Gutachter in die Gutachterdatenbank eintragen
Kennt jemand den Gutachter …?
Immer wieder gibt es in sozialen Netzwerken und an anderen Stellen im Internet Fragen zu einzelnen Gutachtern. Da kommt dann immer mal wieder die Frage „Wer kennt den Gutachter XY aus ZZZ usw. Betroffene suchen im Internet gezielt nach Informationen zu den einzelnen Gutachtern. Das hat mehrere Gründe, warum die Betroffenen Eltern sich im Internet vorher über den Gutachter informieren wollen:
Begutachtung ist freiwillig
Grundsätzlich ist einmal festzustellen, das die Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist. Niemand kann gezwungen werden, zur Begutachtung bei einem Gutachter zu erscheinen. Erscheint ein Elternteil nicht zur Begutachtung beim Gutachter, so darf dieses grundsätzlich auch nicht nicht als Beweisvereitelung gewürdigt werden.
Und um darüber zu entscheiden ob man sich freiwillig vom Gutachter begutachten lassen will, ist es verständlich, das man sich vorher einmal über den Gutachter informieren will. Die Betroffenen wollen wissen, wie solch eine Begutachtung abläuft, welche Qualifikationen der Gutachter hat usw. Gehen die Betroffenen gleich zum Gutachter und stellen diese Fragen, so beginnt für den Gutachter die Begutachtung und die dicke Rechnung folgt.
Die Betroffenen wollen aber auch wissen, welche Erfahrungen andere Eltern mit diesem Gutachter gemacht haben und möchte sich im Vorfeld vielleicht mit diesen Eltern auseinandersetzen.
Dem Betroffenen sollen also die Informationen über den Gutachter nicht vorenthalten werden
Gegen Falschgutachten vorgehen
Ein weiterer Grund, weswegen Betroffene gezielt nach einzelnen Gutachtern suchen, ist das die Betroffenen gegen den Gutachter vorgehen wollen. Dabei wissen die Betroffenen aber häufig nicht, ob und wieviele weitere Betroffene es gibt und begeben sich so auf die Suche nach Betroffenen. Betroffene können sich aber erst dann finden, wenn es ein Netzwerk oder eine Seite zu den einzelnen Gutachtern gibt, die als Anlaufstelle für die einzelnen Betroffenen erstmal unbürokratisch und auch in anonymisierter Form zur Verfügung steht.
Fehler der Gutachter in der Kritik
Nur so ist es möglich, das systematische Fehler der einzelnen Gutachter oder vielleicht sogar Falschgutachten aufgedeckt werden. Den schwarzen Schafen unter den Gutachtern muss das Handwerk gelegt werden.
Die Liste der Gutachter im Familienrecht wurde Anfang 2014 gestartet und wird seither regelmässig ergänzt. Die Gutachterdatenbank ist ein kostenloser Service der Initiative Väter und Mütter für Kinder. Wenn Ihr Gutachter in dieser Gutachterliste fehlt, senden Sie uns einfach eine email an mail@vaterlos.eu mit den Daten Ihres Gutachters. (Name, Anschrift, Internetadresse, Telefonnummer, emailadresse, etc.) Ihre Erfahrungsberichte oder Fragen können Sie uns dann gerne als Kommentar zu dem jeweiligen Gutachter hinterlassen.
Muss ich Ihnen die genaue Kontaktdaten und Titel von GutachterInnen schicken oder reicht nur Name und Ort?
Um Verwechslungen zu vermeiden und um genaue Informationen über den Gutachter zu veröffentlichen ist es hilfreich, soviele Informationen wie möglich an uns zu übermitteln. Hierzu gehören z.b. auch nützliche Links mit weiteren Informationen.
Werden die Gutachterinnen über die Aufnahme auf ihre Liste informiert oder einfach so aufgenommen?
Die Gutachter/Gutachterinnen erhalten von uns KEINE Informationen darüber das diese von uns aufgenommen werden. Selbstverständlich finden die Gutachter sich in der Liste aber selber, wenn sie z.b. bei Google nach ihrem Namen suchen.
Was passiert, wenn die Gutachter/Gutachterinnen mit einer Aufnahme in die Liste nicht einverstanden sind?
Inwieweit der Gutachter damit einverstanden ist oder nicht, interessiert uns grundsätzlich erst mal nicht. Der BGH hat hierzu in verschiedenen Urteilen z.b. über die Bewertung von Ärtzen unmissverständlich festgestellt, das dieses erlaubt ist. Nach unserer Auffassung muss sich auch ein Gutachter gefallen lassen, das seine Arbeit kritisch hinterfragt wird. Die Sachverständigen haben natürlich die Möglichkeit sich in Kommentaren gegen vermeintlich falsche Behauptungen zur Wehr zur setzen oder juristische Maßnahmen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten einzuleiten. In der Vergangenheit sind alle Sachverständigen damit aber bisher gescheitert und haben sich statt dessen hohe Rechnungen eingehandelt. Für die Betroffenen Sachverständigen ist das also nicht der richtige Weg.
Werden die Gutachterinnen erfahren, wer sie empfohlen hat?
Von uns werden die Gutachter/Innen NICHT erfahren, wer sie gemeldet hat. Dieses ist auch nicht notwendig und von daher überprüfen wir auch nicht die Daten desjenigen, der uns die Gutachter meldet.
Haben die Gutachter Zugang zu ihren Daten auf Ihrem Server? Können die Gutachter/innen negative Bewertungen über sich entfernen?
Die Gutachter können die Kommentare und die von uns veröffentlichten Daten genau so einsehen, wie es jeder andere Nutzer auch kann. Von wem die Daten stammen, können die Gutachter nicht einsehen. Genausowenig haben die Gutachter die Möglichkeit negative Bewertungen selbst zu entfernen. Eine Entfernung eines negativen Bewertungskommentars können wir uns nur in sehr seltenen Fällen vorstellen, wenn gegen den Gutachter beispielsweise nachweislich falsche Anschuldigungen erhoben wurden, die nicht über die Meinungsfreiheit abgedeckt sind oder wenn die Kommentare Schmähkritik oder dergleichen enthalten.
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