Lohnt sich ein Detektiv bei Streitigkeiten vor dem Familiengericht?
Als Elterncoach muss ich mich regelmäßig mit den Ratschlägen bzgl. der Beauftragung eines Detektivs auseinandersetzen. Insbesondere von vielen Anwälten habe ich diese Empfehlung bekommen, daher will ich mich heute mal etwas näher zu diesem brisanten Thema äußern und der Frage nachgehen, ob die Beauftragung eines Detektivs sinnvoll ist oder nicht.
Die Entscheidung darüber, ob die Beauftragung eines Detektivs sinnvoll ist oder nicht, dürfte dabei jedoch vom Einzelfall abhängen.
Gründe, die gegen die Beauftragung eines Detektivs sprechen:
Als Elterncoach vertrete ich die Auffassung, dass ein Kind beide Eltern benötigt und das hierzu eine gute Kommunikation auf der Elternebene erforderlich ist. Zur Verbesserung der elterlichen Kommunikation kenne ich jedoch bessere Möglichkeiten, als einen Detektiv zu beauftragen. Wer bei einem Trennungskonflikt einen Detektiv beauftragt, z.b. den anderen Elternteil zu bewachen, zeigt damit sein Misstrauen gegenüber diesem Elternteil. Von einem Sachverständigen und oder von einem Familiengericht würde das sicherlich nicht gerade positiv bewertet werden.
Gründe, die für die Beauftragung eines Detektivs sprechen:
Die Aufdeckung von Untreue des eigenen Ehepartners ist wohl das „älteste Tätigkeitsgebiet von Detektiven“, so z.b. die Detektei Lentz auf ihrer Internetseite. Beispielsweise konnte bei der Detektei Lentz in 9 von 10 Fällen der Untreueverdacht bestätigt werden, was sicherlich in einigen dieser Fälle zu einer Trennung oder Scheidung geführt haben dürfte.
Aber auch bei der Klärung von Unstimmigkeiten beim Trennungsunterhalt (Stichwort Nebentätigkeiten, Vermögenswerte, Höhe des Arbeitseinkommens usw…), nachehelichem Unterhalt kann es in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein, einen Detektiv in Anspruch zu nehmen.
Gegebenenfalls könnten mit einem Detektiv auch betrügerische Absichten (z.b. die Erschleichung von Prozesskostenhilfe oder eben vorsätzlich falsche Angaben bei der Berechnung des Kindesunterhalts) aufgedeckt werden, was mitunter weitreichende Folgen haben könnte.
Auch wenn es um den Nachweis von Kindeswohlgefährdungen geht, könnte ein Detektiv sehr wichtige Aufklärungsarbeit leisten.
Fazit: Ich bin generell gegen die Einschaltung eines Detektivs in Trennungskonflikten. In begründeten Einzelkonflikten mag es jedoch durchaus sinnvoll erscheinen, einen Detektiv zu beauftragen. Die Verantwortung und die Entscheidung darüber, ob ein Detektiv beauftragt wird oder nicht sollte jede Mutter oder jeder Vater jedoch selbst übernehmen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, mit seinem Berater und/oder Anwalt vorher darüber zu sprechen und eine Risiko/Nutzen-Analyse durchzuführen
Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. Vor allem sollte man bei den Detektiven darauf achten, dass diese auch seriös arbeiten.
Beste Grüße,
Paul
Man muss sich natürlich gut überlegen ob man diesen Schritt gehen möchte, der natürlich auch wieder mit kosten verbunden ist. Ein Detektiv kann ich natürlich auch lohnen.
Mit besten Grüßen,
Manuel