Bei Umgangsboykott ist das Sorgerecht in Gefahr
Wer als umgangsverpflichteter Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil verweigert, dem droht der Entzug der elterlichen Sorge.
Das ein Umgangsboykott dem Kind schadet, ist wohl so manchen Eltern immer noch nicht klar und immer noch werden viele Kinder dahingehend beeinflusst, keinen Umgang mit dem umgangsberechtigtem Elternteil ausüben zu wollen.
Umgangsboykott gefährdet das Kindeswohl
Das Familiengericht München hat die Beeinflussung der Kinder durch die Mutter erkannt und hat erkannt, das dieses eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt.
Das Familiengericht übertrug darauf hin dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht und begründete dieses im wesentlichen damit, das es für das Kind leichter zu verkraften ist, den elterlichen Haushalt zu wechseln als sich der permanenten Verweigerungshaltung der Kindesmutter auszusetzen.
Umgangsboykott wird unterschiedlich sanktioniert
Die Entscheidung des Familiengerichts München ist dabei keine Ausnahme. Immer mehr Familiengerichte erkennen die Verantwortung des umgangsverpflichteten Elternteils und sanktionieren den Umgangsboykott
Bereits am 04.05.2000 entschied das OLG Frankfurt, das der betreuende Elternteil die Verpflichtung hat auf die Pflege der Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil aktiv hinzuwirken und entzog der Mutter wegen dem Umgangsboykott auch die elterliche Sorge.
Das OLG Saarbrücken sah in der negativen Beeinflussung des Kindeswillens einen Verstoß gegen die elterlichen Pflichten und sah bei dem umgangsverpflichtetem Elternteil nicht nur die Aufgabe, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu akzeptieren, sondern ihn auch zu fördern und verhängte ein Ordnungsgeld gegen die Mutter.
Im übrigen haben Väter gegenüber dem Jugendamt auch einen Beratungsanspruch bei der Ausübung und Durchsetzung ihres Umgangsanspruches, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.
Wer kann mir das Aktenzeichen und die Namen der kämpferischen Anwälte mitteilen?
DANKE schon jetzt
christat54@gmail.com