Dr. Christina Lamertz

Dr. Christina Lamertz Sachverständige im Familienrecht in Hamburg und Umgebung

Dr. Christina Lamertz ist Sachverständige im Familienrecht in Hamburg und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dr. phil. Christina Lamertz
Diplompsychologin
Institut für Rechtspsychologie Hamburg
Friesenweg 2
22763 Hamburg

Tel.: 040 – 88129488

alte Anschrift:

Dr. phil. Christina Lamertz
Diplompsychologin
Blankeneser Hauptstr. 162
22587 Hamburg

Dr. Christina Lamertz
Institut für Rechtspsychologie Hamburg

Dr. Christina Lamertz bezeichnet sich selber unter anderem auch als Institut für Rechtspsychologie Hamburg.

Dr. Christine Lamertz: Paritätische Doppelresidenz ist eine Zumutung für das Wohl des Kindes

Die Vorurteile gegenüber dem Wechselmodell wurden bereits mehrfach widerlegt. Verschiedene Studien haben die Vorteile des Wechselmodells für Kinder bestätigt. Dennoch hält sich bei Feministinnen immer noch das Vorurteil, das das Wechselmodell den Kinder mehr schaden würden.

Unter dem Titel „Denkt an die Kinder“ hat die Sachverständige Dr. Christine Lamertz in der Fachzeitschrift „Emma“ einen Artikel veröffentlich, in dem sie sich unter anderem auch zum Thema Wechselmodell kritisch äussert.

„Ein weiterer Unruheherd ist, wenn Eltern bereits kurz nach der Trennung ein so genanntes Wechselmodell einführen und die lieben Kleinen zwischen den beiden Haushalten hin- und her transportieren. Wohl wissend, dass sogar für Erwachsene eine Fern- oder Wochenendbeziehung durchaus anstrengend ist, mutet man den Kleinsten zu, sich Woche für Woche oder jedes zweite Wochenende auf den jeweils anderen Haushalt problemlos einzustellen.“

Allerdings äussert sich die Autorin auch kritisch gegenüber hochstrittigen Elternkonflikten und beruft die Eltern zur Vernunft auf und weist darauf hin, das beide Elternteile in der Lage sein müssen, für sich selbst zu sorgen. Sie weist insbesondere die Frauen darauf hin, das diesen bewusst sein muss, das im Falle einer gerichtlichen Ausseinanderset zung die finanzielle Unabhängigkeit der Frau die beste Basis für das Kindeswohl darstellt. Ob Die Sachverständige damit meint, das der Mann die Frau zeitlich entlasten soll, damit diese „unabhängiger“ wird oder ob sie sich dafür ausspricht, das Frauen nach der Trennung finanziell besser durch die Männer versorgt werden müssen, wird aus dem Artikel jedoch nicht klar.

Den vollständigen Artikel können Sie auf der Internetseite der Fachzeitschrift Emma lesen. (Hier klicken um zum Artikel zu gelangen)

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. Christina Lamertz

Das Familiengericht hat Frau Dr. Christina Lamertz mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Dr. Christina Lamertz soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)

Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Dr. Christina Lamertz Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Dr. Christina Lamertz kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Dr. Christina Lamertz hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Dr. Christina Lamertz dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Dr. Christina Lamertz in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Dr. Christina Lamertz vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Dr. Christina Lamertz negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Dr. Christina Lamertz vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Dr. Christina Lamertz vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




12 thoughts on “Dr. Christina Lamertz

  1. MerleGrün 13/10/2019 at 11:03

    Man sollte sich IMMER einen Anwalt,eine Anwältin außerhalb des Landkreises des Jugendamts und Familiengericht suchen, wenn man den Hauch einer Chance im Verfahren haben möchte. Im Zweifelsfall geht das auch noch im Beschwerdeverfahren am OLG, diese Dame ist tatsächlich dort schon mit ihrer „Arbeit“ bekannt. Nur zum OLG gelangt man gar nicht erst, wenn man keinen Anwalt hat, der das unterstützt, weil er ,“seinem Gericht“ nicht entgegentreten will. Es muss einer außerhalb des gerichtlichen Dunstkreises sein.

