Aus der Kategorie: Tipps für Trennungsväter
Angebot für Friedensverhandlungen
Wer als Vater von einer bindungsintoleranten Mutter entsorgt wurde, sollte (nachdem er sein eigenes Verhalten selbstkritisch hinterfragt hat) der bindungsintoleranten Mutter ein Friedensangebot unterbreiten.
Friedensangebot des guten Friedens willen
Der entsorgte Vater kann damit deutlich machen, das ihm an einer friedlichen Lösung gelegen ist und das es ihm nicht darum geht, einen persönlichen Rachefeldzug gegen die bindungsintolerante Kindesmutter zu starten und er die Kindesmutter weiterhin als gleichberechtigten Elternteil akzeptiert. Der entsorgte Vater kann damit seine Bindungstoleranz unterstreichen.
Friedensangebot Vorteil für das Kind
Der entsorgte Vater sollte der Mutter klarmachen, das sein Friedensangebot für das Wohl des Kindes Vorteile hat, damit die Mutter nicht darüber rätseln muss, ob oder welche Vorteile das Friedensangebot für das Kind hat. Erkennt die Mutter die Vorteile für das Kind nicht, wird sie davon ausgehen, dass das Angebot nachteilig für das Kind ist. Die Mutter muss also klar erkennen, das es dem Vater nicht um die Erfüllung seiner persönlichen Bedürfnisse geht und er nicht seine eigenen egoistischen Interessen durchzusetzen versucht.
Friedensangebot muss realistisch sein
Das Friedensangebot durch den Vater sollte dabei realistisch und auch in der Praxis umsetzbar sein. Gleichzeitig darf der Vater natürlich selbstbewusst in seinem Friedensangebot sein. Bei dem Friedensangebot sollte der Vater schriftlich klarmachen, das ihm an einer friedlichen Lösung im Interesse des Kindeswohls gelegen ist und er dabei gerne auch die persönlichen individuellen Bedürfnissen der Kindesmutter berücksichtigt.
Friedensangebot Vorteil für die bindungsintolerante Mutter
Der entsorgte Vater muss in seinem Friedensangebot auch darlegen, worin der Vorteil für die bindungsintolerante Mutter liegt. Der Vater muss sich also vorher überlegen, welche Interessen die Kindesmutter hat und wie diese Interessen der Kindesmutter durch sein Friedensangebot erfüllt werden können. Bekommt die Mutter beispielsweise keine Prozesskostenhilfe, so liegt das Interesse der Kindesmutter wahrscheinlich darin, sich außergerichtlich zu einigen, um Prozesskosten zu sparen.
Hat die Kindesmutter wenig Zeit (z.b. weil sie berufstätig ist oder weil sie das Leben mit dem neuen Partner genießen möchte) könnte der Vorteil vielleicht darin liegen, das die Kindesmutter durch eine außergerichtliche Einigung Zeit spart und durch den Umgang des Kindes mit dem Vater auch zeitlich entlastet wird. Hat die Kindesmutter Angst das Kind zu verlieren, könnte eine außergerichtliche Einigung vielleicht auch beinhalten, das der Vater sich im Falle einer außergerichtlichen Einigung dazu bereit erklären würde das er auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts verzichten würde, sofern die Mutter ihm den (aus Sicht des Kindeswohls) angemessenen Umgang einräumen wird.
Je mehr echte Vorteile die Mutter in dem Friedensangebot erkennt, desto eher wird sie bereit sein, sich mit dem Friedensangebot gedanklich überhaupt auseinanderzusetzen.
Friedensangebot wird Diskussionsgrundlage für die Mutter
Der Vater muss davon ausgehen, das die Mutter das erhaltene Friedensangebot mit anderen Personen aus ihrem Umfeld und auch mit ihrer Anwältin/ihrem Anwalt diskutieren wird. Die Anwälte werden das Friedensangebot „auseinandernehmen“ und gegenüber der Mutter und dem Familiengericht unterstellen, dass es dem Vater nur um die Durchsetzung seiner eigenen Interessen geht und das Friedensangebot nur ein „billiger Trick“ des Kindesvaters ist. Das Friedensangebot muss also von Anfang an gegen mögliche Kritik immun sein.
Gutes Friedensangebot kann von Kindesmutter nicht abgelehnt werden
Ein gutes Friedensangebot kann von der Kindesmutter nicht abgelehnt werden, weil die Mutter keine Argumente mehr gegen das (gute !) Friedensangebot hat. Auch wenn die Mutter das Friedensangebot mit Freundinnen oder Angehörigen diskutiert, müssen diese das Friedensangebot als annehmbar erkennen, so das diese der Kindesmutter raten werden, das Friedensangebot anzunehmen.
Was ist wenn die Mutter das Friedensangebot trotzdem ignoriert?
Wenn die Mutter das erkennbar gute Friedensangebot trotzdem ablehnt, bzw. ignoriert, dann sollte der Vater nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist beim Familiengericht ein Vermittlungsverfahren nach § 165 Fam FG erbitten.
(Anmerkung: Das oben geschriebene gilt umgekehrt natürlich auch für Trennungsmütter und umgangsboykottierende Väter)