Georg Königstein

Georg Königstein Gutachter im Familienrecht in Frankfurt und Umgebung

Georg Königstein ist Gutachter im Familienrecht in Frankfurt (am Main) und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Georg Königstein unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.



Adresse & Kontaktdaten Georg Königstein

Georg Königstein
Rechtsanwalt und Diplom-Psychologe
Münchner Str. 24
60329 Frankfurt

Telefon: 069- 24404087
Fax: 069-24404089

E-mail: ra.georg.koenigstein@t-online.de
Internet: koenigstein-anwalt-frankfurt.de

 

Fragen zu Sachverständigengutachten Georg Königstein

Das Familiengericht hat Herrn Georg Königstein als Sachverständigen bestellt. Herr Georg Königstein soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?

Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Georg Königstein Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Georg Königstein hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Georg Königstein vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Georg Königstein negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Georg Königstein vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Georg Königstein hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




2 thoughts on “Georg Königstein

  1. Tina Dornauf 10/09/2021 at 07:48

    Herr Schmidt-Brücken geht stehts die Extra-Meile für das Kind mit dem Schert Gottes/ Schwertbischofpredigten/ Wort Gottes/ durch ein tiefes Tal durchgehen/“never give up (Trump-Wort) TD

  2. Eva Martin 04/11/2016 at 17:42

    Gutachter Georg Königstein aus Frankfurt ist Diplom-Finanzwirt, Diplom-Psychotherapeut und mittlerweile Fachanwalt für Familien- und Steuerrecht. Ich kenne 1 Gutachten von ihm. Da hat er sich ziemlich viel Mühe gegeben und nicht nur mit den Eltern gesprochen, sondern auch mit vielen anderen Personen. Er argumentiert sogar (was man von anderen seiner Zunft nicht sagen kann.) Ein Problem war, wie er die Testauswertungen der Eltern wertet. Bei der Mutter wird gesagt, sie hätte die Testfragen viel zu langsam beantwortet, weshalb das unauffällige Testergebnis nicht ernst zu nehmen sei. Beim Vater waren „zwei von drei globalen Werten“ und „8 Unterskalen“ erhöht, darunter Depression, Psychosomatik und Paranoia. Bei der Mutter wurde von Köngistein ein Verdacht auf eine narzistische Persönlichkeitstsörung geäußert, der ihm offenbar nicht während der Explorationsphase kam und dort überprüft wurde, sondern quasi im Nachgang beim Schreiben des Gutachtens. Beim Vater wurde kein verdacht auf irgendeine psychische Störung oder eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit gesehen. Der Vater erhielt das alleinige Sorgerecht, das er – laut Gutachten – anfangs gar nicht haben wollte, und das ihm- die Bemerkungen dazu im Gutachten lesen sich sehr bizarr – vom Gutachter förmlich aufgedrängt wurde. Dass der Vater gegenüber dem Jugendamt Hochtaunuskreis eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, in der er erklärt, dass die Mutter selbstmordgefährdet sei und das Kind überfordere (ohne dazu nähere Angaben zumachen) wird im Gutachten nicht reflektiert, obwohl das der Grund dafür sein dürfte, dass das Gutachten zu stande kam. Vermutlich aber wusste er genausowenig davon wie die Mutter. Trotzdem vermisst man natürlich eine Reflexion dazu, inwieweit die negative Einstellung des Vaters zur Mutter eine Projektion sein könnte. Der Vater, ein studierter Betriebswirt, litt auch zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung unter einer schweren Fibromyalgie, was regelmäßig mit einer schweren Depression einhergeht, war deshalb berufsunfähig und hatte einen Behindertenausweis von 50%. Bei der Krankheit wird die psychosoamtische Seite und die hohe Kombobiditöt vom Gutachter nicht gesehen. Offenbar wird die Krankheit vom Gutachter als rein körperliche Krankheit fehlinterpretiert. Der Vater hat übrigens nach einem Jahr alleiniges Sorgerecht, in der er das Kind überwiegend nicht betreut hat, dem Jugendamt Frankfurt Dornbusch gegenüber erklärt, er sei „psychisch und physich nicht in der Lage, […] ein Kind zu betreuen“. Nach einigem Hin- und Her hat er dann das Kind in eine Pflegefamilie gebracht. In der Meldung des Jugendamtes Frankfurt-Dornbusch an die Pflegemutter steht folgender Satz: „Laut Vater hat die Mutter Schizophrenie und Paranoia. Sie ist von dem Kind fernzuhalten. “ Tatsächlich ist es so, dass die Mutter eine zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergleich vor dem OLG geschlossen hatte (ihrer glaubhaften Schilderung nach unter Nötigung bzw. ohne dass sie über die Tragweite, nämlich, dass sie damit ihren Sorgerechtantrag zurückzog, aufgeklärt wurde), nach der sie ihren damals 4-jährigen Sohn jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag unbeaufsichtigt zu sich holen durfte. Seither hat sie das Kind nur anfangs zwei-oder dreimal im begleiteten Umgang gesehen, obwohl sie X-Verfahren angestrengt hatund auch dem Gutachten widersprechende Stellungnahmen eines Psychotherapeutin und ihrer Therapeutin vorgelegt hat. Ihre Therapuetin meint, dass ihre Aussagen bei der Anhörung verdreht worden seien, was auch in Protokoll und Urteilsbegründung ersichtlich ist. Ihr wird vom Jugendamt und dem Vater/dessen Anwalt nun auch nicht mehr Vorgeworfen, sie habe möglicherweise eine Persönlichkeitsstörung, sondern sie habe ein „Überbehütungssyndrom“ (weil sie die Fremdunterbringung nicht akzeptiere, den Begriff goíbt es übrigesn wedre in der medizinsichen, noch in der psychologischen oder pädagogischen Literatur). Außerdem wird behauptet, ihr Kind wolle sie nicht sehen. O-Ton aus der Anhörung: „Ich will die Mama jetzt nicht sehen, aber später.“ Wann später fragt, keiner, oder warum jetzt nicht. Oder „Ich habe der Mama einen Brief geschrieben, ihn aber noch nicht abgeschickt.“ Auch hier fragt keiner, was in dem Brief denn drins sthe und warum er noch nicht abgeschicht wurde. Ich habe mir übrigens Herrn Georg Königstein persönlich angesehen. Mein Eindruck: dem sieht jeder neurotypische Mensch die psychische Störung 200 Meter gegen den Wind an. Stotterer, sehr Nerd,-mäßig, hat ein Problem damit, Menschen direkt in die Augen zu sehen, wenn er nicht gerade ihre Reaktion auf eine ungeheurliche Äußerung von ihm überprüfen will. Wirkt wie ein Asperger-Autist. Mit Angststörung und sadistischer Ader. Der Vater hat nach 4 jahren das KInd inzwischen wieder, obwohl er immer noch schwer depressiv ist. Die Mutter sieht das Kind seit Jahren gar nicht oder nur sehr selten aus der Ferne. Ihr Umgang wird immer wieder ausgesetzt.Immerhin hat es der Großvater mütterlicherseits geschafft, sich ein Umgangrecht mit seinem Enkel zu erstreiten, wenn auch gegen großen Widerstand vor allem des Jugendamtes Frankfurt-Dornbusch (u,.a. Andreas Hesse, Stübbe-Haag, Norbert Heil).

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