  2. Grinsemann 29/07/2018 at 20:00

    Diese beitäge von überwiegend frauen sind köstlich. Das gutachten der mutter ist schlecht gelaufen und sofort geht diese mutter auf vaterlos.eu um die gutachterin schlecht zu machen. Diese gutachterin bringt die verlogenen mütter zum verzweifeln.
    AN ALLE VÄTER: wir haben die jugendämter gegen uns, aber dr lamertz durchschaut die verlogenen.
    EINE DER BESTEN GUTACHTERINNEN
    Und grosses mitleid an die mütter nach buxtehude, ihr könnt einem leid tun

    • Save the children 24/10/2018 at 17:44

      Was genau soll uns dein Versuch eines geistigen Ergusses denn nun näher bringen?
      Hast du persönliche Erfahrungen mit der Gutachterin sammeln können und wenn ja welche genau oder möchtest du einfach nur mal irgend etwas von dir geben?
      Sorry „Grinsemann“ aber ich bin Vater und habe meine Erfahrung mit dieser Dame hier niedergeschrieben.
      Mit dem Ergebnis ihrer „Arbeit“ als Sachverständige muss mein Kind und ich nun bereits seit 3 Jahren versuchen zu leben. Den inzwischen entstandenen körperlichen und seelischen Schaden an meinem Kind, aufgrund ihres grotesken Gutachtens und ihrer Empfehlung, versuchen nun andere Psychotherapeuten mit viel Mitgefühl und Zeit zu „reparieren“.
      Ich wettere hier nicht gegen Mütter, auch nicht gegen die meines Kindes.
      Hier geht es nicht um Rachegelüste oder sonstiges, sondern einzig und allein um die Beurteilung der „Arbeit“ einer sogenannten Sachverständigen mit gravierenden negativen Folgen für die Gesundheit meines Kindes. Wie kann ein Gutachten denn gut oder schlecht laufen für die Mütter? Es geht doch um die Kinder die dieser Willkür von empathielosen aber selbstverliebten, arroganten und geldgeilen „Gutachtern“ gerichtlich angeordnet ausgesetzt werden. sicherlich genau
      „EINE DER BESTEN GUTACHTERINNEN“ ???? Wie viele kennst du denn?
      Für mich und mein Kind ist sie bislang glücklicher Weise die einzige, zugleich aber auch schon die SCHLECHTESTE!!!

  3. Sabine Sonnenschein 03/11/2016 at 20:13

    Diese Dame ist bei den Richtern am OLG Celle schon als unseriös bekannt. Der beste und einzige Rat ist, auf ihre zahlreich belegten Stümpereien hinzuweisen und einfach die Begutachtung durch sie zu verweigern. Wer nicht mitmacht, kann auch nicht begutachtet werden, aber wer auch nur eine Minute mit dieser Schlange im selben Raum verbringt, dem werden alle möglichen nie gesagten Worte hinterher im Gutachten in den Mund geschrieben. Sie schreckt nochnichtmal davor zurück, über die Gespräche mit den Kindern Lügen zu erzählen. (ich habe heimlich die Gespräche, die sie glaubte allein geführt zu haben, mit einem mitlaufendem Aufnahmegerät im Zimmer versteckt aufgezeichnet. Im Gutachten war es komplett anders dargestellt, bzw wurden dem Kind aussagen angedichtet, die es nicht getätigt hat!) Es wird Zeit, dass man diesem Verbrechersyndikat aus Gericht, Jugendamt und „Gut“-achtern das Handwerk legt!!

  4. octopux 03/08/2016 at 02:40

    Hallo Gabriela, ich verstehe Deine Emailadresse nicht ganz: lautet sie perkuhn@outlook.com oder gab.perkuhn@outlook.com? Hast Du eventuell eine Telefonnummer für mich? VG

  5. octopux 03/08/2016 at 01:23

    Bitte schaut mal unter http://kvk.bibliothek.kit.edu/
    Demzufolge hat Frau Dr. Lamertz im Jahr 2000 zu dem Thema „Assoziationen zwischen Psychopathologie und dem Body-Mass-Index bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ promoviert und publiziert.
    Von Familienpsychologie kann hierbei keine Rede sein.
    Bitte schaut Euch auch Ihre Publikation an:
    http://www.emma.de/artikel/kindeswohl-denkt-die-kinder-264083
    „Die beste Basis für das Kindeswohl ist die authentische Liebe der Eltern, die unantastbare Würde des Kindes und vor allem die finanzielle Unabhängigkeit der Frau, auch wenn die noch so bescheiden ist“

  6. Gabriella Perkuhn 08/06/2016 at 14:07

    Ich kann dem Kommentar von save the children nur zzstimmen!!!

