

      Appelle wie die Ihrigen bringen leider nicht voran, vermögen nichts positiv zu verändern.

      • Väter und Mütter für Kinder 21/12/2015 at 14:19

        der Lebensgefährte der Mutter ist nicht der leibliche Vater des Kindes im besagten Fall.
        Das Jugendamt hat am vorherigen Tag nur blaue Flecken festgestellt.

        • Kairos 21/12/2015 at 15:16

          So, wann sind Eltern denn Eltern?
          War also der Lebensgefährte nach Ihrer Meinung nicht der soziale Vater?
          Blaue Flecken sind ein Indiz für was?

          Denken Sie mal darüber nach – dieser Fall ist nämlich aus diesem Grund so in der Presse breitgetreten worden –
          es geht um das Versagen der Jugendämter, die zwar vorgeben, sie seien die 1a Kinderschützer, aber im Notfall eben doch nichts machen, so dass wieder ein Kind tot ist.

          Es ging also primär nicht, wie Sie das hier wieder darstellen wollten, um die (vielleicht)
          „schuldige Mutter“ und den (vielleicht) abgedrängten „Opfer-Vater“.

          Die Mutter ist nach dem Verhör übrigens wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
          Lebensgefährte und Mutter beschuldigen sich gegenseitig. Es wird weiter ermittelt.

          • Väter und Mütter für Kinder 21/12/2015 at 15:39

            Ich möchte das Versagen des Jugendamtes keinesfalls negieren. Der Lebensgefährte war der sogenannte „soziale Vater“. Theoretisch hätte es neben dem leiblichen und sozialen Vater natürlich auch noch einen rechtlichen Vater geben können.
            Fakt ist: Der leibliche Vater war nicht da.
            Wir verweisen noch mal auf unseren Artikel von Anfang des Jahres, in dem noch mal deutlich wird, das die grösste Gefahr für Kinder vom Stiefvater ausgeht.
            Echte Väter schützen ihre Kinder

            Die größte Gefahr für Kinder stellen demnach nicht die leiblichen Väter dar, sondern die Ersatzdaddys. Nach einer Trennung will die alleinerziehende Mutter meist nicht alleine sein und so sucht sie sich häufig einen neuen Lebensgefährten. Dieser hat meist keine innige Beziehung zu dem Kind.
            Kinder haben fast immer einen Konflikt mit dem Stiefvater http://www.vaterlos.eu/stiefvater-gefahr-fuer-kinder/

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