  7. Save the children 02/03/2016 at 12:18

    Hallo,
    auch ich habe nur negative Erfahrungen mit dieser „Gutachterin“ und ihrer undurchsichtigen Arbeitsweise gemacht.
    Ich kann nur allen Eltern, die wirklich am seelischen und körperlichen Wohl ihrer Kinder interessiert sein sollten empfehlen, sich gegen die Erstellung eines Familiengutachtens durch Frau Dr. Christina Lamertz zu entscheiden.
    Diese „Gutachterin“ ist weder auf der Suche nach einer Kindeswohl orientierten Lösung, noch wird sie ihrer hohen Verantwortung bei der fachlichen Erstellung ihres Gutachtens auch nur im Ansatz gerecht.
    Ich habe bei ihr durchweg weder die erforderliche fachliche Kompetenz noch die gebotene Objektivität während der „Begutachtung“ erkennen können, trotz ihres wichtigen Doktor Titels.
    Wer eventuell auch noch die Frechheit hat das sogenannte „Wechselmodell“ für sein Kind in Betracht zu ziehen, sieht sich mit Frau Dr. Christina Lamertz einer selbstverliebten und öffentlich bekennenden Gegnerin dieses Modells gegenüber.
    Objektivität und/oder Einzelfallbetrachtungen finden in ihrer Arbeit keinerlei Bemessungsgrundlage. Diesbezügliche Nachfragen ignoriert sie oder ordnet sie ihrer „Fachkompetenz“ unter.
    Zum „Glück“ für sie gibt es im Landkreis Stade (Buxtehude) genügend Mitarbeiter verantwortlicher staatlicher Institutionen, die gerade diese Arbeitsweise sehr schätzen, statt sie sofort zu unterbinden.
    Gerade bei Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtlichen Entscheidungen, so scheint es, hatten wir es mit einem eingespielten System von Richter, Gutachter, Rechtsanwalt und Jugendamtsmitarbeiter zu tun, denen schon zu Beginn eines Prozesses die Entscheidung bereits klar zu sein schien. „Man kennt sich halt…“
    Entscheidungen zum Wohle des Kindes sind somit nur ein reines Lippenbekenntnis der Entscheidungsträger und der Prozess mehr ein Theaterstück als deutsche Rechtsprechung.
    Bei einem gerichtlich bewilligten 5stelligen Gutachterhonorar bekommt so am Ende dann auch jeder das was er wollte, der eine sein überzogenes Honorar und der andere seine berufliche Wertschätzung durch einen schnell abgehandelten gerichtlichen Vorgang, außer das hiervon betroffene Kind …

    Wer sich also diesen Witz einer sogenannten Rechtsprechung durch die Zuhilfenahme einer gutachterlichen Tätigkeit durch Frau „Dr.“ Christina Lamertz ersparen möchte, sollte diese als Gutachterin im gerichtlichen Verfahren ablehnen und stattdessen das zuständige Gericht um „mehr Bemühen ersuchen“.

    • octopux 03/08/2016 at 02:36

      Hallo, kannst Du mir weiterhelfen, was tun tun ist wenn das AG Buxtehude Christina Lamertz und keine andere Gutachterin möchte und ein Befangenheitsantrag bereits abgelehnt worden ist? Ich möchte mir diesen Wirt gerne ersparen. Das Problem ist die Verfahrensbeiständin Daniela Böhmker, die anscheinend eine enge Freundschaft mit Christina Lamertz verbindet und keine andere SV akzeptiert? VG

      • Save the children 10/08/2016 at 18:17

        Bei mir wurde der gestellte Befangenheitsantrag auch formal abgelehnt. Wenn diese Dame erst einmal benannt wurde und du nicht sofort Einspruch eingelegt hast, wirst du kaum eine Chance haben diese emotionslose Ex-Bundeswehrangestellte wieder los zu werden. Diese Frau kann letztlich in ihrer „Expertise“ behaupten was sie will da niemand, weder der „ehrenwerte“ Richter Dr. Aping von Amtsgericht noch das Jugendamt Buxtehude sich ab dem Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch mit deinem Kind beschäftigen wird und somit auch niemals wirklich bewusst Widersprüche in dem hingeschmierten Gutachten erkennen könnten.
        Wir haben über 11.000 Euro für diese Papierverschwendung berappen müssen für 7 Explorationen, bei denen sie statt zu „explorieren“ ständig auf ihrem Notebook alles gleich in Sätzen eintippelt. Diktiergerät? Fehlanzeige! Wozu auch, so geht die Zeit auch schneller vorbei…
        Für mich die bestbezahlte Tippse die ich je kennen lernen musste, Respekt!
        Besorge dir also wenigstens schnellsten einen Kostenvoranschlag, denn die gute Frau Lamertz kommt „extra“ aus Hamburg angeschlichen und rechnet somit auch jede Fahrstunde entsprechend ihrer Gutachtertätigkeit voll ab. Also Aufpassen!!!
        Ich denke ohne RA kommst du hier nicht weiter und auch mit wird es sehr schwer gegen diese eingespielten „Teamplayer“ etwas zu bewirken. Niemand erweckt den Erschein dir wirklich zuhören zu wollen, da es ja mit der Lamertz alles so schön einfach und unkompliziert ist. Alles sieht formal fair und professionell aus, da niemand die Arbeitsweise dieser empathielosen Frau (wahrscheinlich hat sie nicht einmal selbst Kinder) auch nur im Ansatz anzuzweifeln hat. Niemand wird sich deine Einwände oder Anmerkungen zum Gutachten wirklich durchlesen, geschweige denn dieses Gutachten auch nur ansatzweise anzweifeln.
        Sie wird also leider weiterhin betroffenen Kindern ein Recht auf eine glücklichere Kindheit (mit einem selbstverliebten Grinsen im Gesicht und um 11.000 Euro schwerer) verwehren können, solange Richter und Jugendämter lieber pünktlich ihren Kaffee, oder was auch immer genießen wollen… statt endlich ihren Job zu tun für den wir (die Steuerzahler) sie eigentlich bereits entlohnen und nicht andere (die genauso wenig qualifiziert sind wie sie selbst) ihre Arbeit machen lassen die wir dann noch einmal zu bezahlen haben…

        Armes Deutschland… vor allem aber arme Kinder!

        Ich wünsche dir viel Glück bei deinem weiteren beschwerlichen Weg.
        Mehr kann ich dir leider nicht helfen, da ich kein Fachanwalt bin…

    • Ines Schmalstieg 06/08/2016 at 17:48

      ich hab nicht alles durch gelesen aber ich hab auch keine guten Erfahrungen mit dieser Gutachterin gemacht sie ist befangen und und macht fehlerhafte Gutachten mit schwerwiegende Fehler „““Diese „Gutachterin ist weder auf der Suche nach einer Kindeswohl orientierten Lösung noch wird sie ihrer hohen Verantwortung bei der fachlichen Erstellung ihres Gutachtens auch nur im Ansatz gerecht
      Ich habe bei ihr durchweg weder die erforderliche fachliche Kompetenz noch die gebotene Objektivität während der „Begutachtung“ erkennen können““““….. dem kann ich nur zustimmen ich halt sie für eine massiv gestörte Persönlichkeit die in glauben ist das alles Eltern gestörte Egoistische Narzissten sind . Richter Dr Apping von Amtsgericht Buxtehude kennt diese Frau persönlich deswegen schustert dieser ihr die Aufträge zu, unter anderen arbeitet die Gutachterin mit dem Jugendamt zusammen also steckt quasi mit den Jugendamt unter einer Decke , was ich in mein Fall klar nachvollziehen kann aufgrund einer Behauptung die als Grund angegeben wurde “ für eine Inobhutnahme „wie sie nur die Gutachterin erfragt hatte, aber von Jugendamt verwendet.

  8. Gabriela Perkuhn 10/12/2015 at 22:36

    Habe nur negative Erfahrungen mit der Gutachtenerstellung von Frau „Dr.“ Christina Lamertz gemacht.

    Ich gebe gerne meine Erfahrungen weiter, um andere Menschen/Kinder zu schützen.

    gab. perkuhn@outlook.com

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